Was ist ein Abzweigungsantrag?
Das Kindergeld kann auch direkt an das Kind ausgezahlt werden, wenn die Eltern (oder andere Kindergeldberechtigte) keinen oder zu wenig Unterhalt (weniger als die 250€ Kindergeld) an das Kind leisten. Um das Kindergeld an das Kind „abzuzweigen“, muss ein entsprechender schriftlicher Abzweigungsantrag bei der Familienkasse gestellt werden. (Ganz korrekt: „Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes“)
Voraussetzung für einen Abzweigungsantrag ist, außer dem mangelnden Unterhalt, dass das Kind volljährig ist, in einer eigenen Wohnung lebt und sich selbst versorgt. Wenn das Kind nicht in einer eigenen Wohnung lebt, kann die Familienkasse das Kindergeld auch an die Person/Behörde auszahlen, die für den Unterhalt des Kindes aufkommt.
Abzweigungsantrag Kindergeld – Was das ist und wie man ihn stellt
Von
Jana Krest
20. Dezember 2023