Dafür hat unser Bundeskanzler sogar seinen Sonntag geopfert 😉 : Gestern, am 4. September 2022, hat Olaf Scholz seine neuen geplanten Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Deutschen in der Krise vorgestellt:
Es kommt ein drittes großes Entlastungspaket.
Es umfasst 65 Milliarden Euro, das berichtet u.a. die Frankfurter Rundschau, und soll vor allem Familien entlasten.
Dazu wird das Kindergeld erhöht, und zwar um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind.
So bekommen Eltern mit einem Kind 216 Euro mehr Kindergeld und Mamas und Papas mit zwei Kindern 432 Euro mehr Kindergeld pro Jahr. Diese Erhöhung ist größer, als Bundesfamilienministerin Lisa Paus es im Juli angekündigt hatte.
Parallel wird der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag nochmals erhöht.
Wir erinnern uns: Zum 1. Juli 2022 wurde der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag bereits auf 229 Euro monatlich für jedes Kind angehoben. Jetzt kommt eine weitere Erhöhung auf 250 Euro monatlich. Familien mit niedrigem Einkommen können demnach monatlich bis zu 21 Euro mehr pro Kind erhalten.
Diese Vergünstigungen für Familien mit Kindern sind zum 1. Januar 2023 geplant.
Sie gelten vorerst für die Jahre 2023 und 2024. Die Erhöhung des Kinderzuschlag-Höchstbetrages gilt dabei bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.
Doch auch andere Bevölkerungsgruppen sollen vom 3. Entlastungspaket profitieren.
Einige der wichtigsten Beschlüsse zusammengefasst:
So sollen u.a. Studenten eine Einmalzahlung von 200 Euro bekommen und Rentner eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro (zum 1. Dezember 2022).
Die Ampel-Koalition will eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch einführen und eine Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket erreichen. Ziel ist ein Ticket im Rahmen von etwa 49 bis 69 Euro pro Monat.
Empfänger*innen des neuen Bürgergelds sollen ab dem Jahreswechsel rund 500 Euro/Monat bekommen. Der Betrag soll damit deutlich über dem aktuellen Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende ohne Kinder.
Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld und auch die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent werden verlängert.
Alle Punkte des 3. Entlastungspaketes lest ihr bei der Tagesschau online.
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