Stiefvater tötet Baby, weil es ihn beim Fernsehen gestört hat

Absolut furchtbar:

Vor dem Landgericht Würzburg wird aktuell über die angemessene Strafe für einen 23-jährigen Mann verhandelt, wie Wunderweib jetzt berichtet.

Er soll Ende 2019 seinen acht Monate alten Stiefsohn getötet haben, weil dieser ihn beim Schauen eines Netflix-Filmes gestört hat!

Die Mutter des Kindes war ebenfalls anwesend, hat aber erst nach Ende des Filmes wieder nach ihrem Sohn geschaut – zu spät. Da hatte ihr Partner das Baby bereits mit einer Kinderdecke erstickt, so zumindest der Verdacht. Deswegen muss sch der Schlosser nun vor dem Landgericht wegen Mordes verantworten.

In seine Aussage gab der Mann an, dass das Unglück aus Versehen passierte: „Ich ging ins Kinderzimmer, um nachzusehen, warum er schreit. Sein Schnuller lag ne­ben ihm, ich habe ihm den in den Mund gesteckt und ihn bis zum Hals in die Bettdecke eingepackt. Möglicherweise zu fest…“, erklärte er.

Ich bekomme Ekel-Gänsehaut, ehrlich. Vor allem, weil in dem Prozess nach und nach viele furchtbare Details herauskommen.

Hasste der Mann seinen Stiefsohn?

Er soll zu einem Freund gesagt haben, dass man dem kleinen Jungen den Hals umdrehen müsste. In Textnachrichten, die die Ermittler auf seinem Handy fanden, standen Dinge wie: „Wenn der Kleine so schreit, dann kriegt er ein paar auf den Arsch, der muss lernen, dass er folgt.“ Der Richter, der die Nachrichten vorlas, zu dem Angeklagten: „Sie nen­nen das Kind ,N*****baby‘, ,Balg‘. Der schreiende Luca hat Sie nicht nur genervt, sondern aggressiv gemacht!“

Zeugen gaben an, dass es schon vorher zu Gewalttaten in der kleinen Familie gekommen war. Der Angeklagte soll die Mutter des Kindes gewürgt, an die Wand geschubst, in einen Karton und auch in einen Schrank gelegt haben. Beim Wickeln soll er das Kind außerdem mit Spucktüchern gefesselt und aus öfter mal aus 30 Zentimetern Entfernung ins Kinderbett geworfen haben.

Der Richter war fassungslos

„Wir wissen genau, was Sie ge­macht, gesagt, getan haben. Man braucht nicht alle Mosa­iksteine, um ein ganzes Bild zu sehen“, sagte Richter Claus Barthel.

Das Urteil in diesem Fall soll am 3. Dezember 2020 gesprochen werden. Dem Angeklagten droht bei diesen Vorwürfen eine lebenslange Haftstrafe.

Laura Dieckmann
Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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