Bitter für Alleinerziehende: Kinderbonus wird auf Unterhalt angerechnet

Im Juni hat die Bundesregierung den Corona-Kinderbonus beschlossen. 300 € bekommen Eltern für jedes Kind, das auch Kindergeld bezieht. Im September wird die erste Rate jetzt ausgezahlt. Für die meisten Familien ein willkommener Ausgleich für die Lücken, die Corona in die Haushaltskasse gerissen hat. Besonders hart getroffen hat es viele Alleinerziehende. Und ausgerechnet die bekommen womöglich nur den halben Kinderbonus! Die andere Hälfte bekommt nämlich der Ex-Partner – er kann insgesamt 150 € von seiner Unterhaltszahlung abziehen.

Beide Eltern haben Anspruch auf 50 % des Kinderbonus

Viele Alleinerziehende haben in letzter Zeit Post vom Jugendamt bekommen. In dem Schreiben wird ihnen mitgeteilt wird, dass der Kinderbonus beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zusteht. Heißt also: Auch wenn das Kind dauerhaft bei der Mutter wohnt, und seinen Vater beispielsweise nur an den Wochenenden sieht, kann er den Unterhalt im September um 100 € mindern, und im Oktober dann noch einmal 50 € weniger zahlen, wenn die zweite Rate ansteht. In diesem Fall lässt sich das vielleicht noch nachvollziehen. Allerdings gilt die Regelung auch, wenn der Vater sein Kind nur selten sieht oder sich vielleicht gar nicht kümmert.

Laut dem „Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband NRW e.V.“ (VAMV NRW) betrifft das fast 60 % aller Trennungskinder. So viele haben nämlich keinen oder nur selten Kontakt zu ihrem Vater.

Durch die Regelung sollen „Ungerechtigkeiten vermieden werden“

Das sagt zumindest das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Regelung solle dabei helfen, dass beide Eltern vom Kinderbonus profitieren. Bedeutet aber auch: Selbst wenn sich während der Kita- und Schulschließungen nur die Mutter um die Kinderbetreuung gekümmert hat und dadurch vielleicht weniger oder sogar gar nicht arbeiten konnte – bekommt der Vater trotzdem den halben Kinderbonus. Voraussetzung dafür ist nur, dass er generell Unterhalt für seine Kinder zahlt. Richtig gerecht hört sich das irgendwie nicht an, oder?

Müsste der Kinderbonus eigentlich „Elternbonus“ heißen?

Deshalb sind (verständlicherweise) nicht nur die Alleinerziehenden selbst über diese Regelung verärgert. Auch der VAMV NRW kritisiert die Entscheidung. Nicola Stroop aus dem Vorstand des Vereins ist sogar der Ansicht, der Kinderbonus habe seinen Namen nicht verdient. „Er wird dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, da hier die Kosten für das Kind entstanden sind“, sagt sie in einer offiziellen Stellungnahme. Stattdessen sei er leider „erneut ein Beispiel für familienpolitische Leistungen, die nicht am Kind orientiert sind.“ Deshalb müsse der Kinderbonus eigentlich eher „Elternbonus“ heißen.

Fakt ist also:

Obwohl viele Alleinerziehende den Kinderbonus dringend brauchen könnten, bekommen sie im Endeffekt vielleicht nur die Hälfte der Summe. Das gleiche gilt natürlich für alleinerziehende Papas, deren Ex-Partnerin Unterhalt zahlt. Der Unterhaltsvorschuss ist von dieser Regelung übrigens nicht betroffen – er wird in voller Höhe ausbezahlt.

Wie seht ihr das: Ist die 50/50-Regelung beim Kinderbonus gerecht oder fühlt ihr euch dadurch benachteiligt? Wir freuen uns auf eure Kommentare!

Wenn ihr euch mit anderen Alleinerziehenden austauschen wollt, kommt doch in unsere geschlossene Facebook-Gruppe „Alleinerziehende Echte Mamas“.

Wiebke Tegtmeyer

Nordisch bei nature: Als echte Hamburger Deern ist und bleibt diese Stadt für mich die schönste der Welt. Hier lebe ich zusammen mit meinem Mann und unseren beiden Kindern. Nach meinem Bachelor in Medienkultur, einem Volontariat und einigen Jahren Erfahrung als (SEO-)Texterin bin ich passenderweise nach meiner zweiten Elternzeit bei Echte Mamas gelandet. Hier kann ich als SEO-Redakteurin meine Leidenschaft für Texte ausleben, und auch mein Herzensthema Social Media kommt nicht zu kurz. Dabei habe ich mich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema Ernährung von der Schwangerschaft über die Stillzeit bis hin zum Babybrei beschäftigt. Und wenn ihr auf der Suche nach einem Vornamen für euer Baby seid, kann ich euch garantiert passende Vorschläge liefern. Außerdem nutze ich die Bastel-Erfahrungen mit meinen beiden Kindern für einfache DIY-Anleitungen. Wenn der ganz normale Alltags-Wahnsinn als 2-fach Mama mich gerade mal nicht im Griff hat, fotografiere ich gern, gehe meiner Leidenschaft für Konzerte nach oder bin im Volksparkstadion zu finden.

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Juni
Juni
2 Jahre zuvor

Ich finde das mehr als fair. Zumindest für die Väter die sich um ihre Kinder kümmern und noch während ihres Umgangs zusätzlich sämtliche Ausgaben fürs Kind Stämmen müssen z.b Urlaube, Bekleidung, Nahrung, Unternehmungen usw. zusätzlich zum viel zu hohem Unterhalt den sie zahlen wohlgemerkt.

Bei einigen Müttern kommt das Geld nämlich leider nicht den Kindern zugute, die verprassen es nämlich für sich, deshalb ist das Geld anteilig beim Vater besser aufgehoben, der damit auch was fürs Kind tut.

Anonym
Anonym
3 Jahre zuvor

Es ist ungerecht wenn ein Elternteil sich überhaupt um sein Kind kümmert einer hat den ganzen Stress und der andere Elternteil der sich nicht kümmert wird noch belohnt finde ich nicht in Ordnung!!!!

Maria
Maria
3 Jahre zuvor

Oft ist es ja so dass ein Elternteil Naturalunterhalt leistet also das Kind hauptsächlich betreut während der zweite Unterhalt in Geldform leistet. Das sind zwei Seiten derselben Medaille, daher sollten doch auch beide Seiten bedacht werden!

Mona
Mona
3 Jahre zuvor

Über Unterhalt und Kindergeld kann man ja prima streiten, aber in diesem Falle finde ich das für das Kind und den Elternteil, bei dem das Kind lebt nicht fair, zumindest dann nicht, wenn die Betreuung während der Kita-und Schulschließungen nicht 50/50 geteilt war. Denn genau dadurch sind viele Einbußen oder zumindest Schwierigkeiten gerade auch bei Alleinerziehenden und eben den dazugehörigen Kindern entstanden ? in der ganzen Schließzeit der Schule haben mein Mann und ich für eine Woche die Betreuung seiner Tochter übernommen, den Rest hat die Mutter selber und anders organisiert. Da jetzt 150€ vom Unterhalt abzuziehen finde ich nicht angebracht. Mein Mann auch nicht.

Juhnke
Juhnke
4 Jahre zuvor

Ich finde es sehr ungerecht! Der Vater meiner beiden Kinder kümmert sich überhaupt nicht. Der letzte Kontakt war 2015. Kein Geburtstagsgruß, kein Weihnachtsgruß. Aber 2×100€ vom Unterhalt hat er sofort abgezogen! Das ist unfair den Kindern gegenüber!!

Heinz
Heinz
4 Jahre zuvor

Gute Nachricht …für alle Unterhaltszahler 🙂 . Ich freue mich darüber .

Yvonne
Yvonne
4 Jahre zuvor

Da es ja Kindergeldbonus heißt, sollte es auch im ganzen beim Kind ankommen,bzw.dem „eigentlichen“ Kindergeldempfänger und nicht aufgeteilt werden. Weil es ja schließlich dem Kind zu gute kommen soll und nicht dem anderen Elternteil. Kenne genug die sich daran dann bereichern und das/die Kinder nie was von haben.

Aleksandra
Aleksandra
4 Jahre zuvor

Ich finde das ungerecht, bei den meisten alleinerziehenden gilt die 2 Wochen-Regelung das heißt auf gut deutsch der Vater bekommt die Hälfte dh 150 Euro für 8 Tage die er mit dem Kind verbracht hat. Der andere Elternteil soll sich dagegen die 150 Euro auf 26 Tage aufteilen. Warum wird es den Elternteilen nicht entgegengekommen und der Anspruch für die Tage die das Kind bei Elternteil verbringt berechnet?

Wagner Marco
Wagner Marco
4 Jahre zuvor

Und gibt es denn auch eine Gruppe für alleinerziehende Papas?????

Christine
Christine
4 Jahre zuvor

Ich selber finde das unfair, die Kinder sehen ihren Vater nur 4 mal in Monat und dafür kriegt er jetzt die Hälfte des Kindergeldbonus. Das Geld kommt, also gar nicht bei den Kindern an. Eigentlich wollte ich davon das Kinderzimmer neu machen. Kann ich jetzt aber nur ein neuen Kleiderschrank für sie von kaufen.