Die Lage um die Ausbreitung des Coronavirus spitzt sich weltweit zu, auch in Deutschland. Heute hat Bundeskanzerlin Angela Merkel drastische Maßnahmen zur Eindämmung des Virus bekannt gegeben. „Das sind Maßnahmen die es so in unserem Land noch nicht gegeben hat, aber sie sind notwendig um die Zahl der Erkrankungen und der schweren Erkrankungen zu reduzieren und unser Gesundheitssystem nicht zu überfordern“, so Merkel. Die Maßnahmen wurden zusammen von der Bundesregierung und den Vertretern der einzelnen Bundesländern beschlossen.

Für die Umsetzungen sind jetzt die Länder zuständig. 

Konrekt heißt das für uns alle, dass wir wohl in naher Zukunft mit sehr vielen Einschränkungen leben werden.

Merkel sprach außdrücklich nicht von einem „Shutdown“ oder einer Ausgangssperre. Und sie hoffe, „dass ein gewisses Einsehen der Menschen gibt“. Wie lange die Maßnahmen gelten, ist nicht bekannt.

Das sind die Maßnahmen im Überblick:

Inhalt dieses Artikels

    Maßnahme 1: Geschlossen werden:

    • Bars
    • Clubs
    • Diskotheken
    • Kneipen
    • Theater
    • Opern- oder Konzerthäuser
    • Museen
    • Messen
    • Ausstellungen
    • Kinos
    • Freizeit- und Tierparks
    • Anbieter von Freizeitaktivitäten sowohl innen als auch außen
    • Spezialmärkte
    • Spielhallen
    • Spielbanken
    • Wettannahmestellen
    • Prostitutionsstätten
    • Bordelle
    • Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
    • Schwimm- und Spaßbäder
    • Fitnessstudios
    • Andere Verkaufsstellen (Wie Outlets)
    • und Spielplätze

    Maßnahme 2: Verboten sind:

    • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport und Freizeiteinrichtungen
    • Wahrnehmung von Angeboten von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
    • Reisebusreisen
    • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen and Synagogen und anderen Glaubensgemeinschaften

    Maßnahme 3: Strenge Besuchsregeln:

    Es gelten neue Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen (Paragraph Sozialgesetzbuch 14) und Ähnliches um Besuch zu beschränken (zum Beispiel einmal am Tag für 1 Stunde, nicht für Kinder unter 16 Jahren, keine Besucher mit Atemwegsinfektionen) usw.

    In den vorher genannten Einrichtungen, Schulen, Unis und Kindergärten (soweit der Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird) gilt ein generelles Betretungsverbot von Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten oder besonders betroffenen Gebieten in Aus- und Inland (nach RKI Klassifizierung) aufgehalten haben.

    Maßnahme 4: Auflagen für Restaurants und Hotels

    Ebenso gibt es Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, um das Risiko die Verbreitung des Coronaviruses zu minimieren:

    • Abstandsregelungen für Tische
    • Reglementierung der Besucherzahl
    • Hygienemaßnahmen und Hygienehinweise
    • Regelung das Übernachtungsangebote im Inland nur zur notwendigen und nicht touristischen Zwecken genutzt werden können

    Die Öffnungszeiten für Speisegaststätten lauten 6:00-18:00 Uhr.

    Maßnahme 5: Geöffnet bleiben:

    • Einzelhandel für Lebensmittel
    • Wochenmärkte
    • Abhol-/Lieferdienste
    • Getränkemärkte
    • Apotheken
    • Sanitätshäuser
    • Drogerien
    • Banken/Sparkassen
    • Poststellen
    • Friseure
    • Reinigungen
    • Waschsalons
    • Zeitungsverkauf
    • Bau-/Garten-/Tierbedarfsmärkte
    • Großhandel

    Mehr Informationen zum Thema Coronavirus für uns Mamas (und alle Papas) findest du übrigens hier:

    Statement zur Corona-Krise von Echte Mamas
    Coronavirus: Was tun, wenn die Kita geschlossen ist?
    Coronavirus bei Kindern: So verhalten sich Eltern richtig
    Coronavirus: Quarantäne – wer bringt mir Lebensmittel?
    Coronavirus: Warum Kinder meist keine Symptome zeigen
    Corona: Großeltern sollten nicht mehr ihre Enkel betreuen
    Coronavirus und Stillen: Was müssen Mamas beachten?
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    35 Kommentare

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