Kindergeld: Von A wie Antrag stellen bis Z wie Zählkind

Bürokratie, Behörden und Anträge: Ja genau, die Themen, mit denen sich die wenigsten gerne auseinander setzen. Wer hat schon Lust auf unnötig komplizierte Schreiben, von denen man auf den ersten Blick nur die Hälfte versteht. Aber in vielen Fällen bedeutet die Quälerei auch bares Geld im Familienleben. Zum Beispiel beim Kindergeld. Deshalb haben wir uns für euch durch den Bürokratie-Dschungel gekämpft, damit ihr genau wisst, was eure Rechte und Pflichten sind. In diesem Text erfahrt ihr alles, was ihr über die staatliche Geldleistung wissen müsst, wie ihr den Antrag richtig stellt und was das Kindergeld eigentlich für eure Steuererklärung bedeutet. Leicht verständlich und ohne Behördensprech – versprochen! 

Was ist das Kindergeld?

Das Kindergeld ist eine staatliche, finanzielle Unterstützung, die Menschen in Deutschland ausgezahlt bekommen, die ein Kind in Obhut haben und für es sorgen. Das Geld, das in erster Linie Eltern erhalten, soll den Mehrbedarf, der ihnen durch ihre Kinder bis zu deren Volljährigkeit entsteht, auffangen. Unter diesem Mehrbedarf versteht man vor allem die Unterhaltskosten, wie zum Beispiel für Kleidung und Lebensmittel. Aber auch Kosten, die für die Ausbildung und Betreuung eines Kindes anfallen zählen dazu. Die Geldleistung gehört zum sogenannten Familienleistungsausgleich und muss bei der Familienkasse beantragt werden, bevor sie ausgezahlt wird.

Tatsächlich ist das Kindergeld die unkomplizierteste Einnahmequelle für Eltern im Familienleben, denn einmal erfolgreich beantragt, trudelt das Geld monatlich auf dem Konto ein – mindestens bis das Kind 18 Jahre alt wird. Nur gelegentlich kann es passieren, dass die Familienkasse überprüft, ob noch alle Voraussetzungen für die Auszahlung bestehen. Geregelt ist das Kindergeld im Einkommensteuergesetz und im Bundeskindergeldgesetz und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt. Besonders zugute kommt die Unterstützung vor allem Familien mit einem niedrigen und mittleren Einkommen.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich pro Kind und pro Monat 250€. Das Geld, das die grundlegende Versorgung des Kindes abdecken soll, wird an nur eine Person ausgezahlt. Meist also an die Mama oder den Papa. Aber auch Großeltern und Pflegeeltern können es z.B. beantragen, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt und sie für es sorgen. In besonderen Fällen kann das Kindergeld auch direkt an das betreffende Kind ausgezahlt werden.

Im Gegensatz zu früher wird das Kindergeld seit Anfang 2023 nicht mehr nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. (Aus dieser alten Kindergeld-Regelung rührt auch noch der Begriff Zählkind“. Damit war ein Kind aus einer anderen Beziehung gemeint, dass bei einem Kindergeldberechtigten bei der Staffelung mitgezählt wurde, obwohl er das Kindergeld nicht selbst, sondern der oder die Partner/in es erhalten hat.)

Wichtig: Wer Kindergeld bekommt, hat unter Umständen auch Anspruch auf den Kinderzuschlag

Wenn du Kindergeld bekommst und euer Bruttoeinkommen bei mindestens 900 Euro (als Elternpaar) bzw. 600 Euro (alleinerziehend) liegt, dann kann es sein, dass du auch Anspruch auf zusätzliche Unterstützung durch den Staat hast. Der Kinderzuschlag ist eine Geldleistung, die Familien mit wenig Einkommen und Alleinerziehenden unter die Arme greifen soll. Seit dem 1. Januar 2024 können pro Kind und pro Monat so noch bis zu 292€ zusätzlich ausgezahlt werden. Weitere Infos dazu findest du auch in unserem großen Artikel mit allem Wissenswerten und einer Schritt für Schritt Anleitung rund um den Kinderzuschlag.

Wer kann Kindergeld bekommen? Das sind die Voraussetzungen

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mit deinen Kindern in Deutschland lebst
  • die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union, von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzt und in Deutschland lebst oder arbeitest
  • wenn du die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder besitzt (Algerien, Bosnien, Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei) und sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist oder Arbeitslosen-/ Krankengeld bekommst.
  • den Status als anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter besitzt

Sogar Mamas und Papas aus weiteren Ländern (Drittstaaten) haben unter Umständen den Anspruch auf Elterngeld, wenn sie zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis, eine Blaue Karte EU oder bestimmte Aufenthaltserlaubnisse besitzen. Und selbst wenn du als deutsche Staatsangehörige im Ausland lebst, kannst du gegebenenfalls Kindergeld erhalten. Dabei ist das Kindergeld auch unabhängig von der Nationalität der Kinder.

Habe ich nun Anspruch auf Kindergeld?

Wenn du dir immer noch unsicher bist, ob du Kindergeld bekommen kannst, frag lieber noch einmal direkt nach. Berechtigt sind nämlich tatsächlich mehr Menschen, als man vielleicht erst einmal denkt. Über die Online-Suche kannst du deine Postleitzahl eingeben und die für dich zuständige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit finden. Außerdem kannst du dich auch immer an das kostenlose Service-Telefon der Bundesagentur für Arbeit unter 0800 4555530 wenden.

Für wen kann ich Kindergeld beantragen?

Vorausgesetzt das Kind ist minderjährig, lebt in deinem Haushalt und du kommst für seinen Lebensunterhalt auf, kannst du natürlich in erster Linie für deine leiblichen Kinder Kindergeld bekommen.

Aber auch

  • für die Kinder deines/r Ehemanns/Ehefrau
  • für die Kinder deiner/s eingetragenen Lebenspartners/in
  • für von dir adoptierte Kinder
  • für deine Enkelkinder (wenn sie mit dir zusammenleben und du für sie sorgst)
  • für Pflegekinder (wenn ihr langfristig als Familie zusammenlebt und die Beziehung zu den leiblichen Eltern schwächer ist als eure)
  • für eigene Geschwister (wenn sie bei dir im Haushalt leben und die Voraussetzungen als Pflegekinder erfüllt sind)

Kindergeld für volljährige Kinder

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch nach dem 18. Geburtstag noch ein Anspruch auf Kindergeld. Teilweise kann dann sogar noch bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld ausgezahlt werden. Das ist vor allem der Fall, wenn das Kind eine Ausbildung oder Studium durchläuft oder einen Freiwilligendienst wie ein soziales oder ökologisches Jahr absolviert (auch im Ausland). Ist das Kind als arbeitssuchend gemeldet, wird noch bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld ausgezahlt. Für Kinder mit Behinderung wird es auch über das 25. Lebensjahr hinaus noch ausgezahlt, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selber bestreiten können.

Wenn du für ein Kind über 18 Jahren Kindergeld beantragen willst, dann achte darauf, dass du den dafür eigens vorgesehenen Antrag von der Familienkasse verwendest. In der Regel sind für den Antrag für volljährige Kinder auch wesentlich mehr Dokumente und Nachweise nötig als für minderjährige Kinder.

Was brauche ich für den Antrag auf Kindergeld?

Um den Antrag auf Kindergeld für ein neugeborenes Baby oder ein minderjähriges Kind stellen zu können, brauchst du in der Regel nur deine eigene sowie die Steueridentifikationsnummer deines Kindes, für das du Elterngeld erhalten möchtest. Die steuerliche Identifikationsnummer deines Kindes bekommst du wenige Wochen nach der Anmeldung bzw. Ausstellung der Geburtsurkunde im Standesamt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugeschickt.

Falls dein Kind im Ausland geboren wurde oder lebt, benötigst du zudem die Geburtsurkunde. Wenn dein Kind eine Behinderung hat, musst du diese mit entsprechenden Dokumenten belegen. Dasselbe gilt, wenn du für ein volljähriges Kind Kindergeld beantragen willst. Auch hier solltest du die entsprechenden Belege über z.B. eine Ausbildung oder Studium bereit halten.

Wenn du deine oder die Steueridentifikationsnummer deines Kindes nicht kennst

Falls du deine eigene Nummer  (oder die deines Babys) nicht kennst oder den Brief verloren hast, dann kannst du die Steueridentifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern neu anfordern.  Das kann allerdings einige Wochen dauern, da sie nur per Post an deine aktuelle Meldeadresse verschickt wird. Eine andere Möglichkeit ist, dass du auf einem alten Steuerbescheid oder eine Lohnsteuerbescheinigung schaust, denn auch dort ist deine Steueridentifikationsnummer aufgeführt.

Wann muss das Kindergeld beantragt werden?

Sobald du und dein Kind die Voraussetzungen erfüllt und die nötigen Dokumente vorliegen, kannst du den Antrag auf Kindergeld stellen. Geht es um das Kindergeld für ein neugeborenes Baby, wird das vermutlich wenige Wochen nach der Geburt sein. Wir empfehlen den Antrag so zeitig wie möglich zu stellen (sobald du eben die nötigen Unterlagen hast), damit du nicht zu lange auf die Zahlung warten musst, denn die Bearbeitungszeit deines Antrages muss natürlich ebenfalls berücksichtigt werden. Aber keine Sorge, auch wenn du den Antrag erst einige Wochen nach der Geburt stellst, kannst du dennoch rückwirkend Kindergeld ab dem Tag der Geburt bekommen.

Kann das Kindergeld auch rückwirkend beantragt werden?

 

Ja, Kindergeld kann bis zu 6 Monate rückwirkend beantragt und ausgezahlt werden, wenn in dem Zeitraum ein berechtigter Anspruch bestand. Das deckt beispielsweise den Zeitraum ab, in dem du nach der Geburt auf die nötigen Dokumente wartest, um den Antrag zu stellen. Dennoch solltest du dich so zeitnah wie möglich um den Antrag kümmern, um keine finanziellen Nachteile zu riskieren und nicht zu lange auf das Geld warten zu müssen. Wichtig ist, dass du in dem Fall im Antrag angibst, dass du rückwirkend Kindergeld beantragen möchtest und ab welchem Datum dein Anspruch gelten soll. 

Antrag auf Kindergeld stellen – Schritt für Schritt

Den Antrag auf Kindergeld musst du schriftlich bei der für dich zuständigen Familienkasse einreichen. Dafür gibt es ein Formular, das du ganz einfach online ausfüllen kannst (besonders praktisch, weil so garantiert keine Felder und Angaben übersehen werden können.)

Wir führen dich Schritt für Schritt durch den Antrag:

 

  1. Finde heraus, welche Familienkasse für dich zuständig ist. Das geht ganz einfach über die Postleitzahl-Suche auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. In der Regel ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk du wohnst.
  2. Für welches Kind möchtest du Kindergeld beantragen? Wähle den richtigen Antrag, um  ihn  online  auszufüllen:
        1. Kindergeld-Antrag ab Geburt
        2. Kindergeld-Antrag für Kinder über 18

 

  1. Fülle die erste Seite des Antrags mit deinen persönlichen Daten und ersten Fragen zu deiner Lebenssituation in der Online-Maske aus.
  2. Im nächsten Schritt wirst du gefragt, ob du den Antrag komplett online einreichen möchtest. Dafür musst du dich allerdings online identifizieren, z.B. mit deinem digitalen Personalausweis. Das geht, indem du dich durch das Menü von BundID-Service navigieren lässt und dir ein Konto erstellst. Nach deiner erfolgreichen Registrierung kannst du dort auch später deine Bescheide online einsehen. Möchtest du auf die Online-Identifizierung verzichten, kannst du auch ohne fortfahren. Dann füllst du den Antrag einfach online aus und am Ende wird dir von dem Antrags-Service ein PDF-Dokument erstellt. Dieses kannst du dann einfach runterladen, ausdrucken, händisch unterschreiben und per Post bei deiner Familienkasse einreichen. Wichtig: Falls Nachweise wie Urkunden oder Bescheinigungen gefordert werden, immer nur als Kopien einreichen. In der Regel sind solche Nachweise aber vor allem bei Kindern über 18 notwendig um z.B. ein Studium oder eine Ausbildung zu belegen.
  3. Nachdem du deinen Antrag erfolgreich eingereicht hast, heißt es warten. In der Regel dauert die Bearbeitungszeit etwa 4 bis 8 Wochen. Die Entscheidung der Familienkasse über deinen Antrag wird dir schriftlich mitgeteilt. Das heißt, du erhältst immer einen Brief per Post – Auch im Falle einer Ablehnung oder evtl. Rückzahlung.

Wichtig zu wissen: Du bist verpflichtet, die Familienkasse über Änderungen zu informieren!

Wenn du Kindergeld beantragt hast, unterliegst du der sogenannten Mitteilungs- bzw. Mitwirkungspflicht. Das heißt, du musst die Familienkasse immer direkt und sofort informieren, wenn sich etwas an deinen Verhältnissen ändert, was Auswirkung auf deinen Elterngeldanspruch hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du nicht mehr in Deutschland wohnst oder dein Kind seine Ausbildung beendet hat. Aber auch wenn sich dein Namen, Adresse, Einkommen oder Arbeitsverhältnis sich verändert, musst du darüber informieren. Am einfachsten kannst du solche Änderungen einfach online deiner Familienkasse mitteilen. 

Kommst du deiner Mitteilungspflicht nicht nach, kann das sogar als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Falls du dir nicht sicher bist, ob eine Änderung deinen Kindergeldanspruch beeinflusst, frag also lieber einmal zu viel als einmal zu wenig bei der Familienkasse nach.

Antrag auf Kindergeld abgelehnt – Was kann ich tun?

Ein Antrag auf Kindergeld kann abgelehnt werden, wenn die Prüfung durch die Familienkasse ergibt, dass kein Anspruch besteht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dein Kind im Ausland oder von anderen Stellen wie überstaatlichen Einrichtungen Geldleistungen erhält, die mit dem deutschen Kindergeld zu vergleichen sind.

Wird dein Antrag abgelehnt, du erhältst weniger Geld als gedacht oder du bist dir unsicher, was der erhaltene Bescheid bedeutet, dann kannst du kostenfrei und innerhalb von 4 Wochen ebenfalls vor Ort in deiner Familienkasse, per Post oder online Einspruch oder Widerspruch erheben.

Kann es sein, dass ich Kindergeld zurückzahlen muss?

Wenn sich an deinen Lebensumständen etwas verändert, das zum Beispiel dazu führt, dass du kein oder weniger Kindergeld bekommst, während du es beziehst, kann es sein, dass du zu viel erhaltene Kindergeld zurückzahlen musst. Im Falle einer solchen Überzahlung erhältst du immer einen schriftlichen Bescheid, in dem steht, warum, bis wann und wie viel Kindergeld du zurückzahlen musst. 

Wenn du weiterhin Kindergeld bekommst, kann eine Rückzahlung auch mit den fortlaufenden Auszahlungen verrechnet werden. Auch über diese Möglichkeiten informiert dich die Familienkasse in dem Fall über den Rückzahlungsbescheid.

Wichtig: Wenn du selbst feststellst, dass du zu viel Kindergeld erhalten hast, dann überweise es nicht einfach zurück, sondern warte unbedingt auf den Bescheid mit den genauen Angaben zur Rückzahlung. Nur so kann die Zahlung und der Vorgang richtig zugeordnet werden.

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und auf dein Konto überwiesen. Um zu erfahren, wann genau das Geld jeden Monat bei dir ankommt, brauchst du die letzte Ziffer deiner Kindergeldnummer. Denn an dieser Endziffer (1-9) orientieren sich die Auszahlungstermine. Hier findest alle Termine für das Jahr 2024 im Überblick. Endet deine Kindergeldnummer beispielweise mit der Ziffer 0, dann wird (entsprechend der Tabelle unten) im Januar 2024 das Geld am 04.01. überwiesen.

Hier sind die neuen Kindergeld-Auszahlungstermine für das Jahr 2024

Hier sind die neuen Kindergeld-Auszahlungstermine für das Jahr 2024. Grafik: Echte Mamas

Kindergeld vs. Kindergrundsicherung?

Die sogenannte Kindergrundsicherung ist eine von der aktuellen Regierung geplante Änderung und soll das bestehende System mit Kindergeld und Zusatzleistungen ersetzen. Ziel der Kindergrundsicherung ist es, unbürokratischer, einfacher und umfassender zu sein als die bisherige Unterstützung. Das heißt, dass sie beispielsweise digital zu beantragen sein wird und die Höhe der Beträge regelmäßig überprüft und an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden soll. Dadurch sollen Eltern in einigen Bereichen finanziell noch besser unterstützt werden und noch mehr Kinder erreicht werden. Aus fünf mach eins: Außerdem werden in der Kindergrundsicherung die fünf verschiedenen Leistungen Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelbedarf aus Bürgergeld sowie Sozialhilfe und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes gebündelt. Gelten soll die neue Regelung ab dem 1. Januar 2025. 

Prüft die Familienkasse, ob ich noch Kindergeld bekommen darf?

Einmal erfolgreich beantragt, wird dir das Kindergeld monatlich auf das Konto überwiesen, ohne dass du noch etwas dafür tun musst. In regelmäßigen Abständen prüft die Familienkasse aber auch bei laufenden Zahlungen, ob die Voraussetzungen für das Kindergeld noch erfüllt sind. Das heißt, es wird zum Beispiel überprüft, ob du noch in Deutschland wohnst oder ob dein Kind noch in der Ausbildung ist. Falls sie dafür Angaben oder Nachweise von dir benötigt, wird dir dies schriftlich per Post mitgeteilt.

In der Regel wird dir ein Fragebogen zugeschickt, den du innerhalb von 4 Wochen gewissenhaft ausfüllen und zurücksenden musst. Zum einen bist du dazu gesetzlich verpflichtet, zum anderen riskierst du so auch nicht, dass es zu einer Zahlungsunterbrechung kommt.

Wichtig: Auch wenn die Familienkasse automatisch deinen Anspruch überprüft, befreit es dich nicht von deiner Mitteilungspflicht.

Trotz der Prüfung musst du die Familienkasse immer so schnell wie möglich über Änderungen an deinen Lebensumständen in Kenntnis setzen. Auch wenn du die Frist zur Rückmeldung nicht einhalten kannst, weil du mehr Zeit brauchst, um die erforderlichen Nachweise zu besorgen, solltest du der Familienkasse dies unbedingt mitteilen.

Kann Kindergeld auch direkt ans Kind ausgezahlt werden?

Ja, unter bestimmten Umständen kann das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist. Bei Minderjährigen ist der Antrag aber nur durch einen gesetzlichen Vertreter möglich. Auch Vollwaisen, deren beide Elternteile verstorben sind, können Kindergeld bekommen, wenn sie nicht im Haushalt von Stief-, Pflege- oder Großeltern leben. Falls Eltern keinen oder zu wenig (weniger als die 250€ Kindergeld) Unterhalt für das Kind zahlen, obwohl sie dazu verpflichtet sind, dann kann das Kind, sobald es volljährig ist und einen eigenen Wohnsitz hat, das Geld ebenfalls auf einen sogenannten Abzweigungsantrag hin direkt erhalten. So kannst du einen solchen Abzweigungsantrag beim Kindergeld stellen.

Wir sind getrennt – Welcher Elternteil bekommt das Kindergeld?

Für ein Kind kann jeweils nur eine Person das Kindergeld beziehen. Das bedeutet, dass bei einer Trennung der Elternteil das Kindergeld bekommt, bei dem das Kind den überwiegenden Teil der Zeit lebt. Ist der andere Elternteil dazu verpflichtet Unterhalt zu zahlen, dann wird die Hälfte des Kindergeldes davon abgezogen. Falls das Kind bei keinem der beiden Elternteile lebt, steht das Kindergeld demjenigen zu, der den höheren Unterhalt zahlt. Zahlen beide Eltern kein oder gleich viel Unterhalt, dann können sie selber entscheiden, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird. Das ist zum Beispiel auch der Fall im sogenannten Wechselmodell, wenn das Kind für gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen lebt. Falls sich die Eltern nicht einigen können, dann entscheidet das Familiengericht auf Antrag, wer von den beiden das Kindergeld bekommt.

Kindergeld und Kinderfreibetrag – Das musst du für die Steuererklärung wissen

Für viele ein ähnlich unliebsames Thema wie Behördengänge: Die Einkommenssteuererklärung. Tatsächlich ist es aber wichtig, im Zusammenhang mit dem Kindergeld ein paar Fakten und Begriffe zu kennen, die sich für Eltern im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt machen. Denn in Deutschland werden Eltern steuerlich entlastet, wenn sie für Kinder aufkommen und sorgen. Dafür gibt es in erster Linie das monatlich ausgezahlte Kindergeld. Es wird nicht auf das zu versteuernde Einkommen der Eltern angerechnet. Es ist also steuerfrei und somit eine Steuervergütung.

Der Kinderfreibetrag hingegen wird nicht ausgezahlt, sondern erst bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt. Auch dieser sorgt dafür, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen, bis ihr Kind volljährig ist (unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 21. oder 25. Lebensjahr des Kindes). Der Kinderfreibetrag beträgt im Jahr 2023 beispielsweise 6024 € – diese Summe entspricht dem berechneten Existenzminimums eines Kindes in diesem Jahr. Dieser pro Jahr festgelegte Betrag wird schließlich vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen – wodurch sie weniger Einkommensteuer zahlen müssen. 

So hoch ist der Kinderfreibetrag für die einzelnen Jahre: 

  • 2022: Insgesamt 5620 € pro Kind (2810 € pro Elternteil)
  • 2023: Insgesamt 6024 € pro Kind (3012 € pro Elternteil)
  • 2024: Insgesamt 6384 € pro Kind (3192 € pro Elternteil)

Darüber hinaus gibt es auch noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von je 2928 Euro pro Kind (1464 Euro pro Elternteil).

Wichtig: Auf das Einkommen der Eltern wird entweder das Kindergeld ODER der Kinderfreibetrag angerechnet.

Das heißt, ihr könnt als Eltern nur von einer der beiden Steuererleichterungen profitieren. Die gute Nachricht ist aber: Das Finanzamt prüft automatisch für euch, ob ihr mit dem Kindergeld oder mit dem Kinderfreibetrag weniger Steuern zahlen müsst. Ihr müsst euch also nicht selber aktiv für eine der Optionen entscheiden. Was für euch günstiger ist, hängt von eurem Einkommen ab. Je höher euer Einkommen, desto wahrscheinlicher ist es, dass euer Steuervorteil durch die Kinderfreibeträge höher ist als die Summe des Kindergeldes.

Achtung: Auch wenn du glaubst oder weißt, dass sich der Kinderfreibetrag für dich am Ende mehr lohnen wird, beantrage trotzdem unbedingt das Kindergeld. Denn das Finanzamt rechnet bei der Günstigerprüfung mit dem grundsätzlichen Anspruch auf Kindergeld – Nicht mit der tatsächlich ausgezahlten Summe.

Wir haben ein Beispiel für euch, um den Unterschied deutlich zu machen:

Ihr arbeitet als Ehepaar beide in Vollzeit und verdient gemeinsam insgesamt 80.000 € im Jahr 2023. Als Eltern eines Kindes erhaltet ihr außerdem für jeden Monat das Kindergeld (12 x 250€). Im darauffolgenden Jahr gebt ihr eure Steuererklärung ab. Daraufhin checkt das Finanzamt in der sogenannten Günstigerprüfung, ob für euch das steuerfreie Kindergeld oder der Kinderfreibetrag mehr Geld bringt:

  • Dafür wird zunächst ermittelt, wie viele Steuern ihr ohne den Kinder- und Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zahlen müsst: Bei einem Jahreseinkommen von 80.000 € sind das ohne Solidaritätszuschlag 15.656 €.
  • Im zweiten Schritt wird berechnet, wie viele Steuern ihr zahlen müsstet, wenn der Kinder- und BEA-Freibetrag von eurem zu versteuernden Jahreseinkommen abgezogen wird (80.000 – 6.024 € – 2.952 € = 71.048 €). Mit dem geschrumpften Jahreseinkommen von 71.048 € müsstet ihr also nur noch 12.760 € Steuern zahlen. Das heißt, eure Ersparnis durch den Kinder- und BEA-Freibetrag liegt bei 2.896 €. 
  • Im letzten Schritt wird eure Steuerersparnis durch die Freibeträge mit der Höhe des von euch erhaltenen Kindergeldes verglichen: Für 12 Monate im Jahr 2023 sind das insgesamt 3000 €. 
  • Weil der Betrag des erhaltenen Kindergeldes höher ist als eure Ersparnis durch die Freibeträge, rechnet das Finanzamt bei euch also automatisch das Kindergeld an. Denn dies ist die für euch finanziell günstigere Variante.

Und was passiert, wenn die Prüfung ergibt, dass es günstiger ist, die Freibeträge vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen? Dann wird euer Einkommen um die Freibeträge reduziert. Euer für das Jahr bestehende Anspruch auf Kindergeld wird zu der für euch fälligen Einkommenssteuer hinzugerechnet.

Jana Krest
Obwohl ich ein absolutes Landkind aus der Eifel bin, lebe ich schon seit einigen Jahren glücklich in Hamburg. Hier habe ich nach meinem Bachelor in Medien- und Kommunikationswissenschaften und Soziologie auch noch meinen Master in Journalistik und Kommunikationswissenschaften gemacht. Während meines Studiums kümmerte ich mich frühmorgens, wenn die meisten noch schliefen, bei der Deutschen Presse-Agentur darum, dass die nächtlichen Ereignisse aus ganz Norddeutschland in die Nachrichten kamen. Und ich hatte jahrelang noch den für mich besten Nebenjob der Welt: Die süßen Kinder von anderen betreuen. Nachdem ich Echte Mamas zunächst als Praktikantin kennenlernen durfte, schreibe ich nun als Redakteurin über alles, was Mamas beschäftigt: Von praktischen Ratgeber-Texten über aktuelle Trends bis hin zu wichtigen Recht- und Finanzthemen.

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