Durch die momentane Krise können viele Menschen das Geld für die Rundfunkbeiträge nicht mehr aufbringen. Doch in Deutschland ist das Zahlen der Gebühren eigentlich Pflicht – was jetzt?

Durch die Beiträge wird die große Senderfamilie von ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert. Seit der Erhöhung am 20. Juli 2021 liegt der Beitrag bei 18,36 Euro pro Haushalt und Monat. Dabei ist es egal, ob Radio, Fernseher oder Computer tatsächlich vorhanden sind. Auch die Personenanzahl innerhalb des Haushalts spielt keine Rolle.

Einige Haushalte könnten sich den Rundfunkbeitrag sparen

Menschen, die soziale Leistungen vom Staat beziehen, können sich von der Pflicht befreien lassen, die Gebühren zu zahlen. Doch aktuell fehlt auch anderen das Geld. Wer beim Lebensmitteleinkauf über jeden Cent nachdenkt, hat sicher keine 18,36 Euro übrig.

Grundsätzlich kann es sich lohnen, selbst zu prüfen, ob eine Befreiung möglich ist. Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass sie sich von den Gebühren befreien lassen können. Wie der Karlsruhe Insider berichtet, soll das alleine in Bayern 350.000 Haushalte betreffen.

Wann kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Wer eine der folgenden Leistungen erhält, hat die Möglichkeit sich von den Gebühren befreien zu lassen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 SGB II) – Befreiungsgrund 403
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (§§ 27a oder 27d BVG) – Befreiungsgrund 401
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) – Befreiungsgrund 402
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – Befreiungsgrund 404
  • Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) – Befreiungsgrund 410
  • Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze) – Befreiungsgrund 407
  • Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (§ 267 Absatz 1 LAG) – Befreiungsgrund 407
  • Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG – Befreiungsgrund 407

(Quelle: pflege.de; Stand: 29. November 2022)

Achtung: Es gibt außerdem eine Härtefallregelung

Du erhältst keine der oben genannten Sozialleistungen, weil deine Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten? Dann kannst du eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderen Härtefall beantragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass dein Einkommen deinen sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro überschreitet. Mehr dazu auf rundfunkbeitrag.de

Sonderfall Bayern: Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Bezug von Landespflegegeld

Außerdem kämpft gerade der Sozialverband VdK Deutschland vor Gericht dafür, dass sich weitere Bürger*innen die Rundfunkgebühren sparen können. Denn 2019 haben Änderungen des bayerischen Landepflegegeldgesetzes dazu geführt, dass in Bayern auch bei Bezug von Pflegegeld der Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss.

Auf der zugehörigen Webseite rät der VdK, dass alle, die Pflegegeld beziehen, einen Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühren einzureichen. Wenn dieser abgelehnt wird, sollte unbedingt ein Widerspruch eingereicht werden. Ein Musterformular findet ihr HIER >>>

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12 Kommentare

  • Lena

    Warum müssen Rentnern GZ bezahlen, wo sie jeden zent umdrehen müssen. Wo soll das noch hinführen. Alle bekommen mehr Geld , nur die Rentner sollen mit Pfennige zufrieden sein, warum.

  • Lena

    Klar der selbstständige ist hier der depp . Erst Corona dann Energiekrise wir dürfen schauen das wir diesen Staat noch aufrecht erhalten und die Millionen wo einfach zu faul sind oder über die Grenzen kommen werden auch noch bevorzugt. Es ist zum kotzen

  • Lena

    Hi…ich hab Rente und wohngeld.kann ich Befreiung haben?

  • Lena

    ICH HABE JAHTELANG IN WG GEWOHNT MIT BEHINDERTEN DIE BEFREIT WAREN ! JETZT KOMMEN DIE DAHER ICH SOLL FÜR DIE ZEIT BEZAHLEN ! ICH HABE IRGENDWIE DAS GEFÜHL DIE KÖNNEN NICHT LESEN ….