Viele Mütter, die Hartz IV beziehen, suchen einen Teilzeitjob, damit sie sich neben der Arbeit weiter um die Kinder kümmern können. Wenn es nach der Bundesagentur für Arbeit geht, könnte damit bald Schluss ein. Denn ein Entwurf sieht jetzt vor, dass Hartz-IV-Mamas in Zukunft auch Vollzeitstellen annehmen müssen. Allerdings unter einer Voraussetzung.

Müssen arbeitslose Mütter bald Vollzeitstellen annehmen?

Ganz ehrlich, mit meinem Teilzeit-Job und der Betreuung meiner Kinder bin ich mehr als gut ausgelastet. Morgens bringe ich die Zwerge in die Kita, düse dann schnell ins Büro (oder nach Hause), hole die Zwei nachmittags wieder ab, und dann haben wir noch etwas Zeit, um einzukaufen, andere Dinge zu erledigen oder uns auch mal mit Freunden zu treffen, bevor es Abendbrot gibt. Klar, ich könnte die beiden auch für 10 Stunden in der Kita lassen und Vollzeit arbeiten gehen – jedenfalls theoretisch. Möchte ich aber nicht! Denn dann würde ich meine Kinder nur morgens nach dem Aufstehen kurz sehen, und sie abends direkt ins Bett bringen. Ehrlich gesagt keine Vorstellung, die mir besonders gefällt.

Für Mütter, die arbeitslos sind und Hartz IV bekommen, könnte das aber bald Realität werden. Denn die Bundesagentur für Arbeit hat jetzt einen Entwurf vorgelegt, nach dem sie auch Vollzeitstellen annehmen müssen – auch dann, wenn sie eigentlich nur einen Teilzeitjob suchen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Partner die Kinder betreuen kann, weil er ebenfalls arbeitslos ist.

Mütter wollen (zu) oft „nur“ in Teilzeit arbeiten

Bei dem Entwurf geht es allerdings  nicht darum, Müttern das Leben schwer zu machen. Stattdessen soll er dabei helfen, uns Mamas besser und dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Genau das ist laut Bundesagentur für Arbeit nämlich aktuell das Problem: Da zu viele arbeitslose Mütter „nur“ einen Teilzeitjob suchen würden, es aber mehr Vollzeit- als Teilzeitstellen gäbe, wären die Chancen, eine Stelle zu finden, deutlich geringer.

Deshalb sollen arbeitslose Mütter, die Hartz IV beziehen, zukünftig „grundsätzlich in Vollzeit“ als arbeitssuchend geführt werden.

Ein Schritt zu mehr Gleichberechtigung?

Was für die Mütter neu ist, ist für die meisten Väter schon lange Realität. Wenn beide Elternteile Hartz IV beziehen, darf einer einen Teilzeitjob annehmen, wenn mindestens ein Kind jünger als 15 Jahre ist. In den meisten Fällen ist das nach wie vor die Mutter. Die neue Regelung soll (auch) dazu beitragen, diese klassische Rollenverteilung zu hinterfragen bzw. für mehr Gleichberechtigung sorgen. Heißt also, wer von beiden einen Vollzeitjob findet, muss ihn auch annehmen – ganz egal, ob Mutter oder Vater.

In dem Fall, dass beide Elternteile Hartz IV beziehen, wurde die Lebenssituation der Mütter laut Bundesagentur für Arbeit bisher nicht ausreichend berücksichtigt. „So wurde wurde beispielsweise ihr Stellengesuch ausschließlich in Teilzeit geführt, obwohl grundsätzlich auch der arbeitslose Partner die Kinderbetreuung hätte sicherstellen können“, heißt es in dem Entwurf. Während bei 52 % der arbeitssuchenden Mütter „kein zielführendes Handeln […] im Hinblick auf die Erhöhung der Integrationschancen“ vorgelegen habe, waren es bei den Vätern nur 35 %. Heißt übersetzt: Die Mütter würden sich häufig nicht genug anstrengen, um sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren – eben, weil sie „nur“ Teilzeitstellen suchen.

Ob und wann der neue Entwurf in Kraft tritt, steht aktuell noch nicht fest.

Was meint ihr: Ist es sinnvoll, dass auch Mütter, die Hartz IV beziehen, in Zukunft einen Vollzeitjob annehmen müssen? Und wird das dazu beitragen, dass mehr Papas sich um die Kinder kümmern, während die Mamas arbeiten gehen? Wir sind gespannt auf eure Meinung!

14 Kommentare

  • Prinzessa

    Ich glaube einige hier haben, den Artikel nicht gelesen oder nicht ganz verstanden bzw. wollen ihn nicht verstehen.
    Es wird niemand gezwungen, es geht in erster Linie darum das sich die Mutter genau so wie der Partner auch Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss. Hier geht es nicht um Alleinerziehende.
    Frauen wollen Gleichberechtigung, hier ist sie und dann will man es doch nicht.
    Viele Harz4 Mütter verstecken sich hinter der Mutterschaft, das sollte aber nicht zu Lasten der Steuerzahler gehen. Denn wenn jeder so denken würde, kann ein Sozialstaat nicht funktionieren.
    Sorry aber meine Meinung. Erfahrungsgemäß, sind es genau die Frauen die sagen „ich möchte für meine Kinder da sein“ diejenigen, die sich nicht mal mit ihren Kinder beschäftigen. Die sieht man weder auf Spielplätzen, in Vereinen, auf Elternabenden oder auf Festen.
    Wo der Wille ist, ist auch ein Weg.
    Ich bin auch Mutter von zwei Kindern, gehe 35 Stunden arbeiten genau wie mein Mann. Natürlich bleibt der Haushalt überwiegend an mir hängen, dafür macht mein Mann andere Sache. Dennoch kommen unsere Kinder nicht zu kurz. Ein Tag hat 24 Stunden wenn man 8 Stunden jeweils für Schlaf und Arbeit abzieht bleiben noch ganze 8 Stunden für Kinder und Familie.

  • Regina Regenbogen

    Hi zusammen.
    Also ich für meinen Teil bin leider schon viel zu lange vom Amt abhängig & würde gerne regelmäßig arbeiten gehen. Seit mein Sohn in den kiga gekommen ist, hab ich mehrere Anläufe unternommen wieder in einen Beruf zu kommen. Leider vergebens & selbst die Arbeitsagentur hat mich hängen lassen.
    Was ich bis heute nicht verstehe. Inzwischen ist mein Sohn 13 Jahre alt, die Schulzeiten seit Corona sind absolute Katastrophe, weil ständig etwas ausfällt.
    Natürlich könnte mein Sohn eine Zeit lang alleine sein, aber ich bin allein erziehend & habe absolut niemanden, der die Std. auffangen und sich um ihn kümmern könnte, wenn ich denn
    endlich irgendwann wieder arbeiten sollte & das noch Vollzeit!?
    Hat sich da überhaupt auch mal jemand Gedanken drum gemacht?
    Alleinerziehende Mütter!
    Werden die auch irgendwo im neuen Plan berücksichtigt???
    Oder bleiben die weiter auf der Strecke?
    Wieso wurde mir denn bisher trotz meinen Bemühungen nicht geholfen ?

  • Sophia

    Zunächst muss hier zwischen erziehenden Paaren und alleinerziehenden unterschieden werden. Für alleinerziehende gilt dies nicht, sondern nur bei Paaren. Hier sollte es selbstverständlich sein, das zunächst einmal sichergestellt ist, das die Familie zu weit wie möglich selbst versorgen kann. Wer dabei als erstes die Chance auf Arbeit erhält, sollte hier die Chance ergreifen. Da ist Gleichberechtigung eben auch „Gleichverpflichtung“. Es ist nicht Aufgabe der (Steuer-)Gemeinschaft das festhalten an traditionellen rollenzuschreibungen zu finanzieren. Jeder kann in eine Notsituation kommen und zeitweise auf Leistungen angewiesen sein. Gar keine Frage. Traurig genug das viele Einkommen das heute nicht mehr ermöglichen. Jedoch gilt das nur wenn wir von Vollzeitstellen sprechen. Nur Teilzeit arbeiten zu wollen, ist leider ein Luxus den man sich auch leisten können muss. Das können viele nicht.
    Bei alleinerziehenden sieht es anders aus. Hier wird Teilzeitarbeit auch weiterhin das regelmodell bleiben, es sei denn, wir reden über den alleinerziehenden Mann (hier gibt es in den traditionellen berufen kaum TZ stellen) oder auch die wachsende Anzahl von Frauen, die unabhängig vom Amt leben wollen und die Kinderbetreuung grandios organisiert haben. Dieser Gruppe gilt mein besonderer Respekt!

  • Nadine

    Ich bin voll dagegen.
    Bin selbst alleinerziehend und dann ist es noch schwieriger eine Vollzeitstelle zu finden.