Jobcenter will Heizkosten nicht übernehmen? Das könnt ihr tun!

Gerade Menschen mit geringem Einkommen oder Familien, die Hartz IV beziehen, geraten aktuell in echte Schwierigkeiten. Immerhin: Jobcenter sind verpflichtet, Miet- und Heizkosten zu übernehmen, dazu gehören auch Nachzahlungen zu den Heizkosten in der Gaskrise. Eigentlich. Denn offenbar sinkt gerade bei vielen Behörden die Bereitschaft, diese Kosten zu tragen.

Menschen, die Hartz IV beziehen, sollten daher unbedingt ihre Rechte kennen.

Denn im Gesetzestext heißt es: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind(§ 22 SGB II). Doch der letzte Teil gibt dem Jobcenter die Möglichkeit, die Zahlung zu verweigern. Nämlich dann, wenn das Jobcenter ein „unwirtschaftliches Verhalten” annimmt, wie auf der Webseite gegen-Hartz.de erklärt wird.

Ab wann die Kosten zu hoch sind, darüber müssen sich Leistungsbeziehende und Jobcenter immer wieder streiten. Wichtig ist, dass sich Hartz-IV-Beziehende darüber im Klaren sind, dass sie es nicht hinnehmen müssen, wenn die Behörde die Kosten als „nicht mehr angemessen” einstuft.

Ab wann kann mein Verbrauch als „unwirtschaftlich” eingestuft werden?

„Grundsätzlich kommt es immer auf den Einzelfall an, wie viel das Jobcenter von den Heizkosten übernimmt”, erklärt Volker Gerloff, Fachanwalt für Sozialrecht gegenüber der Berliner Morgenpost. Als Maßstab gelte jedoch der bundesweite Heizspiegel, sofern die jeweils zuständige Kommune keine eigene Erhebung gemacht hat. Der Heizspiegel zeigt an, wie viel Energie je nach Wohnort in vergleichbaren Gebäuden durchschnittlich verbraucht wird.

Fällt die Rechnung allerdings höher aus oder fordert der Vermieter eine Heizkostennachzahlung, die über dem Spiegel liegt, kann das Schwierigkeiten bereiten. Fachanwalt Gerloff zufolge kann das Amt in solchen Fällen davon ausgehen, dass der Energieverbrauch nicht angemessen ist.

Die Leistungsbehörde ist bei einem Verdacht von zu hohen Heizkosten dazu angehalten, den Einzelfall zu prüfen.

Allerdings ist die Angemessenheit nur anhand der verbrauchten Energiemenge zu prüfen und nicht am geforderten Heizkostenpreis, wie auch das Bundessozialgericht urteilte. Was das konkret bedeutet? Dass die kommunalen Träger, die für die Gewährung der Unterkunftskosten zuständig sind, die tatsächlichen Heizkosten zahlen müssen – und zwar unabhängig vom Heizkostenpreis. Bedingung: Der oder die Einzelne darf nicht unwirtschaftlich gehandelt haben.

Geht das Jobcenter davon aus, dass ein solcher unangemessener Verbrauch vorliegt, muss es ein Kostensenkungsverfahren einleiten. Das muss immer schriftlich erfolgen und die Betroffenen informiert werden. Wenn das nicht passiert, darf das Jobcenter die Leistungen nicht einfach kürzen oder gar streichen.

Doch was ist zu tun, wenn das Jobcenter die Heizkosten nicht anerkennt?

Zuerst können Betroffene einen einfachen Widerspruch einlegen, das hilft in vielen Fällen schon. Denn dann prüft der zuständige Sachbearbeitende den Fall erneut. Doch Anwalt Gerloff warnt: „Der Widerspruch darf zwar formlos sein, muss jedoch handschriftlich unterschrieben werden.” Falls der Widerspruch nichts bringt, bleibt noch der Gang vor das Sozialgericht.  Jetzt bloß nicht entmutigen lassen, die Gerichte entscheiden häufig zugunsten der Leistungsbeziehenden.

Übrigens: Auch Personen, die kein Hartz IV bekommen, können einen Heizkostenzuschuss beantragen! Wie das funktioniert, erfährst du HIER >>>

Du versuchst gerade alles, um deine Lebenshaltungskosten zu senken? Dann empfehle ich dir unseren Beitrag „Spartipps: So können Familien ab sofort hunderte Euro sparen”.

Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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