Unterhalt 2022: Soviel Geld steht Trennungskindern jetzt zu

Wie in jedem Jahr wird auch zum 1. Januar 2022 die Düsseldorfer Tabelle angepasst, die festlegt, welche Unterhaltssummen als angemessen gelten. Im vergangenen Jahr konnten sich Alleinerziehende über eine merkliche Erhöhung der Sätze freuen, beim Unterhalt 2022 dürfte hingegen getrennt lebenden Elternteile kaum ein Unterschied bei den Bedarfssätzen auffallen. In vielen Fällen liegt die Erhöhung nämlich bei unter einem Prozent.

Mehr Unterhalt 2022 – irgendwie…

So steigt 2022 der Mindestunterhalt, den Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen bis 1900 Euro zahlen sollten:

  • Der monatliche Mindestunterhalt steigt für Kinder bis fünf Jahre um 3 Euro auf 396 Euro.
  • Kinder zwischen sechs und elf Jahren bekommen insgesamt 4 Euro mehr. Sie haben dann Anspruch auf 455 Euro.
  • Ein Plus von 5 Euro gibt es in der Altersgruppe bis zur Volljährigkeit mit 533 Euro.

Unterhaltspflichtige mit einem höheren Einkommen müssen dementsprechend mehr zahlen. Erstmals tauchen in den Spalten der Düsseldorfer Tabelle diesmal Beträge im vierstelligen Bereich auf. Das hängt damit zusammen, dass es nicht wie bislang zehn, sondern 15 Einkommensgruppen gibt. In den neuen fünf werden die Einkommen über 5.500 netto weiter aufgesplittet.

Damit dein Kind den Höchstsatz von 1.138 Euro erhält (volljähriges Kind), müsste dein Ex-Partner demnach 9.501 bis 11.000 Euro netto (!) im Monat verdienen. Da werden sich nur sehr wenige Alleinerziehende auf eine so hohe Summe auf dem Konto freuen können.

Düsseldorfer Tabelle 2022: Kann ich exakt die genannte Unterhaltssumme fordern?

Die Düsseldorfer Tabelle, herausgegeben vom Düsseldorfer Oberlandesgericht, ist nur eine Richtlinie, kein Gesetz. Aber sie wird von allen Oberlandesgerichten herangezogen, wenn es um die Frage geht, welche Summe der Unterhaltspflichtige zahlen sollte. Natürlich kannst du mit deinem Ex-Partner eine individuelle Summe vereinbaren, die besser an eure Lebensumstände angepasst ist.

Die genannten Summen in der Tabelle sind keine absoluten Zahlen. Zum Beispiel spielt die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kindern eine Rolle, ebenso das Kindergeld. Bei den den minderjährigen Kindern wird es im Regelfall zu Hälfte, bei den Volljährigen vollständig angerechnet.

Das Kindergeld liegt 2022 weiterhin zwischen 219 und 250 Euro pro Kind. Auch der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen – also der Teil des Einkommens, der unangetastet bleibt – ändert sich nicht. Der Betrag liegt für Erwerbstätige bei mindestens 1.160, sonst bei mindestens 960 Euro. Beim Unterhaltsanspruch Studierender ändert sich ebensowenig: Er liegt nach wie vor bei 860 Euro.

Was, wenn der Ex seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt?

Über 1.000 Euro Unterhalt? Viele Alleinerziehende wären schon froh, wenn zumindest der Mindestsatz regelmäßig auf ihrem Konto eintrudeln würde. Viel zu oft müssen sie das Geld vom getrennt lebenden Elternteil mit viel Energie einfordern. Dabei besteht Unterhaltspflicht. Zahlt dein Ex trotzdem nicht (regelmäßig), kannst du für Kinder unter zwölf Jahren beim zuständigen Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Der liegt je nach Alter des Kindes zwischen 174 und 232 Euro. Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren zahlt das Jugendamt unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Vorschuss (309 Euro monatlich). Das ist möglich, wenn die Kinder nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind, bzw. der alleinerziehende Elternteil – falls er SGB II bezieht – dazu mindestens 600 Euro brutto im Monat verdient.

Jana Stieler
Ich lebe mit Mann und Sohn im Süden Hamburgs – am Rande der Harburger "Berge" (Süddeutsche mal kurz weghören: Der höchste Punkt misst immerhin sagenhafte 155 Meter ü. M.). Wenn ich nicht gerade einen Text verfasse, liebe ich Outdoor-Abenteuer mit meiner Familie, lange Buch-Badewannen-Sessions mit mir allein und abendliches Serien-Binge-Watching.

Alle Artikel

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
2 Comments
Neueste
Älteste Beliebteste
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Augenstern
Augenstern
1 Jahr zuvor

Hallo,
habe da eine Frage zu diesem Thema.
Was ist, wenn er vollen Satz zahlen soll, obwohl er ALGII Bezug hat.
Was kann man da machen?

Danke für die Antwort und Hilfe

Christina
Christina
2 Jahre zuvor

Ich bekomme nur 198,08€ weil er nicht mehr zahlen kann…