Corona Bußgeld: Das kosten Regel-Verstöße

Jedes Bundesland entscheidet für sich, welche Maßnahmen es im Kampf gegen Corona umsetzt. Demnach gibt es auch einige Unterschiede beim Thema Bußgeld. Was wo während Corona nicht erlaubt ist, und wieviel Bußgeld auf einen bei Nichteinhaltung zukommt, kannst du hier lesen:

Was ist während Corona wo nicht erlaubt?

Fast schon täglich werden neue Maßnahmen festgelegt, in ganz Deutschland herrschen unterschiedliche Regeln. Die meisten Bundesländer setzen das um, was die Bundeskanzlerin Angela Merkel angesprochen hatte – Restaurants, Schulen und viele Geschäfte sind zu, es darf sich maximal zu zweit getroffen und der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Damit du genau weißt, was in deinem Bundesland darüberhinaus nicht erlaubt ist und was schon, zeigt die Tabelle.

Die Corona-Regeln der Bundesländer im Überblick. Bei Nichteinhaltung kann ein hohes Bußgeld drohen.

Die Corona-Regeln der Bundesländer im Überblick. Bei Nichteinhaltung kann ein hohes Bußgeld drohen. Tabelle: taz.de

In sechs Ländern sind die Maßnahmen besonders straff. In Berlin, Bayern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Saarland darf prinzipiell niemand das Haus verlassen, zumindest nicht ohne einen guten Grund. Dieser wäre zum Beispiel Einkaufen, Arbeit oder Sport.

Corona Bußgeld – was kostet ein Verstoß?

Damit die Regeln auch wirklich eingehalten werden, gibt es in vielen Bundesländern bereits Bußgeldkataloge, worin das Verstoßen der einzelnen Maßnahmen mit einem Entgelt aufgelistet ist. Hier findest du einen Überblick:

1. Baden-Württemberg

  • Verstoß gegen Kontaktsperre oder kein Einhalten des Mindestabstands: 100 bis 1.000 Euro
  • Teilnahme an Veranstaltung oder sonstigen Ansammlungen im privaten Raum mit mehr als fünf Personen, wenn nicht verwandt oder WG: 250 bis 1.000 Euro
  • Geschlossene Einrichtung weiter betreiben: 2.500 bis 5.000 Euro
  • Unerlaubte Besuche im Krankenhaus oder Pflegeheim: bis zu 2.000 Euro
  • Verstoß gegen Fahrt- und Reiseverbote: 250 bis 1.000 Euro
  • Verstoß gegen Einhalten von Infektionsschutz in Einrichtungen: 250 bis 1.000 Euro

2. Bayern

  • Kein Einhalten des Mindestabstands: 150 Euro
  • Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund: 150 Euro
  • Geschlossene Einrichtung weiter betreiben: 5.000 Euro
  • Unerlaubte Besuche im Krankenhaus oder Pflegeheim: 500 Euro

3. Berlin

  • Kein Einhalten des Mindestabstands: 50 bis 500 Euro
  • Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund: 50 bis 500 Euro
  • Geschlossene Einrichtung weiter betreiben: 1.000 bis 10.000 Euro
  • Unerlaubte Besuche im Krankenhaus oder Pflegeheim: 100 bis 1.000 Euro
  • Verstoß gegen Ausweispflicht: 25 bis 75 Euro

4. Brandenburg

  • Verstoß gegen Kontaktsperre oder kein Einhalten des Mindestabstands: 250 bis 2.500 Euro
  • Teilnahme an öffentlichen oder privaten Veranstaltungen: 50 bis 500 Euro
  • Unerlaubte Besuche im Krankenhaus oder Pflegeheim: 100 bis 1.000 Euro
  • Organisation einer privaten oder öffentlichen Veranstaltung: 500 bis 2.500 Euro

5. Bremen

  • an einem verbindlichen Strafenkatalog wird noch gearbeitet, bisher werden leichte Vergehen mit 50 Euro bestraft
  • Verstoß gegen Kontaktsperre: 100 bis 150 Euro

6. Hamburg

  • Hamburg hält sich an den Strafrahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)*
  • Verstoß gegen Kontaktsperre oder kein Einhalten des Mindestabstands: 200 Euro
  • Unerlaubte Besuche im Krankenhaus oder Pflegeheim: 200 Euro

7. Hessen

  • Hessen plant derzeit einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen Corona-Maßnahmen und orientiert sich unter anderem an Nordrhein-Westfalen.

8. Mecklenburg-Vorpommern

  • Auch Mecklenburg-Vorpommern hat bislang keinen gesonderten Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Maßnahmen erlassen. Demnach gilt der allgemeine Strafrahmen des Infektionsschutzgesetzes.*

9. Niedersachsen

  • Auch hier gibt es keinen gesonderten Bußgeldkatalog. Demnach gilt auch hier der allgemeine Strafrahmen des Infektionsschutzgesetzes.*

10. Nordrhein-Westfalen

  • Verstoß gegen Kontaktsperre oder kein Einhalten des Mindestabstands: 200 Euro
  • Unerlaubte Besuche im Krankenhaus oder Pflegeheim: 200 Euro
  • Geschlossene Einrichtung weiterbetreiben: 2.000 bis 5.000 Euro

11. Rheinland-Pfalz

  • Verstoß gegen Kontaktsperre: 100 Euro
  • Kein Einhalten des Mindestabstands: 200 Euro
  • Geschlossene Einrichtung weiterbetreiben: 2.500 bis 5.000 Euro

12. Saarland

  • Saarland plant ebenfalls gerade einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen Corona-Maßnahmen.

13. Sachsen

  • Auch hier gibt es keinen gesonderten Bußgeldkatalog. Demnach gilt auch hier der allgemeine Strafrahmen des Infektionsschutzgesetzes.*

14. Sachsen-Anhalt

  • Wie in Sachsen: Hier gibt es keinen gesonderten Bußgeldkatalog. Demnach gilt auch hier der allgemeine Strafrahmen des Infektionsschutzgesetzes.*

15. Schleswig-Holstein

  • In Schleswig-Holstein sieht man keine Notwendigkeit für einen gesonderten Bußgeldkatalog.*

16. Thüringen

  • Auch hier gibt es keinen gesonderten Bußgeldkatalog. Demnach gilt auch hier der allgemeine Strafrahmen des Infektionsschutzgesetzes.*

*Gilt der Strafrahmen des Infektionsschutzgesetzes, spricht man von Strafen bis zu 25.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.

Weitere Infos zum Thema Coronavirus findest du hier:

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Tamara Müller
Als süddeutsche Frohnatur liebe ich die Wärme, die Berge und Hamburg! Letzteres brachte mich vor sieben Jahren dazu, die Sonne im Herzen zu speichern und den Weg in Richtung kühleren Norden einzuschlagen. Ich liebe die kleinen Dinge im Leben und das Reisen. Und auch wenn ich selbst noch keine Kinder habe, verbringe ich liebend gerne Zeit mit ihnen.

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