Kinderzuschlag einfach erklärt – so sicherst du dir das Extra-Geld!

Hast du schon mal etwas vom Kinderzuschlag gehört? Nein? Dann bist du nicht allein. Nur wenige beantragen den zusätzlichen Obolus, obwohl ihnen die Leistungen zustehen. Das Problem: Viele von uns wissen gar nicht, dass es diese Förderung für Familien gibt, bei denen das Einkommen knapp ist. Das soll sich zum 01.01.2020 mit einigen Neuerungen am Gesetz ändern! Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie du dir das Extra-Geld sicherst.

1. Was ist der Kinderzuschlag und für wen gibt es das?

Das Leben ist nicht gerade günstig, das wissen wir alle. Bei rund einer Million von uns liegt das Einkommen nur minimal über der Arbeitslosengeld II-Grenze – und das heißt: zu viel für Sozialleistungen, zu wenig zum Leben mit Kindern.

Hier kommt der Kinderzuschlag (kurz: KiZ) ins Spiel: Eine Leistung, die Familien unterstützt, in denen die Eltern zwar ausreichend Geld für sich selbst verdienen, aber nicht genug, um die gesamte Familie gut versorgen zu können.

Was heißt das jetzt genau?

Der Kinderzuschlag kann bis zu 185 Euro pro Monat und Kind betragen und wird zunächst für 6 Monate gezahlt – und zwar zusätzlich zum Kindergeld. Der Bedarf bzw. die Höhe richtet sich nach dem Einkommen. Verdienst du mehr, als du für dich und deine Kinder benötigst, verringert sich der Kinderzuschlag. .

Ist der Bewilligungszeitraum von sechs Monaten abgelaufen, kannst du den Kinderzuschlag erneut beantragen.

Obendrauf kommen noch Leistungen für Bildung und Teilhabe, wie z. B. die kostenlose Teilnahme am Mittagessen in Kita und Schule oder Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler. Und: Wer den Kinderzuschlag erhält, muss keine Kita-Gebühren zahlen! Für viele von uns wäre schon das eine riesengroße Erleichterung.

Wie hoch genau Einkommen und Vermögen sein dürfen, damit du Anspruch auf den KiZ hast, lässt sich leider nicht pauschal sagen. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren wie Wohnkosten, Anzahl der Kinder und Alter ab.

Drei Beispiele:

Zahlt ein alleinerziehendes Elternteil ca. 500 Euro Warmmiete und erhält für sein Kind Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, darf das Bruttogehalt von rund 1.400 bis rund 1.700 Euro betragen, ab 1. Januar 2020 von rund 1.300 bis etwa 2.000 Euro brutto (Kind: 6 Jahre).

Bei einer Warmmiete von ca. 800 Euro, darf das Bruttogehalt von etwa 1.300 bis rund 2.000 Euro betragen, ab 1. Januar 2020 von rund 1.200 bis etwa 2.500 Euro brutto. (Kinder: 6 und 8 Jahre).

Bei einer Paarfamilie mit zwei Kindern und einer Warmmiete von etwa 700 Euro darf das gemeinsame Bruttoeinkommen von rund 1.700 bis rund 2.500 Euro betragen, ab dem 1. Januar 2020 von rund 1.600 bis etwa
3.300 Euro brutto (Kinder: 6 und 8 Jahre).

Quelle: www.bmfsfj.de

Also eigentlich eine tolle Sache, dieser KiZ. Das Problem: Kaum jemand weiß, dass es ihn gibt. Das will die Regierung tunlichst ändern.

Das Starke-Familien-Gesetz

Um das Antrags-Prozedere zu erleichtern, gilt bereits seit 01.07.2019 das Starke-Familien-Gesetz  mit dem Ziel, Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen stärker zu entlasten und Kinderarmut zu bekämpfen.

Im Klartext hieß das:

  1. Der KiZ wurde auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht,
  2. der Aufwand bei der Beantragung verringert,
  3. ein einheitlicher Bewilligungszeitraum von sechs Monaten festgelegt (und die monatlichen Überprüfungen wurden gestrichen – yeah) und
  4. Alleinerziehenden trotz Unterhaltszahlungen oder -vorschuss wurde ein Anspruch auf den KiZ ermöglicht.

Doch das war nicht genug. Deshalb kommen zum Jahresbeginn 2020 weitere Änderungen hinzu, die auch Mamas mit mittlerem Einkommen unterstützen.

Rund 1,2 Millionen mehr Kinder sollen davon profitieren – aber nur wenn der KiZ beantragt wird!

2. Änderungen für 2020 – das sind deine Vorteile

  1. Bislang wurde das Einkommen der Eltern zu 50 Prozent angerechnet. Ab Januar 2020 sinkt dieser Satz auf 45 Prozent. „Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen“, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
  2. Die obere Einkommensgrenze entfällt, wodurch auch Familien bis in mittlere Einkommensbereiche hinein noch einen geminderten Kinderzuschlag beziehen können.
  3. Familien aus dem SGB II-Bereich (Arbeitslosengeld II oder Hartz 4) erhalten einen erweiterten Zugang.

Die Verbesserungen bedeuten z. B. für dich: Wenn du aufgrund eines zu hohen Einkommens abgelehnt wurdest, lohnt es sich, deine Voraussetzungen nochmal überprüfen zu lassen.

Kinderzuschlag neues Gesetz - das ändert sich am Anspruch und der Einkommensgrenze

Hurra! Durch die Neuerungen haben jetzt mehr Mamas Anspruch auf den Kinderzuschlag | Photo by Thiago Cerqueira on Unsplash

3. Kinderzuschlag Anspruch: Bedingungen & Voraussetzungen

Leider hat nicht jede Mama Anspruch auf das zusätzliche Geld. Du kannst aber schnell überprüfen, ob du prinzipiell ins Raster fallen würdest:

  • Das Kind bzw. deine Kinder müssen in deinem Haushalt leben und unter 25 Jahre alt sein.
  • Deine Kinder müssen unverheiratet sein und dürfen nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
  • Du erhältst Kindergeld.
  • Du beziehst kein Arbeitslosengeld II.
  • Dein Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro für Elternpaare bzw. 600 Euro, wenn du alleinerziehend bist.

Unsicher? Ob du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du kostenlos online mit dem KiZ-Lotsen prüfen: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse

4. Kinderzuschlag (online) beantragen

Auf den ersten Blick sind alle Bedingungen erfüllt? Großartig! Jetzt will „nur“ noch der Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden. Zugegeben, wir sind keine Freunde von Formularen – aber es kann sich lohnen. Da heißt es, Augen zu und durch!

Die Unterlagen stehen online zur Verfügung, müssen allerdings (noch) ausgedruckt und per Post an die zuständige Familienkasse gesendet oder persönlich abgegeben werden (hier deine Kasse finden). Die gute Nachricht: Ab 2020 können wir den Antrag online stellen, so jedenfalls die Planung.

Das sind die Pflicht-Unterlagen, die ausgefüllt und unterschrieben werden müssen:

Auf einen Blick – so gehst du vor:

  1. Überprüfe mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse, ob du die Voraussetzungen erfüllst.
  2. Lautet die Antwort ja, reiche deine Dokumente bei der zuständigen Behörde ein: Kinderzuschlag beantragen – Schritt für Schritt 

 

Kinderzuschlag Vorteile

Das sind alle Vorteile des Kinderzuschlags auf einen Blick. Macht schnell den Test mit dem KiZ-Lotsen, um zu checken, ob ihr die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllt. Bild: PR

5. Kinderzuschlag – wie lange dauert die Bearbeitung und wie lange wird gezahlt?

Sobald du deine Unterlagen eingeschickt hast, wird dein Anspruch geprüft. Das kann etwas dauern. Normalerweise solltest du innerhalb von sechs Wochen eine Antwort per Post bekommen. Ist dies nicht der Fall, frag ruhig telefonisch nach: 0800 4 5555 30 (gebührenfrei).

Und keine Sorge: Wenn es mal länger dauert, ändert sich dein Bewilligungszeitraum nicht. Der Kinderzuschlag wird dir für die Monate ab dem Zeitpunkt der Beantragung nachgezahlt. Insgesamt erhältst du den Kinderzuschlag für sechs Monate. Im Anschluss kannst du den Kinderzuschlag erneut beantragen.

6. Mindesteinkommen und Höchstgrenze Kinderzuschlag – wie hoch darf das Einkommen sein?

Das Mindesteinkommen für Alleinerziehende beträgt 600 Euro, für Paare 900 Euro. Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag werden dabei nicht berücksichtigt. Elterngeld jedoch schon.

Bis jetzt gab es eine Höchsteinkommensgrenze, die individuell berechnet wurde. Diese Höchsteinkommensgrenze entfällt ab dem 1. Januar 2020. Dann kannst Du auch bei etwas höheren Einkommen einen reduzierten Kinderzuschlag beziehen. Wurde dein Antrag aufgrund eines zu hohen Einkommens bisher abgelehnt, lohnt es sich definitiv, im Jahr 2020 einen neuen zu stellen.

7. Muss man den Kinderzuschlag zurückzahlen?

Sobald sich deine persönlichen Verhältnisse ändern, musst du dies umgehend der Familienkasse mitteilen – sofern diese Auswirkungen auf den Bezug des Kinderzuschlags haben könnten. Dies kann der Fall sein, wenn dein Kind bzw. deine Kinder ausziehen.

Wenn du unsicher bist, wende dich lieber einmal mehr als zu wenig an das Amt. Es besteht nämlich eine so genannte gesetzliche Mitwirkungspflicht. Das bedeutet, wir müssen über jegliche Veränderungen zeitnah informieren. Haben wir zu viel Geld bekommen, kann es nämlich sein, dass wir etwas zurückzahlen müssen – das ist natürlich ärgerlich, aber leider unumgänglich. Wenn dem so ist, erhältst du darüber schriftlich Bescheid.

Hier erfährst du mehr über Veränderungsmitteilungen und wie du diese einreichen kannst.

8. Bekommt man den Kinderzuschlag rückwirkend?

Jein. Den Kinderzuschlag bekommst du ab Antragsstellung. Wenn die Bearbeitung länger dauert, wird der Zuschlag für die Monate seit Einreichen der Unterlagen nachgezahlt. Für die Zeit davor gibt es jedoch nichts. Früh kümmern lohnt sich also, um das Geld im Portemonnaie aufzustocken.

9. Was wird angerechnet? Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld & Co.

Natürlich gibt es das Zusatzgeld nicht einfach so, es sollen ja vor allem Mamas mit kleinem Einkommen unterstützt werden. Deshalb müssen wir auch alle Einnahmen angeben – und die meisten davon werden leider auch angerechnet. Gib also all deine Einkünfte an, die dir innerhalb der 6 Monate zufließen.

Diese Einnahmen mindern den Betrag, den du erhalten könntest:

  • Einnahmen aus selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit
  • Einnahme aus (Kapital-) Vermögen
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhalt
  • Arbeitslosengeld
  • Krankengeld
  • Sozialversicherungsrenten

Doch hurra, es gibt auch einige Ausnahmen:

Wird Kindergeld beim Kinderzuschlag angerechnet?

Nein. Kindergeld erhältst du zusätzlich!

Übrigens: Kindergeld und Kinderzuschlag sind nicht dasselbe. Zwar ist der Bezug von Kindergeld Voraussetzung für den Anspruch auf Kinderzuschlag, das war´s aber auch schon mit den Gemeinsamkeiten. Und: Es gibt auch keinen Kindergeldzuschlag.

Wird Wohngeld auf Kinderzuschlag angerechnet?

Nein. Das Wohngeld zählt nicht zum Einkommen!

Wird Elterngeld auf Kinderzuschlag angerechnet?

Leider ja. Das Elterngeld gilt als Einnahme. Es gelten jedoch Freibeträge.

10. Und was ist mit Selbstständigen?

Wie so oft ist die ganze Sache beim Thema Selbstständigkeit komplizierter. Generell haben Selbstständige einen Anspruch auf Kinderzuschlag, dieser kann aber nicht über den KiZ-Lotsen geprüft oder berechnet werden. Wende dich also am besten direkt an die zuständige Familienkasse.

Wir sind gespannt, ob nun Bewegung in den Kinderzuschlag kommt und mehr Mamas unterstützt werden!

Laura Dieckmann

Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

Alle Artikel

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
9 Comments
Beliebteste
Neueste Älteste
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
9
0
Tausch dich dazu mit anderen Mamas aus!x