Kindergeld verdoppeln: Wie ihr bis zu 250 Euro zusätzlich bekommt

Das Kindergeld kennen alle Eltern, schließlich landet die Zahlung monatlich auf ihrem Konto. Aber viele wissen nicht, dass sie eigentlich noch mehr Geld bekommen könnten. Dabei wären bis zu 250 Euro mehr pro Monat und Kind drin. Das Zauberwort lautet „Kinderzuschlag”, der aber extra beantragt werden muss. Wir verraten euch, wie das geht.

„Viele Familien mit kleinem Einkommen kennen den Kinderzuschlag gar nicht.”

Im kommenden Jahr wird das Kindergeld sogar erhöht: Die Ampel-Fraktionen einigten sich darauf, dass die staatliche Unterstützung zum 1. Januar einheitlich auf 250 Euro steigt. Besonders für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen macht die Erhöhung einen großen Unterschied. Doch genau diesen Familien würde sogar noch mehr Geld zustehen: Wenn ihr nur über ein geringes Einkommen verfügt, könnt ihr nämlich zusätzlich den Kinderzuschlag beantragen.

„Viele Familien mit kleinem Einkommen kennen den Kinderzuschlag gar nicht“, erklärt der Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Karsten Bunk, gegenüber der Welt. Er schätzt, dass noch „mehreren Hunderttausend Kindern zusätzlich“ geholfen werden könnte. Es sei auch möglich, dass der Kinderzuschlag vielen zu kompliziert erscheine. Doch so kompliziert es ist eigentlich gar nicht, wenn ihr euch etwas einlest.

Welche Voraussetzungen ihr erfüllen musst, um den Kinderzuschlag zu erhalten

  • Euer Kind ist jünger als 25 Jahre, lebt in eurem Haushalt und ist nicht verheiratet, bzw. lebt nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft.
  • Das Bruttoeinkommen beträgt bei Paaren mindestens 900 Euro, bei Alleinerziehenden mindestens 600 Euro.
  • Ihr hättet genug Geld für den Unterhalt, wenn ihr zusätzlich zu eurem Einkommen Kinderzuschlag und evt. Wohngeld erhalten würdet.

Gut zu wissen: Familien erhalten für die Aufnahme von Pflegekindern von der Familienkasse keinen Kinderzuschlag. Den Kinderzuschlag können Eltern mit geringem Einkommen nur für leibliche oder adoptierte Kinder beanspruchen. Auch Großeltern mit Vormundschaft für ihre Enkelkinder bekommen die Leistung nicht.

Wenn ihr direkt wissen wollt, ob euch Kinderzuschlag zustehen würde, könnt ihr das online prüfen: HIER gehts zum Video-Tool „KiZ-Lotse der Bundesagentur für Arbeit.

So viel Kinderzuschlag steht euch zu

Wie viel Kinderzuschlag ihr erhaltet, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen ihr und euer Kind habt. Bisher bekommt ihr monatlich höchstens 229 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält. Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt, alle Auszahlungstermine für 2023 verraten wir euch in unserem Beitrag: „Kindergeldauszahlungstermine für 2023 sind da”.

Im kommenden Jahr wird der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag sogar erhöht: ab 1. Januar 2023 sind es 250 Euro, womit ihr dann das Kindergeld verdoppeln könntet.

Wie ihr den Kinderzuschlag beantragen könnt

Der Antrag auf Kinderzuschlag muss gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. In der Regel erhaltet ihr den Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, muss er neu beantragt werden. Für die Antragsstellung benötigt ihr folgende Nachweise:

  • Einkommensnachweise wie zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsnachweise inkl. Kurzarbeitergeld
  • Rentenbescheid
  • Elterngeldbescheid
  • BAföG-Bescheid.

Ihr habt alles vorliegen und wollt direkt loslegen? Den Online-Antrag der Bundesagentur für Arbeit findet ihr HIER >>>

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Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg. Am liebsten erkunde ich mit ihm die vielen grünen Ecken der Stadt.

Auch wenn ich selbst noch keine Mama bin, gehören Babys und Kinder zu meinem Leben dazu. Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert und ich komme als „Tante Lena“ zum Einsatz.

Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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