Quarantäne: Wer zahlt, wenn ihr nicht zur Arbeit dürft?

In Kindergarten und Schule häufen sich die Corona-Infektionen und immer mehr Familien landen in Quarantäne: Wer zahlt eigentlich, wenn Eltern deswegen nicht zur Arbeit können? Bekommt ihr in einem solchen Fall weiter euer Gehalt, auch wenn ihr nicht krankgeschrieben seid und keine Symptome hat? Wir erklären es euch!

Eltern in Quarantäne: Wer zahlt den Lohn?

Plötzlich hat es vielleicht auch euch erwischt: Der Corona-Test ist positiv und ihr seid in Quarantäne, was jetzt? Das wünschen wir natürlich niemandem, aber es wird aktuell immer wahrscheinlicher, sich zu infizieren.

Die Behörden geben im Falle einer Infektion verschiedene Maßnahmen vor, die verhindern sollen, dass sich noch mehr Menschen unmittelbar anstecken und das Gesundheitssystem überlasten. Eine dieser Maßnahmen ist die Quarantäne oder, in Behördensprache, die „angeordnete Absonderung”.

Kinder in Quarantäne dürfen logischerweise nicht mehr in die Schule oder in die Kita, sodass auch ihre Eltern zuhause bleiben. Aber wer kommt dann eigentlich für den Verdienstausfall auf? Die erleichternde Antwort vorweg: Keine Sorge, ihr müsst nicht auf euren Lohn verzichten. Das Infektionsschutzgesetz sieht für solche Fälle einen Entschädigungsanspruch vor.

Lohnfortzahlung in Quarantäne: Wer hat Anspruch?

Wir wollen Antworten geben auf die Frage: Quarantäne – wer zahlt? Dafür beziehen wir uns auf Informationen des Bundesgesundheitsministeriums. Allerdings sind für die Handhabung die Länder selbst zuständig, sodass ihr euch an die zuständigen Behörden wenden müsst, wenn ihr konkretere Auskünfte benötigt.

Grundsätzlich habt ihr Anspruch auf einen Verdienstausgleich, wenn ihr als „Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern” geltet. Ein „Ausscheider” ist eine Person, die die Krankheitserreger ausscheidet und dadurch andere anstecken kann, auch dann wenn sie selbst keine Symptome zeigt.

Gleiches gilt für Eltern, deren Kind sich aus den genannten Gründen in Quarantäne begeben muss und jünger als 12 Jahre alt ist. Für ein hilfebedürftiges Kind mit Behinderungen gilt keine Altersgrenze, das heißt ein Entschädigungsanspruch besteht grundsätzlich auch bei volljährigen Kindern.

Übrigens habt ihr theoretisch auch dann Anspruch auf einen Verdienstausgleich, wenn ihr euch „nur” vorsorglich selbst in Quarantäne begebt, ohne dass es eine Anordnung gegeben hat. Allerdings nur, wenn eine entsprechende behördliche Anordnung hätte erlassen werden können.

Verdienstausgleich bei Quarantäne des Kindes: Wer zahlt das?

Bei Arbeitnehmer*innen ist es so, dass zunächst der Arbeitgeber den Verdienstausfall trägt. Das heißt, euer Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter aus, auch wenn ihr in Quarantäne seid und deswegen nicht arbeiten könnt. Allerdings kann sich der Arbeitgeber das Geld von der zuständigen Behörde erstatten lassen und sich das Geld „wiederholen“.

Die Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen, wird für jede erwerbstätige Person für einen Zeitraum von bis zu zehn Wochen gezahlt. Alleinerziehende bekommen maximal 20 Wochen. Der Maximalzeitraum von zehn bzw. zwanzig Wochen muss nicht an einem Stück ausgeschöpft werden.

Wie hoch ist die Entschädigung für den Verdienstausfall?

Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von eurem Gehalt. In den ersten sechs Wochen bekommt ihr dieses in voller Höhe ausgezahlt, wenn ihr in Quarantäne seid und deswegen nicht zur Arbeit gehen könnt. Ab der siebten Woche sind es dann noch 67 Prozent Verdienstausgleich.

Allerdings gibt es eine Obergrenze: Für einen vollen Monat gibt es höchstens einen Betrag von 2.016 Euro.

Ähnlich sind die Regelungen, wenn Eltern aufgrund der pandemiebedingten Schließung von Kita oder Schule zuhause bleiben müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Auch in einem solchen Fall gibt es eine finanzielle Entschädigung.

Wie das genau funktioniert und wie diese zu beantragen ist, lest ihr in unserem Beitrag zum Kinderkrankengeld und den Corona-Regelungen.
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Hast du schon Kinderkrankentage für die Betreuung deiner Kinder in Anspruch genommen?x

Nach dem Urlaub in Quarantäne: Bekomme ich noch Gehalt?

Wer eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet unternimmt und dann in Quarantäne landet, hat ebenfalls keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Wer also trotz offizieller Warnung die Urlaubsreise antritt, geht nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell ein Risiko ein. Entscheidend ist dabei die Einstufung zum Zeitpunkt der Abreise.

Ungeimpft und in Quarantäne: Wer zahlt?

Wer die Möglichkeit hatte, sich impfen zu lassen, sich aber dagegen entschieden hat, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Wenn ihr also nicht gegen Corona geimpft seid und dann von einem Tätigkeitsverbot oder Quarantäne betroffen seid, erhaltet ihr keinen Verdienstausgleich.

Das könnte der Fall sein, wenn ihr ungeimpft seid und Kontaktperson seid oder wenn ihr als nicht oder nicht vollständig geimpfter Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet in Quarantäne müsst.

Entsprechend dürfen Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen, ob ihr geimpft oder genesen seid, bevor sie eine Entschädigung für den Verdienstausgleich zahlen. Sollte eine Corona-Impfung für euch aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, müsst ihr in einem solchen Fall ein ärztliches Zeugnis vorlegen, was das begründet.

Entschädigungszahlung wegen Quarantäne: Wie beantrage ich das Geld?

Wenn ihr Arbeitnehmer*innen seid, müsst ihr zunächst nichts beantragen. Wie bereits geschildert, bezieht ihr weiter Gehalt vom Arbeitgeber, der dann seinerseits einen Antrag bei den Behörden stellen wird. Anders sieht das bei Selbstständigen aus, diese müssen den Verdienstausgleich selbst beantragen.

Nur wenn ein Tätigkeitsverbot oder eine Quarantäne länger als sechs Wochen andauert, müssen Arbeitnehmer einen Antrag direkt bei der zuständigen Behörde stellen.

Weitere Informationen zu den Anträgen und der Antragstellung gibt es HIER >>>

Wart ihr bereits in Quarantäne? Dann schreibt uns gerne von euren Erfahrungen zum Thema Verdienstausgleich!

 

 

Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg. Am liebsten erkunde ich mit ihm die vielen grünen Ecken der Stadt.

Auch wenn ich selbst noch keine Mama bin, gehören Babys und Kinder zu meinem Leben dazu. Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert und ich komme als „Tante Lena“ zum Einsatz.

Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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