Strafmündigkeit: 60 Tage Haft für 13-Jährigen nach Rangelei

Der Fall Luise erschüttert Deutschland seit Wochen. Die 12-Jährige wurde brutal erstochen, ausgerechnet von zwei Mädchen aus ihrer Klasse, die die Tat wenige Tage nach dem Leichenfund gestanden. Offenbar hatten die Mädchen die Tat schon länger geplant.

Die Gewaltbereitschaft und Berechnung der 12 und 13 Jahre alten Täterinnen hat eine Diskussion über das Alter für Strafunmündigkeit angestoßen. Denn die Täterinnen sind minderjährig und deswegen in Deutschland strafunmündig. Eine der beiden Täterinnen googelte das sogar noch vor der Tat.

In anderen Ländern können bereits Grundschüler für Vergehen juristisch belangt werden.

Doch ist das wirklich sinnvoll? In Australien löste nun der Fall des 13-jährigen Jack eine gegenteilige Diskussion aus. Er musste Wochen im Gefängnis verbringen, dabei wurden ihm nur geringfügige Verbrechen vorgeworfen, wie der BBC berichtet.

Das Vergehen des 13-Jährigen: Er hatte bei einem Streit einen Gleichaltrigen geschlagen. Als der drohte, die Polizei zu rufen, entriss ihm der indigene australische Junge das Smartphone. Jack wurde im australischen Bundesstaat Queensland wegen Körperverletzung und Diebstahl festgenommen und verbrachte insgesamt zwei Monate ohne Gerichtsverfahren oder Verurteilung in einem Jugendgefängnis – einen Großteil davon in Einzelhaft.

Insgesamt 45 von 60 Tagen verbrachte der 13-Jährige in Einzelhaft.

Kürzlich wurde der 13-Jährige auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen. Menschenrechtsbeauftragte wollen nun prüfen, ob die australische Justiz damit zu weit gegangen ist. Denn der 13-Jährige, der Jack genannt wird, hat keine ernsthafte Kriminalgeschichte.

Sein Anwalt sagte, er wisse nicht, warum Jack so lange in Isolation verbracht habe. Er vermutete aber, dass es am Personalmangel im Gefängnis liege. „Wenn er wegen Personalmangels eingesperrt wird und im Cleveland-Gefängnis gleichzeitig 80 oder mehr Kinder sind, kann man nur davon ausgehen, dass andere Kinder dort in den gleichen Umständen leben.” Trotzdem wird in Australien gerade über noch strengere Gesetze für Kinder und Jugendliche diskutiert.

Strafunmündigkeit bedeutet nicht ohne Konsequenzen

Auch wenn die Täterinnen in Deutschland aufgrund ihres Alters nicht strafmündig sind, heißt das nicht, dass ihrer Tat keine Konsequenzen hat. Kinder können in Deutschland zwar nicht ins Gefängnis kommen, aber ihr altes Leben ist dennoch vorbei.

Laut eines Berichtes von Focus online soll zumindest die 12-jährige Haupttäterin sich in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie befinden. Und auch ihre 13-jährige Komplizin wird von der Jungendfürsorge betreut. Die Familien sind bereits aus dem ehemaligen Wohnort weggezogen.

Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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