Der Start in die Grundschule ist ein riesiger Meilenstein – für das angehende Schulkind, aber auch für die Mamas. Es heißt vor allem, ein Stück weit loszulassen und einen neuen Familienalltag zu etablieren. Für viele Eltern ist die Vorstellung einer (weiteren) Elternzeit für die turbulente Übergangszeit, bis sich neue Routinen eingespielt haben, deshalb sehr verlockend. Wenn du auch mit dem Gedanken spielst, erkläre ich dir hier, worauf du dabei achten solltest!
Ohne Jobstress den Start in die Grundschule begleiten
Grundsätzlich können Mamas und Papas bis zum 8. Lebensjahr eines Kindes bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Das heißt, dass du dich prinzipiell auch zur Einschulung deines Kindes von deinem Arbeitgeber unbezahlt freistellen lassen kannst. Voraussetzung dafür ist aber, dass du deinen möglichen Zeitraum von 3 Jahren bis dahin noch nicht „aufgebraucht“ hast. Warst du also schon direkt nach der Geburt für drei Jahre in Elternzeit, kannst du dich für die Einschulung nicht noch einmal freistellen lassen.
Für Kinder zwischen 3 und 8 Jahren, die nach August 2021 geboren wurden, habe ich dir hier einmal die geltenden Regeln zusammengefasst. Wichtig: Für Eltern von Kindern, die nach dem 1. September 2021 auf die Welt kamen, kann es zum Teil abweichende Regelungen geben.
Zeitabschnitte & Arbeitgeber – Das sind die Rahmenbedingungen
Es kommt nämlich etwas darauf an, wie oft und wann du schon einen gewissen Anteil deiner Elternzeit „verbraucht“ hast. Denn grundsätzlich kannst du dir deine 3 Jahre frei einteilen und z.B. drei Mal für jeweils ein Jahr in Elternzeit gehen. Möchtest du die Auszeit jedoch nach dem dritten Geburtstag deines Kindes nehmen, hat dein Arbeitgeber ein gewisses Mitspracherecht.
Entscheidend ist in dem Fall nämlich, zum wievielten Mal du in Elternzeit gehst. Handelt es sich erst um das zweite Mal zur Einschulung, muss dein Arbeitgeber deinen Antrag akzeptieren. Geht es allerdings schon um deinen dritten Zeitabschnitt, hat dein Arbeitgeber die Möglichkeit innerhalb einer achtwöchigen Frist deine Elternzeit aus betrieblichen Gründen abzulehnen.
Übrigens: Wird eine Elternzeit nur nachträglich verlängert, gilt das immer noch als ein Zeitabschnitt, nicht als zwei.
Und wann muss ich eine erneute Elternzeit spätestens anmelden?
Auch für spätere Elternzeiten gilt, dass du sie fristgerecht und schriftlich bei deinem Arbeitgeber anmelden musst. Für Zeitabschnitte zwischen dem 3. und 8. Geburtstag deines Kindes gilt dabei eine Frist von 13 Wochen vor Beginn deiner gewünschten Auszeit.
Elternzeit ist mir zu kompliziert. Kann ich nicht auch einfach Sonderurlaub beantragen?
Für bestimmte Lebensereignisse, wie zum Beispiel die eigene Hochzeit, Todesfälle von sehr nahen Angehörigen oder auch Umzüge, hat man durchaus Anspruch auf Sonderurlaub. Leider zählt die Einschulung des eigenen Kindes jedoch nicht dazu, egal wie außergewöhnlich das Ereignis für einen als Mama sein mag.
Überlegst du dir auch zur Einschulung nochmal in Elternzeit zu gehen? Oder hast du es vielleicht schon getan?