Wichtige Neuerungen beim Thema „Familie und Geld“: Seit Anfang Mai gibt es ein neues Gesetz, dass für Vereinfachungen bei Elterngeld und Elternzeit sorgen soll. Das so genannte „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ betrifft sowohl den Elterngeld-Antrag als auch den Partnerschafts-Bonus. Und auch für Selbstständige gibt es gute Nachrichten:
Der Elterngeld-Antrag wird einfacher
Gute Nachrichten für alle, die gern auf Bürokratie verzichten: Eltern, deren Babys ab dem 1. Mai 2025 zur Welt kommen, können dem Standesamt erlauben, die Geburtsdaten ihres Kindes elektronisch an die Elterngeldstelle zu übermitteln. Das macht den Antrag nicht nur deutlich einfacher, sondern auch schneller. Voraussetzung ist natürlich, dass alle Ämter ab sofort auf die neue Technik ein- bzw. umgestellt sind.
Bisher musste die Geburtsurkunde im Original per Post an die Elterngeldstelle geschickt werden. Diese Möglichkeit gibt es natürlich immer noch, falls euch dieser Weg lieber ist.
Elternzeit ganz einfach per Mail beantragen
Auch der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber wird einfacher: Den könnt ihr ab sofort nämlich ganz einfach per E-Mail stellen. Bisher musste der Antrag schriftlich eingereicht werden. Und auch euer Arbeitgeber hat es jetzt einfacher, denn er kann euch die Bestätigung oder Ablehnung der Elternzeit ebenfalls per Mail schicken.
Ausnahme: Wenn ihr eure Elternzeit früher als geplant beenden möchtet, müsst ihr das eurem Arbeitgeber nach wie vor schriftlich mitteilen.
Elterngeld: Partnerschaftsbonus auch bei (längerer) Krankheit
Der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld soll Eltern dabei unterstützen, familiäre und berufliche Aufgaben besser aufzuteilen. Das heißt, wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten, können sie jeweils bis zu vier Monate zusätzlich ElterngeldPlus bekommen. Voraussetzung ist, dass beide den Partnerschaftsbonus gleichzeitig nutzen, und zwar für mindestens zwei und höchstens vier aufeinanderfolgende Monate, in denen beide mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Soweit erst einmal nichts Neues. Allerdings war es bisher so, dass der Anspruch auf den Partnerschaftsbonus verfallen ist, wenn ein Elternteil während des Bezugszeitraumes länger krank war und statt des normalen Gehalts Krankengeld bezog. Denn in dem Fall war die Voraussetzung, dass beide in Teilzeit arbeiten, nicht mehr erfüllt.
Das ist jetzt anders! Ab sofort wird der Partnerschaftsbonus auch in diesem Fall an beide Elternteile weitergezahlt. Die Krankheit muss allerdings von einem Arzt bestätigt und dokumentiert sein.
Ein wichtiger Schritt zur Absicherung junger Familien, da bisher selbst kurzzeitige gesundheitliche Probleme dazu führen konnten, dass der Anspruch auf den Partnerschaftsbonus entfiel.
Gut für Selbstständige: Bemessungszeitraum kann durch Krankengeld verschoben werden
Schwangere, die Krankengeld beziehen, mussten bisher einen Nachweis erbringen, dass ihr Einkommen während dieser Zeit niedriger ist, damit die Krankentage bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mit einbezogen werden. Andernfalls würde das nämlich niedriger ausfallen.
Auch das hat sich geändert: Ab sofort ist bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen kein Nachweis mehr nötig!
Und auch für Selbstständige gibt es gute Nachrichten: Wenn sie zum Beispiel während des Mutterschutzes Krankengeld beziehen, können sie dies Zeiten beim Bemessungszeitraum des Elterngeldes ebenfalls ausklammern lassen. Außerdem können sie jetzt auch einen Antrag stellen, dass aufgrund von Krankentagen statt des letzten Jahres das vorletzte Jahr vor der Schwangerschaft als Bemessungszeitraum genommen wird.
Klingt kompliziert? Vielleicht hilft ein Beispiel
Wenn das Baby im Februar 2026 zu Welt kommt, und die Mutter selbstständig arbeitet, würde das Amt für die Berechnung des Elterngeldes normalerweise das Einkommen aus dem Jahr 2025 nutzen. Da die Mutter aber während des Mutterschutzes 8 Wochen vor und 12 Wochen nach der Geburt Krankengeld bezogen hat, kann sie den Antrag stellen, dass das Elterngeld nach ihrem Einkommen aus 2024 berechnet wird – was höchstwahrscheinlich höher war.
Wie sieht es eigentlich mit einer Elterngeld-Erhöhung aus?
Wenn wir schon über die neuen Regelungen bei Elternzeit und Elterngeld sprechen, stellt sich diese Frage fast automatisch. Eine Erhöhung des Elterngeldes ist allerdings auch im Mai erst einmal nicht in Sicht. Die neue Regierung hat zwar eine Erhöhung in Aussicht gestellt, konkrete Infos und Zahlen gibt es dazu bisher allerdings nicht.
Stattdessen wurde zum 1. April die Einkommensgrenze beim Elterngeld gesenkt. Das heißt, Eltern, die mehr als 175.000 € pro Jahr verdienen, gehen in Zukunft leer aus. Auch wenn das für die meisten nach viel Geld klingt, kann es die betreffenden Eltern trotzdem in finanzielle Probleme stürzen, wie die Geschichte von Steffi zeigt.
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