Kind soll auf Privatschule: Wie viel Hilfe für Hartz-IV-Empfänger ist genug?

Der Sohn einer Hartz-IV-Empfängerin aus Niedersachsen sollte eine Privatschule besuchen, um eine optimale Förderung zu erhalten. Das Schulgeld verlangte die Frau vom Jobcenter, der Fall landete schließlich vor Gericht. Er wirft eine Frage auf: Wie viel finanzielle Unterstützung dürfen Hartz-IV-Empfänger*innen erwarten?

Die Mutter klagte gegen das Jobcenter, da dieses ablehnte, für die Privatschule des Sohnes zu bezahlen. Zuvor besuchte das Kind eine Waldorfschule, doch dort bekam es wegen psychischen Auffälligkeiten und wegen Prügeleien Probleme. Die Hartz-IV-Empfängerin wünschte sich deswegen eine bessere Förderung für ihren Sohn und schickte ihn auf eine Privatschule, wie der Remscheider General-Anzeiger berichtet.

Erneuter Schulwechsel könnte Kind gewalttätig und depressiv machen

Laut Gerichtsangaben handelt es sich bei der Frau um die Betreiberin einer Kampfsportschule, die aufstockende Hartz-IV-Leistungen bezieht. Das Schulgeld in Höhe von 165 Euro im Monat hatte sie zunächst aus eigener Tasche gezahlt. Doch aufgrund der Corona-Pandemie konnte sie sich diese Mehrkosten nicht mehr leisten und forderte die Übernahme vom Jobcenter.

Doch das Jobcenter lehnte es ab, die Mutter mit weiteren Leistungen zu unterstützen, um dem Kind den Besuch der Privatschule zu ermöglichen. Das wollte die Frau offenbar nicht auf sich sitzen lassen, sie klagte. Als Begründung führte sie an, dass ein erneuter Schulwechsel ihren Sohn depressiv und gewalttätig machen könnte. Außerdem kritisierte sie einen hohen Anteil an Schüler*innen mit Migrationshintergrund an den öffentlichen Bildungseinrichtungen.

Urteil: Öffentliche Schulen decken den Bedarf an Ausbildung ausreichend

In einem Eilverfahren wies das Landessozialgericht Niedersachsen und Bremen die Klage zurück. Begründung: Durch die öffentlichen Schulen sei der Bedarf an Ausbildung für die Kinder ausreichend gedeckt. Die Mutter habe keine Gründe glaubhaft machen können, nach denen ihrem Kind ein Wechsel auf eine öffentliche Schule nicht zuzumuten sei.
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Damit stellte das Gericht klar, dass das Jobcenter einem Kind aus einer Hartz-IV-Familie nicht den Besuch einer Privatschule bezahlen muss. Dieser wäre nur unter sehr ungewöhnlichen Umständen gerechtfertigt, die in dem konkreten Fall aus Sicht der Richter offenbar nicht gegeben waren.

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Grundsätzlich versucht die Regierung, Familien zu unterstützen, die Hartz IV beziehen. Die Ampel-Koalition plante deswegen jüngst einen neuen Kinderzuschlag, der einkommensschwache Familien stärken soll. Seit dem 1. Januar 2022 erhalten sie außerdem pauschal 156 Euro pro Kind für den Schulbedarf.

Sollte das Jobcenter in so einem Fall auch den Besuch einer Privatschule bezahlen? Schreibe es uns gerne in die Kommentare!

Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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Kathrin
Kathrin
2 Jahre zuvor

Seltsam und tragisch. An einer Waldorfschule verprügelt? Warum? So etwas habe ich noch nie gehört… Die psychischen Auffälligkeiten zeigen, dass die Schule dem Kind offenbar nicht gut tut.
Ich halte es für falsch, Hartz IV Empfänger*innen Schulgeld zu zahlen. Es gibt gratis Schule für alle, alles andere muss man sich erarbeiten oder eine billigere Schule, z.b. eine kirchliche zu finden. Das wäre so, als würde die Frau in der zweiten Klasse Bahn fahren und das vom Steuerzahler bezahlt bekommen, aber erste Klasse fordern. Irgendwann ist auch Schluss mit der Belastung der Steuerzahler, zumal deren Kinder auch nicht alle eine Privatschule besuchen (können).