Um das von der Ampel geplante Bürgergeld gibt es schon seit Monaten viel Aufregung, dabei ist es noch nicht mal da. Zuerst hagelte es Kritik, weil es den einen zu viel und den anderen zu wenig Geld war und dann legte der Bundesrat die Hartz-IV-Reform erstmal völlig auf Eis. Nun gibt es endlich einen Kompromiss!
Wie war das noch mal mit dem Bürgergeld?
Das neue Bürgergeld soll das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ablösen und an bedürftige Menschen gezahlt werden. Es soll unkompliziert in Zeiten unterstützen, in denen man auf Arbeitssuche ist. Doch es gab einige kritische Stimmen, die befürchteten, dass die neue Zahlung eine Demotivation von Geringverdienern nach sich ziehen könnte.
„Viele fragen sich, warum soll ich morgens um 7 Uhr schon arbeiten, wenn derjenige, der das Bürgergeld bezieht, fast das Gleiche bekommt”, sagte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer. (Wir berichteten HIER darüber). Die unionsgeführten Länder waren von dem Konzept ebenfalls nichtüberzeugt und nahmen eine Blockadehaltung ein. Letztendlich stimmte der Bundesrat dem Bürgergeld nicht zu.
Wie sieht der neue Bürgergeld-Kompromiss aus?
Wie die Bild berichtet, konnten sich Ampel und Union auf ein angepasstes Bürgergeld einigen. Wenigstens bei einem Punkt waren CDU/CSU und Ampel schnell einer Meinung: Die Erhöhung des Regelsatzes für Alleinstehende um 53 Euro auf 502 Euro fanden alle gut. Uneinigkeit gab es bei Sanktionen und beim Schonvermögen.
Die Ampel sah nämlich vor, dass Menschen, die Bürgergeld beziehen, in den ersten zwei Jahren Erspartes bis zu 60.000 Euro nicht antasten müssen. Außerdem sollten in den ersten sechs Monaten kaum Sanktionen verhängt werden. In beiden Punkten musste die Ampel offenbar nachgeben.
Der Kompromiss liegt der Bild bereits vor und soll wie folgt aussehen:
- Es soll nun doch von Anfang an Sanktionen für Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse geben.
- Pflichtverletzungen können mit finanziellen Sanktionen bestraft werden (zum Beispiel, wenn Termine bei der Agentur für Arbeit nicht wahrgenommen werden).
- Die Zeit, in der das Vermögen nicht angetastet wird, wird verkürzt: Anstatt der von der Ampel gewünschten zwei Jahre, sind es nun nur noch 12 Monate.
- Das sogenannte Schonvermögen wird außerdem gesenkt: Anstatt 60.000 sind es nun 40.000.
Die Sanktionen sind außerdem härter als ursprünglich von der Ampel geplant:
Beim ersten Versäumnis (z.B. verpasster Termin bei der Agentur für Arbeit) bekommt der Empfänger eine Kürzung um 10 Prozent für einen Monat. Hält er das zweite Mal seine Verpflichtungen nicht ein, wird ihm der Regelsatz um 20 Prozent für zwei Monate gekürzt. Beim dritten Verstoß gibt es eine Kürzung von 30 Prozent für drei Monate. Schon nach nur sechs Monaten kann demnach die (nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts) maximale Kürzung der staatlichen Stütze erfolgen.