Energiepreis-Erhöhung womöglich illegal: Eure Möglichkeiten

Viele Strom- und Gasversorger haben angekündigt, dass sie zum kommenden Jahr ihre Preise massiv erhöhen werden. Doch das müssen wir uns offenbar nicht in jedem Fall gefallen lassen, denn die Ampel plant gerade ein neues Gesetz, um bestimmte Erhöhungen zu stoppen.

Preiserhöhungen um bis zu 60 Prozent für Millionen Haushalte

Die Bild, der exklusive Zahlen von Check24 vorliegen, berichtet, dass 457 Gas-Versorger ein Plus um 56 Prozent planen. Davon betroffen: 3,6 Mio. Haushalte. Außerdem erhöhen 636 Strom-Versorger ihre Preise um 60 Prozent für 7,5 Mio. Haushalte. Massive Erhöhungen also, die auf viele Bürger*innen zukommen. Doch nun ein Lichtblick: Diese Erhöhungen zum Jahreswechsel sollen teilweise illegal sein.

Den Versorgern sei zu 2023 verboten, Arbeitspreise zu erhöhen. Sie müssen im Streitfall dem Bundeskartellamt beweisen, dass die Börsenpreise die Erhöhung rechtfertigen, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. So lange der Versorger das nicht könne, bleibe die Erhöhung verboten. „Das heißt, nicht jede Preiserhöhung ist automatisch illegal, sondern solche, die missbräuchlich und ungerechtfertigt sind”, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium.

Illegale Preiserhöhungen: Was dahinter steckt

Die geplanten Erhöhungen stehen nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse”, erklärt Leonora Holling, Chefin des Bundes der Energieverbraucher. Schließlich haben Gas-Lieferanten durch die geplante Energiepreisbremse einen Erstattungsanspruch und die Preissprünge an der Börse sind da schon eingepreist.

Zum Vergleich: Gas und Strom wurden im November an der Börse 15 Prozent teurer. Trotzdem betragen die bereits erfolgten Preiserhöhungen im Durchschnitt 54 Prozent und betreffen rund 10,8 Millionen Haushalte. Beim Gas sieht es wohl ähnlich aus.

Problem: Sobald die vereinbarte Energiepreisbremse greift, muss der Staat für die Erhöhung aufkommen, was sich im Endeffekt wieder auf die Steuern niederschlägt. 

Doch wie gehen Betroffene jetzt am besten vor?

Holling rät gegenüber der Bild, dass Betroffene, die selbst an den Energieversorger überweisen, Widerspruch einlegen. Dafür reiche es, ein formloses Schreiben an den Versorger zu schicken. Darin sollte die Aufforderung enthalten sein, dass der Versorger nachweist, dass die Preiserhöhung „angemessen” ist. Man sollte außerdem sicherstellen, dass der Widerspruch wirklich an der richtigen Stelle eingeht.

Im nächsten Schritt können die Betroffenen das Geld dann zurückhalten. Das Kartellamt wird die Preiserhöhungen in den kommenden Monaten prüfen. Es besteht bis zum Ende der Untersuchung durch das Kartellamt das Risiko, dass die Erhöhung doch gezahlt werden muss. Deswegen solltet ihr das Geld nicht ausgeben, sondern sparen, um schlimmstenfalls entstandene Schulden zu begleichen.

Eine andere Möglichkeit ist, die Erhöhung „unter Vorbehalt zu zahlen”, auch das muss dem Versorger schriftlich mitgeteilt werden. Die Mehrausgaben können dann später zurückgefordert werden.

Was Mieter*innen tun können

Wenn ihr zur Miete wohnt, wendet ihr euch direkt an euren Vermieter und fordert diesen auf, der Preiserhöhung beim Versorger zu widersprechen. „Tut er es nicht, kann der Mieter die Strom- und Gas-Kosten in der Nebenkostenabrechnung einfrieren“, so Holling. Doch bevor ihr das Geld für die Erhöhung zurückhaltet, raten wir euch dringend, euch rechtlichen Rat einzuholen – zum Beispiel beim Mieterbund.

Wird bei euch auch gerade das Geld knapp? Dann empfehle ich euch diese Beiträge:

Lena Krause
Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg. Am liebsten erkunde ich mit ihm die vielen grünen Ecken der Stadt. Auch wenn ich selbst keine Mama bin, gehören Babys und Kinder zu meinem Leben dazu. Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert und ich komme als „Tante Lena“ zum Einsatz. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

Alle Artikel

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen