Warum werden Kinderschänder nicht härter bestraft?

Aktuell vergeht kein Tag ohne neue Meldungen über vermisste Kinder, gesprengte Pädophile-Ringe oder Einzeltäter, die sich an Kindern vergehen. Die Texte zu lesen, ist oft nur schwer zu ertragen. Aber als wären die Taten an sich nicht schon schlimm genug, gibt es etwas, dass mich zusätzlich richtig wütend macht. Denn die Strafen, die die Täter für das bekommen, was sie den Kindern antun, sind ein Witz – und zwar ein verdammt schlechter.

Lehrer missbraucht seinen Sohn – und bekommt Bewährungsstrafe

Der aktuellste Fall: Ein 37-jähriger Gymnasiallehrer aus Niedersachsen, der laut bild.de verheiratet ist und zwei Kinder (!) hat, hat gestanden, vor fünf Jahren seinen damals ZWEIJÄHRIGEN Sohn sexuell missbraucht zu haben. Außerdem besaß er knapp 30.000 (!) Dateien, die den Missbrauch von Kindern zeigen.

Im Jahr 2019 hat das Amtsgericht Stadthagen den Mann verurteilt: Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Das muss man sich mal vorstellen! Nicht einmal 2,5 Jahre dafür, was er seinem eigenen, zweijährigen Sohn angetan hat. Aber damit nicht genug: Der Anwalt (wer bitte vertritt eigentlich freiwillig Kinderschänder?) des Täters ging in Berufung. Schließlich habe sein Mandant gestanden und unterziehe sich einer medikamentösen Therapie. Das Ende vom Lied: Das Landgericht Bückeburg gab dem Angeklagten Recht – und verurteile ihn stattdessen zu zwei Jahren AUF BEWÄHRUNG. Das heißt, er darf weiterhin sein Leben führen, sich frei bewegen, muss sich lediglich von Spielplätzen fernhalten und eine Therapie machen.

Wo bitte leben wir denn hier?

Ein „Vater“ missbraucht seinen eigenen Sohn, der gerade mal zwei Jahre alt ist – und bekommt allen Ernstes eine Bewährungsstrafe? Gestanden hat er übrigens nur, weil er durch den Hinweis eines amerikanischen Geheimdienstes aufgeflogen war. Sein Anwalt hatte auch damit argumentiert, dass die Familie seines Mandanten zerstört sei, er seinen Job als Lehrer (!) und auch seinen Beamtenstatus verloren habe. Ja – und? Sollen wir deshalb etwa auch noch Mitleid haben? Wer denkt denn bitte an das Kind, dem so etwas Schreckliches angetan wurde, und das auch noch durch den eigenen Vater?

Wie kann es sein, dass der Besitz von Kinderpornos nur ein „Vergehen“ ist und kein „Verbrechen“?

Da kommen wir auch schon zum nächsten Punkt, der mich maßlos aufregt. Laut Strafgesetzbuch wird der Besitz von kinderpornographischem Material nämlich immer noch als „Vergehen“ eingestuft und nicht als „Verbrechen“. Entschuldigung, aber ein „Vergehen“ ist es für mich, wenn jemand im Halteverbot parkt oder eine Wimperntusche mitgehen lässt. Das würde übrigens auch die Definition vermuten lassen. Laut anwalt.org handelt es sich bei einem Vergehen nämlich um „eine Straftat minderschwerer Natur…, welche eine nicht allzu hohe Freiheitsstrafe zur Folge hat oder aber eine Geldstrafe nach sich zieht“. Minderschwerer Natur? Da fällt mir wirklich nichts mehr zu ein.

Die Höchststrafe für en Besitz von Kinderpornografie sind übrigens drei Jahre. Zum Vergleich: Bei Ladendiebstahl können die Täter für bis zu fünf Jahre hinter Gitter kommen. Für Steuerhinterziehung in schweren Fällen sind es bis zu 10 Jahre. Und auch das Strafmaß für Einbrüche wurde vor einiger Zeit auf mindestens ein Jahr erhöht. Das neue Gesetz soll Menschen „in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich“ schützen. Und was ist bitte dem Schutz derjenigen, die selbst keine Chance haben, sich zu schützen? Warum zählt das Wohl eines Kindes weniger als das eines Erwachsenen, bei dem eingebrochen wird? Wo bleibt da bitte die Verhältnismäßigkeit!

Wie kann es sein, dass es so viele Wiederholungstäter gibt?

Die viel zu niedrigen Strafen lassen mich zu einem Punkt kommen, der damit direkt zusammenhängt. Denn sowohl der Hauptverdächtige im „Fall Maddie“ als auch der Haupttäter des widerlichen Pädophilenrings in Münster waren vorbestraft. Mehrfach. Und zwar nicht wegen irgendwelcher „kleinerer“ Delikte.

Christian B., der aktuell im Verdacht steht, die kleine Maddie McCann entführt und getötet zu haben, wurde 1994 zum ersten Mal wegen „Missbrauchs eines Kindes“ sowie „Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind“ zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, wie Spiegel Online berichtet. Die Strafe soll er demnach nicht einmal komplett abgesessen haben.

Im Jahr 2013 wurde er erneut verurteilt: wegen „sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Sich-Verschaffen und Besitz kinderpornografischer Schriften“. Das Strafmaß dieses Mal: ein Jahr und drei Monate. Im Jahr 2005 vergewaltigte der Mann eine 72-jährige Amerikanerin und raubte sie aus. Bis ihm die Tat nachgewiesen werden konnte, vergingen allerdings mehr als zehn Jahre. In der Zwischenzeit, im Jahr 2007, verschwand die kleine Maddie spurlos – die Ermittler vermuten jetzt, dass Christian B. auch mit dem Verschwinden der Dreijährigen zu tun hat. Außerdem wurde der Mann scheinbar wegen diverser anderer Straftaten verurteilt, darunter Körperverletzung, schwerer Diebstahl und Trunkenheit am Steuer.

Wenn ich das alles lese, stellt sich mir allerdings die Frage:

Wieso war der Täter überhaupt auf freiem Fuß bzw. stand nicht einmal unter Beobachtung?

Da wird jemand verurteilt, weil er ein Kind missbraucht hat, muss nicht einmal die komplette Strafe von zwei Jahren absitzen, die sowieso ein Witz ist. Und niemand kommt auf die Idee, dass er das vielleicht wieder tun könnte? Einige Jahre später TUT er es dann wieder. Und kommt mit einer noch niedrigeren Strafe davon. Wieder hinterfragt niemand, ob er vielleicht noch mehr Kinder missbraucht hat.

Wieso um alles in der Welt sperrt man solche Perverslinge nicht länger weg? Warum können sie nach kürzester Zeit ihr Leben weiterleben, während die Kinder ihr Leben lang unter den Folgen leiden müssen? Weshalb können sie ihren kranken Neigungen weiter nachgehen, und es wird nicht einmal im Wiederholungsfall härter durchgegriffen? Und vor allem: Wie viele Kinder hätte man retten können, wenn Typen wie Christian B. unter ständiger Beobachtung stehen würden. Und vielleicht zu einer medikamentösen Behandlung verdonnert werden, die ihren Sexualtrieb unterdrückt? Entschuldigung, aber da kommt mir wirklich alles hoch.

Das gleiche gilt für den Mistkerl, den die Polizei als Kopf des Pädophilenrings in Münster geschnappt hat

Auch er war zweifach vorbestraft, weil er Kinderpornos besessen und verbreitet hatte. Beide Urteile wurden zur Bewährung ausgesetzt. Einfach unfassbar. Auch das Jugendamt hat von diesen Strafen gewusst. Und sah trotzdem keinen Grund, den Stiefsohn des Mannes aus der Familie zu nehmen – oder sie zumindest weiterhin zu beobachten. Die Folge für den damals Vierjährigen: Ein sechs Jahre andauerndes Martyrium, das erst jetzt mit der Festnahme des Stiefvaters beendet wurde.

Und warum das alles? Weil die Strafen für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie ein Witz sind – genauso wie die für sexuellen Missbrauch. Wie bild.de berichtet, gab es im Jahr 2018 insgesamt 464 Verurteilungen wegen „schwerem sexuellen Kindesmissbrauch“. 143 Täter wurden zu sechs Monaten bis zu zwei Jahren verurteilt. Und als ob das den Opfern gegenüber nicht Hohn genug wäre, wurden insgesamt 97,7 % der Strafen zur Bewährung ausgesetzt.

Für die betroffenen Kinder gibt es auch keine Bewährung!

Sie leiden für den Rest ihres Lebens unter den psychischen Folgen der sexuellen Misshandlungen. Wie eine Kinderseele so etwas verarbeiten soll? Ich weiß es beim besten Willen nicht. Was ein Kind denkt, wenn es der Person, die ihm das angetan hat, plötzlich auf der Straße gegenübersteht, weil die Strafe ja nur zur Bewährung ausgesetzt wurde? Darüber denkt scheinbar niemand nach. Wie muss ein Kind sich fühlen, wenn es später feststellt, dass der Täter mit einer Mini-Strafe davongekommen ist, obwohl es selbst sich immer noch mit den Erinnerungen quält?

Schon lange gibt es die Forderung, die Strafen für Kindesmissbrauch drastisch zu erhöhen

Passiert ist bisher – nichts. Denn obwohl immer mehr Politiker sich für eine deutliche Verschärfung der Mindest- und Höchststrafen einsetzen, weigert sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bisher standhaft, den Status von Kindesmissbrauch von „Vergehen“ auf „Verbrechen“ zu ändern. Warum bitte? Laut bild.de hat ein Sprecher der Ministerin gesagt, dass Gerichte dann „auf Straftaten mit einem nur geringen Unrechtsgehalt nicht angemessen reagieren“ könnten. Heißt übersetzt: Wenn ein 13-Jähriger eine 14-Jährige küsst, wäre das vom Gesetz her dann automatisch auch ein Verbrechen.

Allerdings gibt es bei so einem Gesetz auch immer die Möglichkeit, Ausnahmen zu definieren und den zuständigen Richtern Spielraum zu lassen. Das bedeutet, sie können selbst entscheiden, ob in einem Fall wirklich ein Missbrauch vorliegt, oder ob der einzige Straftatbestand darin liegt, dass einer der Beteiligten noch nicht 14 Jahre alt ist. Und ganz ehrlich: Das kann doch nicht wirklich der Grund dafür sein, dass Menschen, die Kinder sexuell missbrauchen, mit einer lachhaften Strafe davonkommen!

Die Täter werden geschützt – die Opfer müssen doppelt leiden

Das ist leider aktuell hier bei uns in Deutschland bittere Realität. Denn die betroffenen Kinder müssen nicht nur den Missbrauch verarbeiten. Sie müssen auch damit leben, dass die Täter nach kürzester Zeit in ihr „normales“ Leben zurückkehren können. Und nicht nur das: Bei einem Prozess müssen die Kinder all ihr Leiden noch einmal durchleben, wenn sie gegen ihren Peiniger aussagen müssen.

Ein Fall, der mich wirklich schockiert hat, ist der von Marvin aus Duisburg. Der Junge wurde mit 13 entführt und erst fast drei Jahre später gefunden – in einem Schrank in der Wohnung des Mannes, der ihn während der gesamten Zeit sexuell missbraucht haben soll. Die Anwälte des Jungen wollten erreichen, dass er seine Aussage machen darf, ohne dabei seinem Peiniger gegenüber zu sitzen. Und was tat die Staatsanwältin? Forderte für die Entscheidung ein Attest, dass Marvin auch wirklich seelische Verletzungen erlitten habe. Ist das zu fassen? Der Junge wurde nach fast DREI Jahren in einem SCHRANK gefunden. Natürlich ist er verdammt noch mal traumatisiert. Warum muss man ihn zusätzlich mit der Angst quälen, dem Täter in die Augen schauen zu müssen?

Nicht zuletzt regt es mich auf, dass Kindesmissbrauch verjähren kann. Das heißt, wenn der Täter seine Spuren geschickt genug verwischen kann und erst später geschnappt wird, hat er Glück – und seine Opfer haben Pech gehabt. Mal wieder.

Das kann doch so einfach nicht weitergehen!

Bisher habe ich überall nur von Forderungen gelesen, härter gegen Missbrauch von Kindern vorzugehen. Das ist immerhin ein Anfang, aber jetzt sollen doch bitte Taten folgen – und zwar schnell! Und damit meine ich nicht, statt einem dann zwei Jahre auf Bewährung auszusetzen. Die Täter gehören hinter Schloss und Riegel, und zwar ihr Leben lang. Wenn das nicht möglich ist, soll man sie doch bitte für den Rest ihres Lebens überwachen oder zumindest regelmäßig kontrollieren. Damit sie keine Chance haben, ihren kranken Trieben noch einmal nachzugehen. Damit kein Kind Angst haben muss, ihnen draußen über den Weg zu laufen. Und damit sie nicht noch mehr Kindern das antun können, was ihre Opfer schon durchmachen müssen.

Wiebke Tegtmeyer

Nordisch bei nature: Als echte Hamburger Deern ist und bleibt diese Stadt für mich die schönste der Welt. Hier lebe ich zusammen mit meinem Mann und unseren beiden Kindern. Nach meinem Bachelor in Medienkultur, einem Volontariat und einigen Jahren Erfahrung als (SEO-)Texterin bin ich passenderweise nach meiner zweiten Elternzeit bei Echte Mamas gelandet. Hier kann ich als SEO-Redakteurin meine Leidenschaft für Texte ausleben, und auch mein Herzensthema Social Media kommt nicht zu kurz. Dabei habe ich mich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema Ernährung von der Schwangerschaft über die Stillzeit bis hin zum Babybrei beschäftigt. Und wenn ihr auf der Suche nach einem Vornamen für euer Baby seid, kann ich euch garantiert passende Vorschläge liefern. Außerdem nutze ich die Bastel-Erfahrungen mit meinen beiden Kindern für einfache DIY-Anleitungen. Wenn der ganz normale Alltags-Wahnsinn als 2-fach Mama mich gerade mal nicht im Griff hat, fotografiere ich gern, gehe meiner Leidenschaft für Konzerte nach oder bin im Volksparkstadion zu finden.

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Katha
Katha
8 Monate zuvor

D A N K E 🥺

Itani Rolan
Itani Rolan
11 Monate zuvor

Stimme Ihnen absolut zu. Seit 2021 ist der Besitz von Kinderpornografie zwar ein Verbrechen, aber die Strafen sind immer noch zu niedrig. Die Mindeststrafe für Kindesmissbrauch sind (ebenso wie für Vergewaltigung) zwei Jahre. Die Höchststrafe sind 10 Jahre. Wenn man aber die Strafen liest, die so verhängt werden, fragt man sich wirklich, unter welchen Umständen würde denn diese Höchstrafe verhängt werden?
Vor allem wenn ich bedenke, dass die Traumas, die Kindesmissbrauch oft verursacht, für gewöhnlich deutlich länger brauchen, bis sie halbwegs verheilen, wenn überhaupt. Viele Opfer leiden lebenslänglich.
Ich bin der Meinung, dass Kindesmissbrauch genauso behandelt werden sollte wie Mord. Ein Leben zu nehmen und ein Leben zu zerstören, das ist gar nicht so weit voneinander entfernt. Die Strafen sollten das wiederspiegeln.

Last edited 11 Monate zuvor by Itani Rolan
Oma
Oma
1 Jahr zuvor

Bin Oma von einem Kind das von seinem Vater missbraucht wurde. Obwohl sich herausgestellt hat, dass der Kerl deshalb schon mal verurteilt wurde und in Haft mußte, ist die Strafe lächerlich gering. Damit der Täter seine Angelegenheiten regeln konnte wurde der Haftbefehl ausgesetzt. Jetzt hat er das nächste Kind missbraucht und ist auf der Flucht. Nur durch Zufall und eigene Recherche haben wir das herausgefunden. Von offizieller Seite gab es keinerlei Benachrichtigung.
Meinem Enkelkind hilft das alles nichts mehr aber dass der Täter ungehindert weitere Kinder missbrauchen kann macht mich wütend, traurig, hilflos…

Elo
Elo
Antworten  Elke
1 Jahr zuvor

Sie haben es gut beschrieben, ich bin derselben Meinung und immer wieder fassungslos über die milden Strafen.

Anonym
Anonym
1 Jahr zuvor

Danke, die beste Beitrag dazu, welches ich jeh gelesen habe. Diese Menschen müssen für immer eingesperrt sein!

Anonym
Anonym
Antworten  Thomas
1 Jahr zuvor

Danke Thomas, ich stimme zu 100% zu!

Anonym
Anonym
1 Jahr zuvor

Respekt für diesen Beitrag und er hat viel mehr Aufmerksamkeit verdient. Danke für deinen Einsatz. Ich spreche aus eigener Erfahrung und kann nur mit bedauern den Kopf schütteln. Soviel Dinge laufen hier im Land recht gut aber so ein elementare und grundlegendes Thema was die Sicherheit unserer Kinder betrifft wird so sehr vernachlässigt und schlecht gehandelt. Mein Mitgefühl an alle Opfer und diejenigen die sowas erleiden mussten oder müssen.. Man kann ganz klar eine Mitschuld bei allen Befürwortern der Gesetze finden.. Macht die Augen auf!!!

Anonym
Anonym
Antworten  Philip Hille
2 Jahre zuvor

Wurden, meine Schwester und ich mit 7 Jahren, 2 Jahre und Acht Monate lang sexuell Missbraucht. 3 Jahre Haft für ihn. Meine Angst dem Täter zu begegnen ist unbeschreiblich. Mittlerweile sind wir 47 Jahre alt. Unsere Beziehungen zu Männern waren unterwürflich. Wir bekamen auch nie professionelle Hilfe. Mittlerweile hat meine Schwester eine schwere Schizophrenie und ich leide, wie es die Ärzte nennen, unter einer schweren Soziophopie.

Viviana
Viviana
Antworten  Thomas
2 Jahre zuvor

Bravo Thomas! Dem ist nichts hinzuzufügen.

Elke
Elke
2 Jahre zuvor

„Menschen“, die Säuglinge, Kinder und Minderjährige sexuell missbrauchen, vergewaltigen und/oder töten gehören lebenslang hinter Gitter. Bei solchen Tätern/Täterinnen hilft letzten Endes keine Therapie. Diese Täter/innen werden ohne Unterlass gegen ihre perversen Neigungen zu kämpfen haben, sofern sie das überhaupt wollen. Sie stellen eine dauernde Gefahr dar! Viele werden rückfällig. Für diese abartigen Verbrechen darf es keinerlei Milde oder Gnade geben. Die Opfer leiden ihr gesamtes Leben lang schreckliche Qualen! Das Rechtsempfinden eines normalen Menschen, wird mit den Füßen getreten, wenn solche Täter/Täterinnen milde Strafen oder Bewährungsstrafen erhalten. Die gesamte Justiz ist ja eher „männlich besetzt“ … vielleicht spielt das tatsächlich eine gewisse Rolle. Jedoch auch etliche Frauen in der Justiz und in der Politik scheinen keinerlei Empathie bzw. Mitgefühl aufbringen zu können (Karriere?) oder zu wollen und kämpfen nicht gegen zu lasche Strafen bzw. sie streiten nicht für gerechte, nämlich harte Strafen. Auch das Besitzen oder Verbreiten von kinderpornografischen Schriften, Bildern und Videos müsste knallhart, d. h. mit langjährigen (!) Haftstrafen belegt werden, denn die Nachfrage bestimmt das Angebot. Hier müsste hart und konsequent durchgegriffen werden. Ich wünsche mir, dass endlich einmal Politikerinnen und Politiker den Mumm aufbringen und sich rigoros für härtere Strafen einsetzen, d. h. dafür sorgen, dass solchen Verbrechern und Verbrecherinnen, deren Untaten unbeschreiblich sind, ein für allemal das Handwerk gelegt wird. Selbstverständlich würde das eine Reform des Justizsystems bedeuten, aber es hilft nichts – eine grundlegende Reform ist notwendig und unabdingbar – einfach skandalös, dass das noch immer nicht geschehen ist.

Philip Hille
Philip Hille
3 Jahre zuvor

Finde die Strafen auch viel zu gering. Aber auf dem Anwalt rumzuhacken finde auch bescheuert!! Ohne Anwalt wäre es kein ordentliches Verfahren! Dann könnte jeder willkürlich verurteilt werden. Es ist wichtig dass alle Fakten gecheckt werden, damit auch ein ordentlicher schuldspruch zustande kommt! Aber für mich sollte Vergewaltigung, insbesondere von Kindern, wie Mord geahndet werden!

Thomas
Thomas
4 Jahre zuvor

Ich habe gerade Ihren Artikel gelesen. Sie sind sehr wütend und das ist gut so. Der Missbrauch und Mord an Kindern ist das Übelste was es gibt. In Deutschland gibt es wahrscheinlich sehr viel Richter und Anwälte die auf kleine Kinder abfahren und mit dem Täter noch sympathisieren. Bestes Beispiel waren ja die Grünen. Die Justiz versagt seit Jahren und das macht mich sehr wütend. Diese Täter verdienen keine Gnade und müssen für immer weggeschlossen werden. Sie vergehen sich an den Wehrlosen und haben nichts zu befürchten. Ihre Vergangenheit und ihr Krankheitsbild entschuldigen ja alles. Man kann diesen Tieren auch nicht helfen, sie folgen ihrem Trieb und werden es nicht lassen. Sie haben Leben mit ihren grausamen Taten zerstört und haben meiner Meinung nach ihr Leben dadurch verwirkt. Die Justiz sollte Gerechtigkeit walten lassen, doch was macht Sie? Mit den ganzen Fehlurteilen richtet sie noch mehr Schaden bei den Opfern an und begünstigt die Täter. Es gibt kein Heilmittel bzw. eine Therapie für diese kranken Menschen. Doch , der Tod. Eine offene und ehrliche Aussage von mir. Ich bin Vater und bei mir würde es keine Gerichtsverhandlung geben. Warum sind in den USA Informationen über die Wohnorte von Kindermördern und Kinderschändern frei zugänglich und hier in Deutschland nicht ? Täterschutz …..Schade eigentlich, kein Weg wäre zu weit.