Deswegen tut sich in Sachen Kindergeld jetzt etwas!
Berlin und Sachsen sind die Vorreiter: Wie die Welt berichtet, soll es in mehreren Schritten Mamas und Papas erleichtert werden, den Antrag abzugeben. Aktuell kann man das Formular zumindest schon einmal online ausfüllen, und zwar hier: www.elterngeld-digital.de. Nach Eingabe der Adresse wird der passende Antrag für das eigene Bundesland angezeigt. Er muss dann aber trotzdem noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post mit den notwendigen Nachweisen abgeschickt werden. Daneben gibt es alle Infos zum Thema Elterngeld und einen Elterngeldrechner.

Wenn der Bundestag (hier geht es um den Datenschutz) zustimmt, soll es ab 2019 möglich sein, die online eingegebenen Daten per Mausklick direkt in die Ämter zu übermitteln. Gehaltsnachweise, Urkunden und die Unterschrift müssen postalisch nachgeschickt werden. Der letzte Schritt, der etwa 2020 kommen soll, soll ermöglichen, alles komplett online abzusenden, komplett papierlos.
Schon die erste Phase soll den Eltern helfen
Die Verantwortlichen versprechen sich aber bereits eine deutliche Erleichterung in der ersten Phase der Antrags-Digitalisierung. Beim Ausfüllen des Formulars unterstützt ein „intelligenter Antragsassistent“. Er übernimmt bereits eingegebene Daten aus dem Elterngeldrechner, navigiert die Eltern durch das Formular und meldet sich sofort, wenn Angaben fehlen oder eine Kontonummer falsch ist.
Im Laufe des Jahres wollen die anderen Bundesländer mit diesem System nachziehen. Bayern, Baden-Württemberg und das Saarland haben aber eigene elektronische Antragssysteme entwickelt.
Ich finde, der erste Schritt ist wirklich ein kleiner… Aber es ist immerhin einer! Mal sehe, wie lange es dauert, bis wirklich alles komplett online klappt.
[…] unsere Theorie. Als es dann um die Berechnung des Elterngeldes ging, und ich mit dem Antrag beim Amt saß, folgte allerdings die (für uns) böse Überraschung. Denn weil ich vor meiner […]
[…] den Mietvertrag, Kontoauszüge von allen Einkommen und Bescheide wie zum Beispiel über Elterngeld und Unterhalt sowie die letzten sechs Lohnabrechnungen von meinem Mann einreichen. Alles in allem […]
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[…] ja. Das Elterngeld gilt als Einnahme und wird auf den Kinderzuschlag […]