Bis zu 400 Euro für Eltern: So schnappt ihr euch den Zuschuss!

Viele Eltern wissen nicht, dass sie nur einen einfachen Antrag stellen müssten und damit mehrere 100 Euro monatlich bekommen würden. Dabei ist die Finanzspritze für die meisten Familien dringend nötig. Es geht hier allerdings nicht um Geld, dass ihr sofort erhaltet, sondern um eure Rente, die manche von euch um bis zu 400 Euro monatlich aufbessern könnten.

Die Deutsche Rentenversicherung honoriert nämlich Kindererziehung, das bedeutet, dass es sich positiv auf euer Rentenkonto auswirkt, wenn ihr Kinder habt. Schließlich kostet es Zeit, die eigenen Kinder zu begleiten und zu erziehen. Zeit, die vielen dann auf dem Arbeitsmarkt fehlt, was sich wiederum negativ auf die Rente auswirkt – das weiß auch der Gesetzgeber. Deswegen sorgt die Deutsche Rentenversicherung für einen Ausgleich.

Was bedeutet das konkret?

Wenn eure Kinder vor 1992 geboren wurden, dann werden euch pro Kind bis zu zwei Jahre und sechs Monate gut geschrieben. Sind die Kinder 1992 oder später geboren, beträgt die Gutschrift bis zu drei Jahre pro Kind. Das wird in etwa so berechnet, als hättet ihr Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt.

Umgerechnet bringt euch schon ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 34 Euro Rente pro Monat. Wer mehrere Kinder hat, profitiert auch mehrfach. Für ein Elternteil mit zwei Kindern können so insgesamt bis zu 200 Euro mehr Rente pro Monat rausspringen, wenn ihr die vollen drei Jahre ausschöpft. Für Eltern mit vier Kindern sind es bis zu 400 Euro. Das klingt doch alles super, oder? Nur wissen viele Eltern gar nicht, dass ihnen diese finanzielle Unterstützung für die Rente zusteht.

Ihr erzieht Kinder, arbeitet aber nebenbei?

Prima – dann erhaltet ihr diese Beiträge nämlich zusätzlich zu dem, was ihr selbst einzahlt. Dies gilt bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, Top-Verdiener gehen also leer aus.

Außerdem gibt es noch die Kinderberücksichtigungszeiten, die sich für bis zu 10 Jahre anrechnen lassen. Anders als die Kindererziehungszeiten erhöhen die Kinderberücksichtigungszeiten den Rentenanspruch nicht direkt um einen festen Betrag. Dennoch können auch sie sich rentensteigernd auswirken.

Wer bekommt die Kindererziehungszeiten angerechnet?

Der Elternteil, welcher das Kind in dem Monat überwiegend erzieht, bekommt die Zeit angerechnet. Erzieht ihr euer Kind gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll sie der Vater erhalten, benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung.

Kindererziehungszeiten bei gleichgeschlechtlichen Paaren

Bei gleichgeschlechtlichen Paaren erhält vorrangig der leibliche Elternteil die Erziehungszeit. Ist keiner der beiden der leibliche Elternteil, werden sie dem Elternteil zugeordnet, der die Elternstellung zuerst erlangt hat. Sind bei einem gleichgeschlechtlichen Paar weder ein leiblicher Elternteil noch ein Elternteil vorhanden, der seine Elternstellung zuerst erlangt hat, erfolgt die Zuordnung der Erziehungszeiten zu gleichen Teilen im monatlichen Wechsel.

Kindererziehungszeiten bei Adoptiv- oder Pflegeeltern

Das gilt übrigens auch für Pflege- und Adoptivkinder. Als Nachweis reicht die Bescheinigung des Jugendamtes aus, die man ja automatisch bei der Aufnahme von Pflegekindern ausgestellt bekommt. Auch Stiefeltern, Großeltern und andere Verwandte können sich die Erziehungsjahre anrechnen lassen, wenn das Kind dort dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft als Pflegekind wohnt.

Was ihr tun müsst, damit Kindererziehungszeiten bei der Rente berücksichtigt werden

Achtung: Der Zuschuss wird Eltern nicht automatisch ausgezahlt, sie müssen ihn selbst beantragen. Das ist allerdings nur so lange möglich, bis der tatsächliche Renteneintritt erfolgt. Doch das bedeutet, dass ihr eure Rente auch dann noch durch den Antrag erhöhen könnt, wenn ihr jetzt schon kurz vor Eintritt in die Rente steht.

Ihr müsst dafür den Antrag V0800 ausfüllen und ihn dann an die Deutsche Rentenversicherung schicken. Der „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“ ist bei der Deutschen Rentenversicherung erhältlich. Ihr findet ihn HIER >>>

Lena Krause
Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg. Am liebsten erkunde ich mit ihm die vielen grünen Ecken der Stadt. Auch wenn ich selbst keine Mama bin, gehören Babys und Kinder zu meinem Leben dazu. Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert und ich komme als „Tante Lena“ zum Einsatz. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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Nusmir
Nusmir
11 Monate zuvor

Man sollte hier erwent werden das Kinder berugsichtigt werden die nur im Eu geboren wuden,die Kinder die auserhalb der Eu geboren wurden vilt ein anderes Gesetz.