Düsseldorfer Tabelle 2024: So steigt der Kindesunterhalt

Das vergangene Jahr war finanziell für die meisten für uns herausfordernd. Fast alles ist teurer geworden, und Besserung ist leider nicht in Sicht. Besonders eng wird es häufig für alleinerziehende Mütter und Väter, doch es gibt eine gute Nachricht: Laut Düsseldorfer Tabelle 2024 steht ihnen im neuen Jahr nämlich mehr Unterhalt zu. Gleichzeitig erhöht sich auch der Selbstbedarf der Unterhaltspflichtigen. Die neuen Sätze, die ab Januar 2024 empfohlen werden, findet ihr hier.

Düsseldorfer Tabelle 2024: Das sind die aktuellen Unterhaltssätze

Wenn Eltern sich trennen, und die Kinder zum Großteil bei einem Elternteil leben, muss der andere im Normalfall Unterhalt zahlen. Wie hoch der ist, hängt unter neben dem Alter des Kindes hauptsächlich vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab. Die Düsseldorfer Tabelle, liefert Richtwerte, an denen sich beide Parteien orientieren können. Meistens werden die Unterhaltssätze zum Anfang eines Jahres erhöht, und genau das ist auch dieses Jahr der Fall.

Zahlbetrag: Kindergeld wird zur Hälfte abgezogen

Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei den Empfehlungen aus der Düsseldorfer Tabelle 2024 nicht um die Beträge handelt, die ihr am Ende wirklich als Unterhalt ausgezahlt bekommt. Denn da das Kindergeld beiden Eltern zur Hälfte zusteht, wird es in die endgültige Berechnung noch mit einbezogen. Deshalb haben wir am Ende jeder Spalte den so genannten Zahlbetrag ergänzt. Das ist die Summe, die übrig bleibt, wenn ihr von der aktuellen Empfehlung die Hälfte des Kindergeldes (aktuell 125 €) abzieht.

Wie hoch ist der Mindestunterhalt?

Als Mindestunterhalt bezeichnet man den Betrag, der notwendig ist, um das Existenzminimum eines Kindes zu sichern. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Sätze 2024 um 9,7 % gestiegen. Für Kinder zwischen 0 und 5 Jahren liegt der Mindestunterhalt bei 480 €, für 6- bis 11-Jährige bei 551 €, bei 12- bis 17-Jährigen sind es 645 €, und ab 18 Jahren wurde ein Mindestunterhalt von 689 € festgelegt.

Und auch die anderen Unterhaltssätze wurden laut Düsseldorfer Tabelle 2024 je nach Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils angepasst.

Unterhalt für Kinder von 0 bis 5 Jahren

  • Nettoeinkommen bis 2.100 €, Unterhalt: 480 €, Zahlbetrag: 355 €
  • Nettoeinkommen 2.101 – 2.500 €, Unterhalt: 504 €, Zahlbetrag: 379 €
  • Nettoeinkommen 2.501 – 2.900 €, Unterhalt: 528 €, Zahlbetrag: 403 €
  • Nettoeinkommen 2.901 – 3.300 €, Unterhalt: 552 €, Zahlbetrag: 427 €
  • Nettoeinkommen 3.301 – 3.700 €, Unterhalt: 576 €, Zahlbetrag: 451 €
  • Nettoeinkommen 3.701 – 4.100 €, Unterhalt: 615 €, Zahlbetrag: 490 €
  • Nettoeinkommen 4.101 – 4.500 €, Unterhalt: 653 €, Zahlbetrag: 528 €
  • Nettoeinkommen 4.501 – 4.900 €, Unterhalt: 692 €, Zahlbetrag: 567 €
  • Nettoeinkommen 4.901 – 5.300 €, Unterhalt: 730 €, Zahlbetrag: 605 €
  • Nettoeinkommen 5.301 – 5.700 €, Unterhalt: 768 €, Zahlbetrag: 643 €
  • Nettoeinkommen 5.701 – 6.400 €, Unterhalt: 807 €, Zahlbetrag: 682 €
  • Nettoeinkommen 6.401 – 7.200 €, Unterhalt: 845 €, Zahlbetrag: 720 €
  • Nettoeinkommen 7.201 – 8.200 €, Unterhalt: 884 €, Zahlbetrag: 759 €
  • Nettoeinkommen 8.201 – 9.700 €, Unterhalt: 922 €, Zahlbetrag: 797 €
  • Nettoeinkommen 9.701 – 11.200 €, Unterhalt: 960 €, Zahlbetrag: 835 €

Unterhalt für Kinder von 6 bis 11 Jahren

  1. Nettoeinkommen bis 2.100 €, Unterhalt: 551 €, Zahlbetrag: 426 €
  2. Nettoeinkommen 2.101 – 2.500 €, Unterhalt: 579 €, Zahlbetrag: 454 €
  3. Nettoeinkommen 2.501 – 2.900 €, Unterhalt: 607 €, Zahlbetrag: 482 €
  4. Nettoeinkommen 2.901 – 3.300 €, Unterhalt: 634 €, Zahlbetrag: 509 €
  5. Nettoeinkommen 3.301 – 3.700 €, Unterhalt: 662 €, Zahlbetrag: 537 €
  6. Nettoeinkommen 3.701 – 4.100 €, Unterhalt: 706 €, Zahlbetrag: 581 €
  7. Nettoeinkommen 4.101 – 4.500 €, Unterhalt: 750 €, Zahlbetrag: 625 €
  8. Nettoeinkommen 4.501 – 4.900 €, Unterhalt: 794 €, Zahlbetrag: 669 €
  9. Nettoeinkommen 4.901 – 5.300 €, Unterhalt: 838 €, Zahlbetrag: 713 €
  10. Nettoeinkommen 5.301 – 5.700 €, Unterhalt: 882 €, Zahlbetrag: 757 €
  11. Nettoeinkommen 5.701 – 6.400 €, Unterhalt: 926 €, Zahlbetrag: 801 €
  12. Nettoeinkommen 6.401 – 7.200 €, Unterhalt: 970 €, Zahlbetrag: 845 €
  13. Nettoeinkommen 7.201 – 8.200 €, Unterhalt: 1.014 €, Zahlbetrag: 889 €
  14. Nettoeinkommen 8.201 – 9.700 €, Unterhalt: 1.058 €, Zahlbetrag: 933 €
  15. Nettoeinkommen 9.701 – 11.200 €, Unterhalt: 1.102 €, Zahlbetrag: 977 €

Unterhalt für Kinder von 12 bis 17 Jahren

  1. Nettoeinkommen bis 2.100 €, Unterhalt: 645 €, Zahlbetrag: 520 €
  2. Nettoeinkommen 2.101 – 2.500 €, Unterhalt: 678 €, Zahlbetrag: 553 €
  3. Nettoeinkommen 2.501 – 2.900 €, Unterhalt: 710 €, Zahlbetrag: 585 €
  4. Nettoeinkommen 2.901 – 3.300 €, Unterhalt: 742 €, Zahlbetrag: 617 €
  5. Nettoeinkommen 3.301 – 3.700 €, Unterhalt: 774 €, Zahlbetrag: 649 €
  6. Nettoeinkommen 3.701 – 4.100 €, Unterhalt: 826 €, Zahlbetrag: 701 €
  7. Nettoeinkommen 4.101 – 4.500 €, Unterhalt: 878 €, Zahlbetrag: 753 €
  8. Nettoeinkommen 4.501 – 4.900 €, Unterhalt: 929 €, Zahlbetrag: 804 €
  9. Nettoeinkommen 4.901 – 5.300 €, Unterhalt: 981 €, Zahlbetrag: 856 €
  10. Nettoeinkommen 5.301 – 5.700 €, Unterhalt: 1.032 €, Zahlbetrag: 907 €
  11. Nettoeinkommen 5.701 – 6.400 €, Unterhalt: 1.084 €, Zahlbetrag: 959 €
  12. Nettoeinkommen 6.401 – 7.200 €, Unterhalt: 1.136 €, Zahlbetrag: 1.011 €
  13. Nettoeinkommen 7.201 – 8.200 €, Unterhalt: 1.187 €, Zahlbetrag: 1.062 €
  14. Nettoeinkommen 8.201 – 9.700 €, Unterhalt: 1.239 €, Zahlbetrag: 1.114 €
  15. Nettoeinkommen 9.701 – 11.200 €, Unterhalt: 1.290 €, Zahlbetrag: 1.165 €

Unterhalt für Kinder ab 18 Jahren

Bei Kindern ab 18 Jahren, die weiterhin Unterhalt bekommen, wird das volle Kindergeld auf die Unterhaltszahlungen angerechnet. Entsprechend reduziert sich die Empfehlung aus der Düsseldorfer Tabelle 2024 jeweils um 250 €.

  1. Nettoeinkommen bis 2.100 €, Unterhalt: 689 €, Zahlbetrag: 439 €
  2. Nettoeinkommen 2.101 – 2.500 €, Unterhalt: 724 €, Zahlbetrag: 474 €
  3. Nettoeinkommen 2.501 – 2.900 €, Unterhalt: 758 €, Zahlbetrag: 508 €
  4. Nettoeinkommen 2.901 – 3.300 €, Unterhalt: 793 €, Zahlbetrag: 543 €
  5. Nettoeinkommen 3.301 – 3.700 €, Unterhalt: 827 €, Zahlbetrag: 577 €
  6. Nettoeinkommen 3.701 – 4.100 €, Unterhalt: 882 €, Zahlbetrag: 632 €
  7. Nettoeinkommen 4.101 – 4.500 €, Unterhalt: 938 €, Zahlbetrag: 688 €
  8. Nettoeinkommen 4.501 – 4.900 €, Unterhalt: 993 €, Zahlbetrag: 743 €
  9. Nettoeinkommen 4.901 – 5.300 €, Unterhalt: 1.048 €, Zahlbetrag: 798 €
  10. Nettoeinkommen 5.301 – 5.700 €, Unterhalt: 1.103 €, Zahlbetrag: 853 €
  11. Nettoeinkommen 5.701 – 6.400 €, Unterhalt: 1.1158 €, Zahlbetrag: 908 €
  12. Nettoeinkommen 6.401 – 7.200 €, Unterhalt: 1.213 €, Zahlbetrag: 963 €
  13. Nettoeinkommen 7.201 – 8.200 €, Unterhalt: 1.268 €, Zahlbetrag: 1.018 €
  14. Nettoeinkommen 8.201 – 9.700 €, Unterhalt: 1.323 €, Zahlbetrag: 1.073 €
  15. Nettoeinkommen 9.701 – 11.200 €, Unterhalt: 1.378 €, Zahlbetrag: 1.128 €

So ändern sich Einkommensgrenzen und Selbstbehalt in der Düsseldorfer Tabelle 2024

Um Alleinerziehende zu entlasten, wurden die empfohlenen Unterhaltssätze zum neuen Jahr erhöht. Aber auch für diejenigen, die Unterhalt zahlen müssen, gibt es eine kleine Entlastung, Denn die Einkommensgrenzen für die einzelnen Unterhaltsstufen wurden ebenfalls angehoben, und zwar um jeweils 200 €.

Und auch der Selbstbedarf wurde angepasst: Für Erwerbstätige liegt er jetzt bei 1.450 € statt bisher 1.370 €, bei Nicht-Erwerbstätigen sind es 1.200 € statt bisher 1.120 €.

Auch der Bedarfskontrollbetrag steigt

Neben dem Selbstbehalt wird in der Düsseldorfer Tabelle 2024 auch der so genannte Bedarfskontrollbetrag angepasst. Er soll dafür sorgen, dass die Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigem und dem Unterhaltsempfänger ausgeglichen bleibt. Oder anders gesagt: Derjenige, der Unterhalt zahlt, soll am Ende finanziell nicht schlechter dastehen als derjenige, der Unterhalt bekommt. Für den Fall, dass sein Einkommen nach Abzug des Unterhalts niedriger ist als der Bedarfskontrollbetrag, wird der Unterhalt nach der nächstniedrigeren Stufe berechnet.

Düsseldorfer Tabelle 2024 als Download zum Ausdrucken

Puh, bei den ganzen Zahlen und Werten kann es ganz schön unübersichtlich werden, oder? Aber keine Sorge: Wir haben das Ganze noch einmal übersichtlich in einer Tabelle für euch zusammengefasst. Das PDF könnt ihr euch ganz einfach runterladen und bei Bedarf ausdrucken:

Düsseldorfer Tabelle 2024 als PDF zum Download

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Wenn Eltern sich trennen, und die Kinder bei einem Elternteil wohnen bleiben, muss der andere Elternteil im Normalfall Unterhalt zahlen. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, die Empfehlungen zur Höhe des Unterhalts ausspricht. Sie wird vom Düsseldorfer Oberlandesgericht veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

An der Erstellung sind alle Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V beteiligt. Dabei richtet sich die Höhe des jeweiligen Unterhalts nach dem Alter des Kindes und dem Verdienst des Unterhaltspflichtigen.

Grundsätzlich gilt: Je älter das Kind wird, desto mehr Unterhalt bekommt es. Und je höher das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen ist, desto mehr Unterhalt wird fällig.

Achtung: Die Düsseldorfer Tabelle 2024 ist nur eine Richtlinie!

Wichtig zu wissen: Die Düsseldorfer Tabelle ist grundsätzlich nur eine Empfehlung zur Höhe des Unterhalts. Ein gesetzlicher Anspruch ergibt sich aus ihr aber nicht. Allerdings orientieren sich so gut wie alle Oberlandesgerichte an der Tabelle, wenn der Unterhalt gerichtlich geregelt wird.

Du möchtest dich zu Unterhalt und Co. mit anderen Mamas austauschen? Dann komm in unsere geschlossene Facebook-Gruppe „Wir sind Echte Mamas – Unsere Fragen und Antworten“.

 

Wiebke Tegtmeyer
Nordisch bei nature: Als echte Hamburger Deern ist und bleibt diese Stadt für mich die schönste der Welt. Hier lebe ich zusammen mit meinem Mann und unseren beiden Kindern. Nach meinem Bachelor in Medienkultur an der Uni Hamburg, einem Volontariat zur Online-Redakteurin und einigen Jahren Erfahrung als (SEO-)Texterin bin ich nach meiner zweiten Elternzeit bei Echte Mamas gelandet. Hier kann ich als SEO-Redakteurin meine Leidenschaft für Texte ausleben, und auch mein Herzensthema Social Media kommt nicht zu kurz. Dabei habe ich mich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema Ernährung von der Schwangerschaft über die Stillzeit bis hin zum Babybrei beschäftigt. Und wenn ihr auf der Suche nach einem Vornamen für euer Baby seid, kann ich euch garantiert passende Vorschläge liefern. Außerdem nutze ich die Bastel-Erfahrungen mit meinen beiden Kindern für einfache DIY-Anleitungen. Wenn der ganz normale Alltags-Wahnsinn als 2-fach Mama mich gerade mal nicht im Griff hat, fotografiere ich gern, gehe meiner Leidenschaft für Konzerte nach oder bin im Volksparkstadion zu finden.

Alle Artikel

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen