Die Kindergeld-Debatte gleicht derzeit einer ganz schönen Achterbahnfahrt der Gefühle. Mit der neuesten Meldung scheint es nun wieder ein Stückchen bergauf zu gehen:
Ab 2026 soll das Kindergeld erneut steigen
Demnach bekommen Eltern pro Kind dann 259 Euro, also 4 Euro mehr pro Monat. So heißt es laut mehreren Medien zumindest in einem Änderungsschreiben zum erst kürzlich bekannt gewordenen Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt für 2025.
In dem Zuge wurde vor einigen Tagen auch schon verkündet, dass das Kindergeld bereits zum 1. Januar 2025 steigen soll. Von aktuell 250 auf dann 255 Euro. Insgesamt können sich Eltern damit also in den nächsten zwei Jahren über 9 Euro extra pro Kind und pro Monat „freuen“. Und die Anführunsgzeichen sind dabei nicht zufällig, denn:
Die ursprünglich geplante Kindergrundsicherung wird damit ganz offensichtlich zu Grabe getragen
Und das macht uns wirklich wütend. Denn im Vergleich zu dem, was die Ampelregierung ursprünglich im Rahmen der „größten Sozialreform“ versprach, sind diese 9 Euro mehr (gestreckt auf zwei Jahre) wirklich ein ziemlicher Witz.
Mit der Reform sollte vehement gegen Kinderarmut vorgegangen werden und das Geld bei denen ankommen, die es am dringendsten brauchen. Tatsächlich ist nun aber sogar fraglich, inwiefern die minimale Kindergelderhöhung überhaupt bei z.B. den Empfängerinnen von Bürgergeld ankommt.
Auch der Kinderfreibetrag soll in den nächsten Jahren steigen
Immerhin wurde auch beschlossen, dass der Kinderfreibetrag parallel zum Kindergeld ebenfalls ansteigen soll. Für das Jahr 2024 soll er noch bei 6.612 Euro liegen. 2025 dann bei 6.672 Euro und 2026 bei 6.828 Euro.
Rechnet man dazu noch den sogenannten Freibetrag für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf, kommt man insgesamt auf eine Höhe von 9.600 Euro (2025) und 9.756 Euro (2026). Klingt gut, Fakt ist aber auch, dass von der Steuererleichterung vor allem wohlhabendere Familien profitieren werden.
Steuerfreies Kindergeld ODER Kinderfreibetrag?
In Deutschland werden Eltern finanziell entlastet, wenn sie Kinder großziehen. Das passiert auf der einen Seite mit dem steuerfreien Kindergeld. Auf der anderen Seite gibt es den Kinderfreibetrag. Dieser wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen. Je höher also der Freibetrag, desto weniger Steuern müssen sie zahlen. Das rechnet sich jedoch erst ab einer gewissen Einkommenshöhe.
Weil Eltern nur eine der beiden Entlastungen steuerlich geltend machen können, berechnet das Finanzamt automatisch, was für sie günstiger ist. Alle Infos zu Kindergeld und Kinderfreibetrag in der Steuererklärung findest du übrigens HIER.