Mehr Geld durch Kindergrundsicherung? Der aktuelle Stand:

2025 soll es soweit sein: Die Kindergrundsicherung soll das jetzige Kindergeld ablösen. Der Grund, laut Bundesfamlilienministerin Lisa Paus: Vor allem einkommensschwache Familien zu entlasten und so die Chancen ihrer Kinder im späteren Leben erhöhen.

Ein großer Pluspunkt der Kindergrundsicherung soll sein, dass es für Familien deutlich einfacher wird, Leistungen zu beantragen.

Denn bisherige Leistungen sollen gebündelt werden und so auch ihre Zugänglichkeiten vereinfacht, wie u.a. die HNA berichtet. Aktuell müssten Maßnahmen bei verschiedenen Behörden beantragt werden – was in all seiner Kompliziertheit am Ende dazu führt, dass viele Familien ihre Ansprüche nicht geltend machen. Das soll künftig nicht mehr vorkommen.

Laut Entwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt die Kindergrunsicherung folgendermaßen zusammen:

    1. Ein Grundbetrag, der für alle gleich groß ist und mindestens dem aktuellen Kindergeld entsprechen soll. (Darüber haben wir schon HIER berichtet.)
    2. Einem Zusatzbetrag, der neben einer Pauschale für Bildung und Teilhabe (aktuell 15 Euro) eine Kinderwohnkostenpauschale (derzeit 150 Euro) beinhalten wird. Dieser hängt vom Einkommen der Eltern ab: Je mehr diese verdienen, desto weniger Geld erhalten sie hier.

Die Kindergrundsicherung soll grundsätzlich für Kinder bis 18 Jahren gezahlt werden. Wer aber eine Ausbildung macht, kann die Kindergrundsicherung sogar bis zum 25. Geburtstag bekommen. Und wer studiert, kann noch einmal zwei Jahre länger unterstützt werden. Volljährige Kinder, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, sollen den Betrag direkt erhalten.

Vereinfachung hin oder her: Ganz ohne Antrag geht es aber natürlich auch hier nicht!

Diese soll dank eines neuen Online-Portals aber deutlich einfacher und viel weniger umfangreich werden.

Okay, let´s go: Was müssen Eltern tun, um die Kindergrundsicherung zu bekommen?

Aktuell gar nichts, es kann noch nichts beantragt werden. Denn bisher ist die Kindergrundsicherung nur ein politisches Vorhaben – allerdings ein ziemlich konkretes. Der Gesetzesentwurf soll nach der Sommerpause stehen, dann kann das Gesetzgebungsverfahren starten. Ziel ist es nach wie vor, dass die Kindergrundsicherung 2025 dann in Kraft tritt.

Hört sich doch prima an! Oder?

Nicht alle sind von der Idee der Kindergrundsicherung in dieser Form begeistert. Es ist ein Streit über mögliche Mehrkosten der Reform gegenüber dem jetzigen System entbrannt – mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) an der Spitze.

Darüber hinaus bezweifeln viele Menschen, dass das Geld am Ende auch wirklich bei den Kindern ankommt. Auch aus den Reihen der FDP wird diese Kritik laut: „Auch die Eltern müssen stärker in die Pflicht genommen werden, um den langfristigen sozialen Aufstieg ihrer Kinder durch Ausbildung oder Studium zu unterstützen und nicht einfach mehr Geld für die minderjährigen Kinder abzukassieren. Wenn die Kindergrundsicherung als bequemes Ruhekissen bis zur Volljährigkeit missverstanden wird, ist der Weg zum anschließenden Bürgergeld-Bezug nicht weit und wir haben bis auf gestiegene Kosten nichts erreicht,“ wird FDP-Finanzexperte Markus Herbrand in der Wirtschaftswoche zitiert.

Sagt mal, was haltet ihr von den Plänen zur Kindergrundsicherung?
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Kindergrundsicherung: Top oder Flop?x
Laura Dieckmann

Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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