Elterngeld erhöhen: So gibt‘s beim 2. Kind genauso viel

In der Elternzeit wird das Geld nicht selten knapp. Wenn dann das zweite Kind unterwegs ist, und du in der Zwischenzeit in Teilzeit gearbeitet hast, bekommst du beim zweiten Kind oft weniger als beim ersten. Das muss aber nicht sein! Wir verraten euch, wie ihr das Elterngeld erhöhen könnt – damit ihr auch beim zweiten Kind den vollen Satz bekommt. Mit einem einfachen Trick.

Aus Erfahrung wird man klug – leider zu spät

Als ich zum zweiten Mal schwanger war, haben mein Mann und ich uns alles so schön überlegt. Da ich nach meiner ersten Elternzeit in Teilzeit gearbeitet habe, dachten wir, dass mein Elterngeld dieses Mal niedriger ausfallen würde. Deshalb haben wir die Steuerklassen gewechselt. Statt Steuerklasse IV hatte ich dann Klasse III und mein Mann Klasse V. Dadurch hat sich mein Nettoverdienst erhöht, mein Mann bekam während dieser Zeit etwas weniger ausgezahlt. Im Lohnsteuerjahresausgleich hätte sich das aber wieder ausgeglichen.

Soweit unsere Theorie. Als es dann um die Berechnung des Elterngeldes ging, und ich mit dem Antrag beim Amt saß, folgte allerdings die (für uns) böse Überraschung. Denn weil ich vor meiner ersten Elternzeit eine ganze Zeit freiberuflich gearbeitet habe, wurde das Elterngeld automatisch auf dieser Basis berechnet. Das heißt, ich bekam das gleiche Elterngeld wie bei meiner Tochter – nur mein Mann hatte im Endeffekt während seiner zwei Monate dann weniger Elterngeld. Dumm gelaufen!

Was bei uns nach hinten losgegangen ist, kann euch aber helfen! Denn sowohl ein Wechsel der Steuerklassen als auch eine (zumindest kurzfristige) Selbstständigkeit kann euch dabei helfen, das Elterngeld beim zweiten Kind zu erhöhen – oder sogar den gleichen Satz wie bei Kind Nummer eins zu bekommen.

Elterngeld: So viel gibt’s beim ersten Kind

Wie viel Elterngeld du beim ersten Kind bekommst, hängt davon ab, was du in den 12 Monaten vor Beginn deines Mutterschutzes verdient hast – bei Vätern gilt das Einkommen 12 Monate vor der Geburt. Für die Berechnung wird dein Brutto-Einkommen des letztens Jahres zusammengerechnet. Davon wird dann eine Pauschale von 1.000 € als Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen. Von diesem errechneten „Brutto-Monatseinkommen“ werden dann noch pauschal Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Herauskommt dann ein „Netto-Einkommen“, von dem du 65 bis 67 % als Elterngeld bekommst. Generell bekommst du mindestens 300 € Elterngeld im Monat und maximal 1.800 €.

Beim 2. Kind gibt’s oft weniger Elterngeld

Viele Mütter fangen nach der Elternzeit wieder an, zu arbeiten – und zwar meistens in Teilzeit. Wenn sie vor der Elternzeit einen Vollzeitjob hatten, verdienen sie jetzt also deutlich weniger. Ist dann Kind Nummer zwei unterwegs, berechnet sich das Elterngeld wieder nach dem Verdienst der letzten 12 Monate. Und fällt durch den geringen Verdienst oft niedriger aus als beim ersten Kind. Um das zu vermeiden, kannst du zu einem relativ einfachen Trick greifen – wenn du schnell genug bist:

Elterngeld beim zweiten Kind erhöhen – mach dich selbstständig

Meine Freiberuflichkeit hat unseren Plan für mehr Elterngeld zwar zunichte gemacht. Beschweren konnte ich mich aber trotzdem nicht. Denn durch die Regelung habe ich tatsächlich genauso viel Elterngeld bekommen wie bei meiner Tochter. Der Grund ist, dass sich durch die Selbstständigkeit die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld verändert. Das heißt, es gelten jetzt nicht mehr die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, sondern das letzte „abgeschlossene Steuerjahr“. Die Elternzeit wird bei der Berechnung grundsätzlich ausgeklammert. Das heißt, wenn zwischen der Geburt von Kind eins und Kind zwei nicht mehr als zwei Jahreswechsel liegen, gilt für die Berechnung der gleiche Steuerbescheid.

Auch wenn du vor der Geburt deines ersten Kindes nicht selbstständig gearbeitet hast, kann es sich lohnen, das vor der zweiten Schwangerschaft zu ändern. Wenn du also eine Idee für ein Gewerbe hast, das du anmelden könntest – probier es aus. Für die Anmeldung musst du nur einmal zum Gewerbeamt gehen. Außerdem solltest du deinen Arbeitgeber informieren, weil die Selbstständigkeit als Nebenjob gilt. Und auch die Elterngeldstelle musst du über diesen Schritt informieren. Achtung: Um nachzuweisen, dass es dein Gewerbe wirklich gibt, musst du innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz mindestens eine Rechnung stellen, die natürlich auch bezahlt wird.

Außerdem wichtig: Du musst das Gewerbe anmelden, sobald du von deiner Schwangerschaft erfährst. Wenn möglich auch gern schon etwas früher. Denn damit für die Berechnung des Elterngeldes auch wirklich das letzte abgeschlossene Steuerjahr herangezogen wird, musst du entweder in den 12 Monaten vor der Geburt deinen Kindes Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit erzielen, oder innerhalb des letzten Kalenderjahres vor der Geburt.

Elterngeld erhöhen: Rechtzeitig die Steuerklasse wechseln

Wenn dir die richtige Idee für ein Gewerbe fehlt, oder dir das Ganze vielleicht einfach zu anstrengend ist, gibt es noch einen zweiten Tipp, um das Elterngeld zu erhöhen. Damit bekommst du höchstwahrscheinlich zwar nicht ganz so viel wie bei Kind Nummer eins, aber trotzdem deutlich mehr, als du sonst bekommen würdest. Klappt allerdings nur, wenn du verheiratet bist.

Im Prinzip lagen mein Mann und ich nämlich gar nicht so falsch mit unserem Wechsel der Steuerklassen. Sobald wir wussten, dass ich schwanger bin, haben wir dem Finanzamt mitgeteilt, dass wir die Klassen wechseln möchten. Vorher hatten wir beide Klasse IV. Durch den Wechsel rutschte ich in Klasse III, mein Mann in Klasse V. Dadurch hat sich mein Netto-Gehalt pro Monat deutlich erhöht. Mein Mann musste zwar während der Schwangerschaft auf Geld verzichten. Das gleicht sich aber häufig bei der Steuererklärung wieder aus.

Diesen Trick könnt ihr natürlich auch schon beim ersten Kind anwenden. Damit er funktioniert, müsst ihr allerdings schnell sein. Denn den Antrag für den Wechsel müsst ihr spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes stellen. Die neue Regelung gilt erst ab dem nächsten Monat. Dann seid ihr sechs Monate vor dem Mutterschutz in der neuen Steuerklasse, die restlichen sechs wart ihr in der gleichen. Bei „Gleichstand“ wird das Elterngeld immer nach der Steuerklasse berechnet, die ihr direkt vor dem Mutterschutz hattet.

Zu spät dran? Mit diesem Trick klappt’s trotzdem noch

Die Zeit ist also knapp, wenn du die Steuerklasse wechseln möchtest, um das Elterngeld zu erhöhen. Theoretisch müsstet ihr den Antrag schon stellen, wenn ihr noch gar nichts von der Schwangerschaft wisst. Meistens wird sie erst in der 5. oder 6. Woche festgestellt, dann ist es rein rechnerisch eigentlich schon zu spät. Eine Chance habt ihr aber trotzdem noch: Du kannst gegenüber deinem Arbeitgeber auf einige Tage des Mutterschutzes verzichten, damit für diesen Monat dein Gehalt für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird. Das kann zum Beispiel Sinn machen, wenn es nur um ein paar Tage geht, und du vielleicht noch Resturlaub hast.

Übrigens: Im Jahr eurer Hochzeit habt ihr bis zum 30. November Zeit, die Steuerklasse rückwirkend ändern zu lassen. Das heißt, wenn ihr bis zu diesem Datum die Änderung beantragt, gilt sie für das komplette vergangene Jahr.

Und zum Schluss noch ein „Trick“, der von eurer Familienplanung abhängt: Wenn Kind Nummer zwei direkt nach der ersten Elternzeit zur Welt kommt, und du während der Elternzeit Elterngeld für das ältere Geschwisterkind beziehst, gilt automatisch die letzte Berechnungsgrundlage für das Elterngeld. Denn die Monate, in denen du Elterngeld für dein erstes Kind bekommst, werden von der Berechnung des Elterngeldes für dein zweites Kind ausgeklammert. Wichtig: Das gilt nur, bis dein Erstgeborenes 14 Monate alt ist.

Wie sieht‘s bei euch aus: Habt ihr auch zu einem Trick gegriffen, um das Elterngeld für Kind Nummer 2 zu erhöhen? Dann freuen wir uns, wenn ihr ihn uns verratet!

Wiebke Tegtmeyer
Nordisch bei nature: Als echte Hamburger Deern ist und bleibt diese Stadt für mich die schönste der Welt. Hier lebe ich zusammen mit meinem Mann und unseren beiden Kindern. Nach meinem Bachelor in Medienkultur an der Uni Hamburg, einem Volontariat zur Online-Redakteurin und einigen Jahren Erfahrung als (SEO-)Texterin bin ich nach meiner zweiten Elternzeit bei Echte Mamas gelandet. Hier kann ich als SEO-Redakteurin meine Leidenschaft für Texte ausleben, und auch mein Herzensthema Social Media kommt nicht zu kurz. Dabei habe ich mich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema Ernährung von der Schwangerschaft über die Stillzeit bis hin zum Babybrei beschäftigt. Und wenn ihr auf der Suche nach einem Vornamen für euer Baby seid, kann ich euch garantiert passende Vorschläge liefern. Außerdem nutze ich die Bastel-Erfahrungen mit meinen beiden Kindern für einfache DIY-Anleitungen. Wenn der ganz normale Alltags-Wahnsinn als 2-fach Mama mich gerade mal nicht im Griff hat, fotografiere ich gern, gehe meiner Leidenschaft für Konzerte nach oder bin im Volksparkstadion zu finden.

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Daniela
Daniela
1 Jahr zuvor

Hallo, bei uns ist es etwas verzwickt. Unsere erste Tochter kam im August 2019 zur Welt. 2018 hab ich noch durch gearbeitet. 2 Monate später starb sie am Kindstod. 2020 hab ich wieder gearbeitet und im Mai war ich wieder mit Kind 2 schwanger. Ich war jetzt 2 Jahre zu Hause und bin aktuell wieder mit Kind 3 schwanger. Geburtstermin ist der 7.4. Ich habe mich im Oktober 2022 mit einem Kleingewerbe angemeldet. Jetzt frage ich mich welchen Zeitraum ich angeben soll zum bemessen für die Nichtselbständige Arbeit. 2018? oder 2020? Da waren es aber nur ein paar Monate. Ich bin jetzt in dem gesamten Zeitraum beim selben Arbeitgeber. Vielen Dank im voraus für eine Antwort ❤️

Lieschen
Lieschen
Antworten  Lisa
1 Jahr zuvor

Hallo zusammen,
ich würde mich gerne selbstständig machen.
Da ich nun gehört habe, das man da komplette Jahre beim Elterngeld rausnehmen kann, überlege ich gerade, ob es für mich sinnvoller ist, es dieses Jahr noch anzumelden oder besser im kommenden Jahr.

Kurz zu mir:
– Mai 2021 Sechs Wochen Mutterschutz
– Juni 2021 Geburt erstes Kind
– Bis Juni 2022 Basis- Elterngeld
– Seit September 2022 einen Teilzeit Job
– Bis Juni 2023 Elternzeit beim ursprünglichen Job
– Sommer 2024 Wunschtermin 2. Kind (also ebenfalls 3 Jahreswechsel)

Fragen:
– Ist es möglich, durch meine geplante Selbstständigkeit, das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind zu erhalten? Falls ja, wann melde ich dann am besten ein Kleingewerbe an? 2022 oder 2023?
– Was hat es mit den 35 Euro/ Monat durchschnittlich auf sich?
– Ist es (ganz unabhängig von der Selbstständigkeit) möglich, meine Elternzeit im ursprünglich Job auf 3 Jahre zu verlängern (wäre dann Juni 2023) und dann einen Tag vor dem 2. Mutterschutz diese Elternzeit aufzuheben, um direkt in den Mutterschutz zu kommen? Oder zählt meine zwischenzeitliche Teilzeit in einer anderen Einrichtung auch?

Freue mich über Antworten!

Benosch
Benosch
Antworten  Lisa
1 Jahr zuvor

Hallo, würde mich interessieren ob es geklappt hat..?

Lisa
Lisa
1 Jahr zuvor

Hallo,
Ich habe eine ähnliche Situation wie Fiona. Wir planen auch unser zweites Kind, aber kann mir jemand sagen wie es sich bei uns verhält?

Kind 1 wurde im Dezember 20 geboren
Kleingewerbe ist seit 08/22 angemeldet.
Zweites Kind kommt dann wahrscheinlich in 2023 auf die Welt.

Gibt es einen Trick bei 3 Jahreswechsel?

Liebe Grüße

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1 Jahr zuvor

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Nicole
Nicole
Antworten  Fiona
1 Jahr zuvor

Weißt du mittlerweile mehr? Würde mich auch interessieren 🙂

Mimi
Mimi
1 Jahr zuvor

Hallo,
Ich bräuchte da mal eure Hilfe, wir planen auch unser zweites Kind, aber kann mir jemand sagen wie es sich bei uns verhält?

Kind 1 wurde im Januar 21 geboren
Gbr angemeldet seit Juli 20 (allerdings mit wenigem Einkommen)

Habe dazwischen 9 Monate Elterngeld und 6 Monate Elterngeld + bezogen, aktuell arbeite ich wieder 16h

Kann ich da eventuell noch den Bemessungszeitraum auf das Jahr vor Kind 1 schieben?

Wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen kann. 😌

Fiona
Fiona
2 Jahre zuvor

Hallo,
Versteh das mit den 3 Jahreswechseln nicht ganz bzw. glaube dass es bei uns zu Problemen führen könnte.
Eckdaten:
Kind 1 geborgen nov 20
Gewerbe angemeldet dez 21
Kind zwei geplant, aber aktuell noch nicht schwanger. D.h zweites Kind wird wahrscheinlich dann in 2023 geborgen werden. Also liegen 3 Jahreswechsel dazwischen. Ist der elterngeldtrick dann noch möglich? Gibt es Ausnahmen oder ist für uns dann der Zug schon abgefahren?
Lg

Albert
Albert
2 Jahre zuvor

Hallo,
Würde gerne wissen was es mit den Max 2 Jahreswechsel auf sich hat.
Unsere Tochter ist im Nov 20 geborgen. Jetzt planen wir das zweite Kind, wird aber dann wahrscheinlich erst 2023 zur Welt kommen.
Gewerbe seit letztem Jahr Dezember 2021 angemeldet. Wie verhält sich das denn mit den abgeschlossenen Steuerjahren und macht das dann bei uns überhaupt noch Sinn?

Selina
Selina
2 Jahre zuvor

Hallo,
ich würde gerne ein Kleingewerbe anmelden, da ich bereits Babyzubehör herstelle und verkaufe. Wie hoch muss denn das Einkommen des Kleingewerbes sein, um den Elterngeld-Trick anwenden zu können? Weiß das jemand?

Senna
Senna
2 Jahre zuvor

Hallo, hab 1 Kind im Juli 2020 bekommen, dann EG Plus bezogen. Im Oktober 2021 Kleingewerbe angemeldet aber erste Einkünfte erst März 2022 gehabt. Im September 2022 kommt mein zweites Kind zur Welt. Kann ich trotzdem noch von dem „Trick“ profitieren?

Kücken
Kücken
2 Jahre zuvor

Hi, ich habe ein Kind dass im April 2021 geboren wurde. Habe zum 01.03.22 ein Kleingewerbe angemeldet und heute, am 05.03. festgestellt dass ich schwanger bin, ich hatte das eigentlich frühestens in einem halben Jahr vor🤷🏻‍♀️😇Voraussichtlicher Geburtstermin ist also Mitte November 22.das heißt mein Kleingewerbe besteht dann noch keine 12 Monate sondern erst knapp 9. Funktioniert der Elterngeld trick mit dem Kleingewerbe dann überhaupt? Da wir gerade ein Haus bauen wäre weniger elterngeld natürlich recht ungünstig. Dennoch ist ja Geld nicht alles 🐣

Carina
Carina
Antworten  Verena und Julian
2 Jahre zuvor

Hallo ihr 2, wie habt ihr es denn letztendlich geregelt? Ich stehe vor der gleichen Überlegung..
Liebe Grüße aus Würzburg

Daniela
Daniela
Antworten  Verena und Julian
2 Jahre zuvor

Hallo vielen Dank für den tollen Beitrag ich hätte da auch einen Trick der Pandemie bezogen ist allerdings interessiert mich auch der Trick mit der Selbstständigkeit stehe da aber auf dem Schlauch könnten Sie den mir genauer erläutern anhand meines Beispiels

Verena und Julian
Verena und Julian
2 Jahre zuvor

Hallo,
Bräuchte mal eine kurze Klärung, da mich die Infos im Internet mehr verwirren, als das sie mir helfen.

Eckdaten

Kind1 Geb 10/2019
Gewerbeanmeldung 12/2020

Bis wann wäre für Kind2 noch Zeit, dass das Elterngeld aus den Nettoeinkünften aus 2018 hervorgeht? Ist es der dritte Geburtstag von Kind1 oder ist es noch komplett 2022?
Oder bin ich komplett auf dem Holzweg?

Danke schon mal

Sabine
Sabine
2 Jahre zuvor

Spannender Beitrag! Kann das Nebengewerbe auch schon deutlich länger bestehen (während der Elternzeit von K1 angemeldet) oder muss es gut getimt werden?