Kinderzuschlag einfach erklärt – So sicherst du dir das Extra-Geld!

Hast du schon mal etwas vom Kinderzuschlag gehört? Nein? Dann bist du nicht allein. Nur wenige beantragen den zusätzlichen Obolus, obwohl ihnen die Leistungen zustehen. Das Problem: Viele von uns wissen gar nicht, dass es diese Förderung für Familien gibt, bei denen das Einkommen knapp ist. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie du dir das Extra-Geld sicherst.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag (häufig auch Kindergeldzuschlag) ist eine staatliche Unterstützung, die Eltern on top zum Kindergeld bekommen können. Das zusätzliche Geld soll Familien mit einem niedrigen Einkommen helfen. Das heißt: Wenn die Eltern genügend Einkommen haben, um für sich selbst, aber nicht oder nur knapp, um für alle Familienmitglieder sorgen zu können. Deshalb ist der Kinderzuschlag auch für Alleinerziehende eine wichtige Unterstützung. In der Regel erhält die Person den Kinderzuschlag, die auch das Kindergeld bezieht. Pro Monat und pro Kind können seit dem 1. Januar 2024 bis zu 292€ zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt werden. Das macht insgesamt 542€ pro Kind im Monat.

Wichtig: Der Kinderzuschlag wird zwar zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Trotzdem musst du dafür extra einen eigenen Antrag (ähnlich dem Antrag auf Kindergeld) bei der zuständigen Familienkasse einreichen. In der Regel wird der Kinderzuschlag für einen Zeitraum von 6 Monaten bewilligt und ausgezahlt. Auch nach Ablauf dieser Zeit musst du einen neuen Antrag stellen, wenn du weiterhin den Kinderzuschlag bekommen möchtest.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Die Höhe des monatlichen Zuschusses beträgt maximal 292€ pro Kind. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag wird jedoch individuell pro Kind berechnet und dir erst nach der erfolgreichen Antragstellung mitgeteilt. Ob und wie viel Kinderzuschlag du bekommen kannst, richtet sich in erster Linie nach der Höhe deines Einkommens. Aber auch Faktoren wie deine Wohnkosten, Anzahl und Alter der Kinder spielen dabei eine Rolle.

Und: Wer den Kinderzuschlag erhält, muss keine Kita-Gebühren zahlen und hat zusätzlich noch Anspruch auf die sogenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe! Diese Leistungen ermöglichen z. B. die kostenlose Teilnahme am Mittagessen in Kita und Schule oder decken Fahrkartenkosten für Schülerinnen und Schüler ab. Für viele von uns wäre schon das eine riesengroße Erleichterung.

Wer kann den Kinderzuschlag beantragen? Bedingungen & Voraussetzungen

Leider hat nicht jede Mama Anspruch auf das zusätzliche Geld. Du kannst aber schnell überprüfen, ob du prinzipiell einen Anspruch darauf hast:

  • Das Kind bzw. deine Kinder müssen in deinem Haushalt leben und unter 25 Jahre alt sein.
  • Deine Kinder müssen unverheiratet sein und dürfen nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
  • Du erhältst Kindergeld.
  • Dein Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro für Elternpaare bzw. 600 Euro, wenn du alleinerziehend bist.
  • Du/Ihr hättet genug Geld bzw. Einkommen, um die Familie zu unterhalten, wenn euch/dir der Kinderzuschlag oder vielleicht auch Wohngeld ausgezahlt würde. 

Achtung: Wenn du Bürgergeld oder Sozialhilfe empfängst, hast du leider keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Gut zu wissen: Anspruch auf Kinderzuschlag = Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Bekommst du oder dein Kind Bürgergeld, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen für Asylbewerber?Falls ja, dann haben alle Kinder in deinem Haushalt auch Anspruch auf die sogenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe. Mit diesem Extra-Geld für Familien, die wenig Geld zur Verfügung haben, können zum Beispiel Schulkosten oder Freizeitangebote bezahlt werden. So sollen Kindern aus einkommensschwächeren Familien mehr Möglichkeiten bekommen, die sie aufgrund ihrer finanziellen Lage sonst nicht hätten.

Pro Kind und pro Schuljahr können in 2024 z.B. 195€ für Schulmaterialien ausgezahlt werden und auch Kosten für Kitaausflüge, Klassenfahrten und Mittagessen in Betreuungseinrichtungen werden aufgefangen. Die Beantragung des Bildungspakets unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Hier kannst du herausfinden, an welche Anlaufstelle du dich in deiner Region für die Beantragung wenden kannst. 

So kannst du ganz einfach rausfinden, ob du einen Anspruch auf den Kinderzuschlag (KiZ) hast:

Die Bundesagentur für Arbeit stellt ein eigenes Tool zur Verfügung, damit Eltern unkompliziert selbst online checken können, ob sie den Kinderzuschlag beantragen können. Folge dafür einfach den Anweisungen in dem Video-Tool „KiZ-Lotse“ und gib deine Daten zu eurer Lebenssituation ein. Dafür benötigst du nur etwa 10 Minuten. Der Online-Service spuckt dir zwar nicht die konkrete Höhe deines möglichen Kinderzuschlages aus, prüft aber, ob du grundsätzlich einen Anspruch auf das Extra-Geld hast. Die genaue Höhe wird dann erst im Rahmen der Prüfung deines eventuellen Antrages ermittelt.

Wichtig: Wurde dein Antrag auf Kinderzuschlag in der Vergangenheit vielleicht schon einmal abgelehnt oder die Prüfung über den KiZ-Lotsen ergab, dass du keinen Anspruch hast? Dann lohnt es sich dennoch regelmäßig neu zu checken, ob du die zusätzliche Unterstützung mittlerweile vielleicht doch bekommen könntest. Durch den seit Juli 2022 eingeführten Sofortzuschlag von 20€ (ist in dem Kinderzuschlag von 250€ schon inbegriffen) oder zum Beispiel durch gestiegene Heiz- und Nebenkosten kann sich dein Anspruch nämlich verändert haben.

Was brauche ich alles, um den Kinderzuschlag zu beantragen?

Zu Beantragung des Kinderzuschlags braucht es in der Regel etwas mehr Nachweise als für das Kindergeld. Anhand der von dir eingereichten Dokumente zu euren Lebensverhältnissen berechnet dann die Familienkasse euren Anspruch und die Höhe des Kinderzuschlags. Da dieser eben individuell festgelegt wird, gibt es auch keine pauschale Auflistung von Nachweisen, die du unbedingt brauchst. Aber keine Sorge, während du den Antrag auf Kinderzuschlag online ausfüllst, überprüft der Antragsservice schon, welche (Einkommens-) Nachweise du einreichen musst. Meist handelt es sich dabei um diese Dokumente:

  • Lohn- oder Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate (inkl. Kurzarbeitergeld)
  • Rentenbescheid
  • Elterngeldbescheid
  • BAföG-Bescheid
  • Unterhaltsnachweise
  • Aktueller Nachweis eurer Wohnkosten (z.B. Mietbescheinigung)
  • Wohngeldbescheid (falls ihr dieses bekommt)

Gut zu wissen: Bestenfalls hast du natürlich die obigen Dokumente schon bei der Beantragung des Kinderzuschlags zur Hand. Aber du brauchst dir auch keine Sorgen machen, falls dir ein Nachweis noch nicht vorliegt. Reiche den Antrag trotzdem ein und schicke deiner Familienkasse die benötigten Dokumente einfach so schnell wie möglich nachträglich. 

Kinderzuschlag online beantragen – So geht’s!

Den Antrag auf Kinderzuschlag kannst du wie den Antrag auf Kindergeld entweder komplett online, per Post oder auch persönlich bei deiner Familienkasse einreichen. Um herauszufinden, welche Familienkasse für dich zuständig ist, kannst du einfach die Postleitzahl-Suche auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit benutzen. Für gewöhnlich ist die Familienkasse für dich da, in deren Bezirk du wohnhaft bist.

  1. Am einfachsten ist es, wenn du auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit den Antrag auf Kinderzuschlag online ausfüllst. Dafür gibt es einen eigenen Antragsservice, der dich Schritt für Schritt anleitet.
  2. Auf der ersten Seite des Antragsservice kannst du entscheiden, ob du den Antrag mit einer Identifikation über den BundID-Service oder ohne die Online-Identifikation ausfüllen möchtest. Eine Identifizierung mit einem digitalen Personalausweis ist nur nötig, wenn du den Antrag auch komplett online einreichen möchtest. Folge dafür einfach den Anweisungen von BundID und registriere dich entsprechend. Möchtest du auf die Online-Identifizierung verzichten, füllst du den Antrag einfach online aus. Den ausgefüllten Antrag kannst du dann als PDF-Dokument runterladen. Ausdrucken, unterschreiben und per Post/persönlich bei deiner Familienkasse einreichen – fertig!
  3. Der eigentliche Antrag besteht aus 5 Seiten, mit allen wichtigen Angaben zu den folgenden Bereichen: Persönliche Angaben/Haushalt und Wohnen/Finanzielles/Angaben zum Kind/Nachweise (unbedingt immer nur Kopien einreichen!).
  4. Fülle alle Seiten sorgfältig aus, so ersparst du dir eventuelle Rückfragen oder Verzögerungen bei der Bearbeitung durch die Familienkasse. Ein großer Vorteil der Online-Ausfüllfunktion ist, dass du keine Felder übersehen kannst.
  5. Falls dir ein von der Familienkasse geforderter Nachweis während der Antragstellung noch nicht vorliegt, dann reiche den Antrag dennoch ein. Die Nachweise kannst du auch noch bei deiner Familienkasse nachreichen.
  6. Die Familienkasse prüft nun deinen Antrag. Im Anschluss erhältst du die Entscheidung  der Familienkasse in einem Brief per Post. In dem Bescheid wird dir mitgeteilt, ob und wenn ja, auf wie viel Kinderzuschlag du Anspruch hast.

 

Wenn du dir an irgendeinem Punkt während der Antragstellung oder auch schon vorher unsicher bist, dann kannst du auch jederzeit beim Service-Telefon (kostenlos) Hilfe bekommen: 0800 4 5555 30.

 

Gut zu wissen: Falls du schon den Kinderzuschlag bekommst und sich in den letzten 6 Monaten an deinen Verhältnissen nichts wesentlich geändert hat (z.B. Einkommen, Miete, Nebenkosten, Vermögen, etc.), dann geht der erneute Antrag sogar noch schneller. Für solche Fälle gibt es nämlich einen eigenen Kurzantrag auf Kinderzuschlag von der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung für den verkürzten Antrag ist allerdings, dass dein vorangegangener Antrag die reguläre Länge hatte.

Kinderzuschlag – wie lange dauert die Bearbeitung und wie lange wird gezahlt?

Sobald du deine Unterlagen eingeschickt hast, prüft die Familienkasse deinen Antrag. Das kann etwas dauern. Normalerweise solltest du innerhalb von sechs Wochen eine Antwort per Post bekommen. Ist dies nicht der Fall, frag ruhig telefonisch nach: 0800 4 5555 30 (gebührenfrei).

Und keine Sorge: Wenn es mal länger dauert, ändert sich dein Bewilligungszeitraum nicht. Der Kinderzuschlag wird dir für die Monate ab dem Zeitpunkt der Beantragung nachgezahlt. Insgesamt erhält deine Familie den Kinderzuschlag für sechs Monate. Im Anschluss kannst du den Kinderzuschlag erneut beantragen.

Muss man den Kinderzuschlag zurückzahlen?

Nein, beim Kinderzuschlag handelt es sich grundsätzlich um einen Zuschuss, den du nicht irgendwann zurückzahlen musst. Es kann aber sein, dass sich deine persönlichen Verhältnisse verändern, während du die Leistungen beziehst.

Sobald sich deine Lebensumstände ändern, musst du dies deshalb umgehend der Familienkasse mitteilen – sofern diese Auswirkungen auf den Bezug oder Höhe des Kinderzuschlags oder des Kindergeldes haben könnten. Dies kann der Fall sein, wenn dein Kind bzw. deine Kinder ausziehen.

Wenn du unsicher bist, wende dich lieber einmal mehr als zu wenig an das Amt. Es besteht nämlich eine so genannte gesetzliche Mitwirkungspflicht. Das bedeutet, wir müssen über jegliche Veränderungen zeitnah informieren. Haben wir zu viel Geld bekommen, kann es nämlich sein, dass wir etwas zurückzahlen müssen – das ist natürlich ärgerlich, aber leider unumgänglich. Wenn dem so ist, erhältst du darüber schriftlich Bescheid. Hier erfährst du mehr über Veränderungsmitteilungen und wie du diese einreichen kannst.

Bekommt man den Kinderzuschlag rückwirkend?

Jein. Den Kinderzuschlag bekommst du ab dem Monat der Antragsstellung. Wenn die Bearbeitung länger dauert, wird der Zuschlag für die Monate seit Einreichen der Unterlagen aber nachgezahlt. Für die Zeit davor gibt es jedoch nichts. Früh kümmern lohnt sich also, um das Geld im Portemonnaie aufzustocken.

Mindesteinkommen und Höchstgrenze – wie hoch darf das Einkommen sein?

Das Mindesteinkommen für Alleinerziehende beträgt 600 Euro, für Paare 900 Euro. Wichtig ist hier, dass das Bruttoeinkommen für die Berechnung des Anspruchs auf Kinderzuschlag herangezogen wird. Dazu zählt natürlich ein Jobgehalt (auch selbstständig), aber auch Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und BaföG werden als Einkommen gezählt. Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag werden dabei hingegen nicht berücksichtigt. Berechnungsgrundlage ist demnach das durchschnittliche Einkommen von Eltern und Kindern in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung.

Eine feste Höchstgrenze für das Einkommen gibt es seit Januar 2020 zum Glück nicht mehr. Dadurch haben auch Familien mit einem etwas höheren Einkommen unter Umständen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Das zusätzliche Einkommen, das den tatsächlichen Bedarf übersteigt, wird seitdem schrittweise auf den Kinderzuschlag angerechnet. Das bedeutet, dass die Höhe des ausgezahlten Kinderzuschlags niedriger wird, anstatt dass er komplett entfällt.

Was wird auf den Kinderzuschlag angerechnet? Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld & Co.

Natürlich gibt es das Zusatzgeld nicht einfach so, es sollen ja vor allem Mamas und Familien mit kleinem Einkommen unterstützt werden. Deshalb müssen wir auch alle Einnahmen angeben – und die meisten davon werden leider auch angerechnet. Gib also beim Antrag all deine Einkünfte an, die du innerhalb der letzten 6 Monate hattest.

Diese Einnahmen mindern den Betrag, den du erhalten könntest:

  • Einnahmen aus selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit
  • Einnahme aus (Kapital-) Vermögen
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Kindesunterhalt (egal ob als staatlicher Unterhaltsvorschuss oder vom anderen Elternteil)
  • Arbeitslosengeld
  • Krankengeld
  • Sozialversicherungsrenten

Doch hurra, es gibt auch einige Ausnahmen:

Wird Kindergeld beim Kinderzuschlag angerechnet?

Nein. Kindergeld erhältst du zusätzlich!

Übrigens: Kindergeld und Kinderzuschlag sind nicht dasselbe. Zwar ist der Bezug von Kindergeld Voraussetzung für den Anspruch auf Kinderzuschlag, das war’s aber auch schon mit den Gemeinsamkeiten. Und: Es gibt auch keinen Kindergeldzuschlag.

Wird Wohngeld auf Kinderzuschlag angerechnet?

Nein. Das Wohngeld zählt nicht zum Einkommen!

Wird Elterngeld auf Kinderzuschlag angerechnet?

Leider ja. Das Elterngeld gilt als Einnahme. Es gelten jedoch Freibeträge.

Und was ist mit Selbstständigen?

Wie so oft ist die ganze Sache beim Thema Selbstständigkeit komplizierter. Generell haben auch Selbstständige einen Anspruch auf Kinderzuschlag. Diesen kannst du aber nicht über den KiZ-Lotsen selber prüfen. Wende dich also am besten direkt an deine zuständige Familienkasse, um genauere Infos für deine individuelle Situation zu erhalten.

Jana Krest
Obwohl ich ein absolutes Landkind aus der Eifel bin, lebe ich schon seit einigen Jahren glücklich in Hamburg. Hier habe ich nach meinem Bachelor in Medien- und Kommunikationswissenschaften und Soziologie auch noch meinen Master in Journalistik und Kommunikationswissenschaften gemacht. Während meines Studiums kümmerte ich mich frühmorgens, wenn die meisten noch schliefen, bei der Deutschen Presse-Agentur darum, dass die nächtlichen Ereignisse aus ganz Norddeutschland in die Nachrichten kamen. Und ich hatte jahrelang noch den für mich besten Nebenjob der Welt: Die süßen Kinder von anderen betreuen. Nachdem ich Echte Mamas zunächst als Praktikantin kennenlernen durfte, schreibe ich nun als Redakteurin über alles, was Mamas beschäftigt: Von praktischen Ratgeber-Texten über aktuelle Trends bis hin zu wichtigen Recht- und Finanzthemen.

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