Durch den Coronavirus ist unsere Kita geschlossen, ich muss zu Hause bleiben – bekomme ich weiterhin Gehalt?
Wenn öffentliche Einrichtungen geschlossen werden, trifft das Eltern besonders hart. Denn natürlich sind auch Kitas, Schulen (dazu weiter unten mehr) und andere Betreuungseinrichtungen betroffen. Wer angestellt arbeitet, der steht oftmals vor einem Problem, denn nicht immer lässt sich kurzfristig eine andere Betreuungsperson organisieren. Kurzum – viele Eltern müssen mit ihren Kindern zu Hause bleiben.
Wenn es nachweislich für die Kinder keine Betreuung gibt, ist es Eltern im Notfall auch rechtlich erlaubt, zu Hause zu bleiben. Es muss aber umgehend der Arbeitgeber informiert werden.
Der Bundesgerichtshof sagt im § 616 „Vorübergehende Verhinderung“: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“ Also: Wenn ich ohne eigenes Verschulden nicht zur Arbeit kann, bekomme ich für eine gewisse Zeit (!) weiterhin mein Gehalt. Die fehlende Kinderbetreuung ist genau so eine Situation, für die man nicht persönlich verantwortlich ist. Das Gesetz ist also theoretisch auf der Seite der Eltern.
Wie soll ich das Ganze am besten angehen?
Man tut immer gut daran, sich dem Arbeitgeber kooperativ zu zeigen. Also nicht einfach zu Hause bleiben, sondern ihn anrufen und versuchen, ihm entgegen zu kommen. Ist Homeoffice möglich? Kann man Überstunden abbauen? Kann das Kind mit zur Arbeit kommen? Der Arbeitgeber darf theoretisch auch verlangen, dass man Urlaub einreicht. Aber wenn es sich um so eine Ausnahmesituation handelt, wird die Firma bereits davon gehört haben und bietet u.U. selbst eine Lösung an.
Nicht vergessen: Die vom BGB genannte Lohnfortzahlung gilt nur für eine kurze Zeit und sie hängt auch vom jeweiligen Dienstverhältnis ab.
Es gibt für den so jungen Sonderfall Coronavirus noch keine Rechtsprechung, aber Experten gehen aufgrund ähnlicher Erfahrungen davon aus, dass sich die Mehrheit der Arbeitgeber offen und kompromissbereit zeigen wird.
Dauert die Schließung der Kita aber länger an und es kommt spürbar Unmut auf, sollte man sich im Zweifel an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Und wenn ich kein Gehalt bekomme, weil durch das Coronavirus die Kita geschlossen ist?
Trotz des § 616 „Vorübergehende Verhinderung“ hängt in diesem Fall viel von der Kulanz des Arbeitgebers ab. Es ist nämlich z. B. auch möglich, dass er diesen Paragraphen im Arbeitsvertrag ausgeschlossen hat! Dann kann man immer noch darüber sprechen, dass man zu Hause bleiben muss – aber ohne Gehalt. Oder man greift auf die Kinderkrankentage zurück. Einem verheirateten Paar stehen 10 Kinderkrankentage pro Kind, pro Jahr und pro Person zur Verfügung, bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage (SGB V § 45).
Wie sieht es aus, wenn die Schule geschlossen ist?
In NRW sind auch schon einige Schulen geschlossen. Das Schulministerium des Landes teilte mit, dass diesen Schritt nur die Gesundheitsbehörden einleiten können, wie der Focus schreibt. Nur in Ausnahmefällen könne auch die Schulleitung selbst „zur Abwehr erheblicher konkreter Gefahren“ die Schließung veranlassen. Im Einzelfall können auch einzelne Schülerinnen und Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Was allerdings unter keinen Umständen geht, ist, dass Eltern eigenmächtig ihre gesunden Kinder von der Schule fernhalten. Es besteht weiterhin Schulpflicht – solange der Unterricht stattfindet.
Und was tue ich, wenn ich denke, dass mein Kind sich infiziert hat?
Dann sollte das Kind natürlich in jedem Fall zu Hause bleiben, damit es niemanden ansteckt. Und bitte nicht direkt in die Arztpraxis fahren, sondern den betreuenden Arzt oder die Corona-Hotline in Berlin anrufen, diese ist täglich von 8 bis 20 Uhr unter 030/90282828 zu erreichen. Auch der ärztliche Notdienst, der rund um die Uhr unter der Nummer 116117 erreichbar ist, wird Eltern im Bedarfsfall weiterhelfen. Hier kann man seine Befürchtungen schildern und erfährt von den Fachkräften am Telefon, wie man sich verhalten soll.
Übrigens: Alles zum Thema „Coronavirus und Kinder“ liest du hier.
[…] Viele Eltern können seit Monaten nicht mehr richtig oder nur weniger arbeiten, weil die Kinder nicht in die Kita oder zur Schule können. Die Bundesregierung hat deshalb jetzt beschlossen, Familien finanziell zu […]
[…] in die Kitas wären dann mindestens bis Ende Juni, in einigen Bundesländern sogar bis Ende Juli, geschlossen. Für uns Eltern bedeutet das, so lange müssten wir Kinderbetreuung und Arbeit weiterhin […]
[…] merken viele von uns gerade jetzt wieder, wenn es darum geht, zuhause zu arbeiten, während die Kitas geschlossen haben. Denn auch jetzt bleibt häufig das meiste – wie eigentlich immer – an uns Mamas […]
[…] zu, Geschäfte zu, keine ReisenNotbetreuung für Kinder: Nur diese Eltern haben AnspruchCoronavirus: Was tun, wenn die Kita geschlossen ist?Corona: Großeltern sollten nicht mehr ihre Enkel betreuenCoronavirus und Stillen: Was müssen Mamas […]