Sexualisierte Gewalt an Kindern: Strafverschärfung teils zurückgenommen

Der Bundestag hat eine Entscheidung getroffen, die viele Menschen irritieren dürfte: Die Mindeststrafe für Besitz und Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern wurde wieder gesenkt. Was beim ersten Lesen für Empörung sorgt, hat durchaus nachvollziehbare Gründe, doch dazu später mehr.

Erst vor drei Jahren berichteten wir darüber, dass die Strafen verschärft wurden. Wer Darstellungen sexualisierter Gewalt von Kindern verbreitet, musste seitdem mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren rechnen. Nun hat der Bundestag ein Gesetz von Bundesjustizminister Marco Buschmann beschlossen, das die Mindeststrafe wieder senkt. Immerhin: An der seit 2021 bestehenden Höchststrafe ändert der neue Beschluss nichts.

Was hat sich durch die Entscheidung geändert?

Seit 2021 galt: Wer Darstellungen sexualisierter Gewalt von Kindern verbreitet, musste seitdem mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen. Das wurde nun geändert und die Mindeststrafe für die Verbreitung liegt nun bei sechs Monaten. Für den Abruf und Besitz solchen Materials gilt eine Mindeststrafe von drei Monaten, wie die Tagesschau berichtet.

Wieso wurde das Mindeststrafmaß verringert?

Warum sollte jemand, der sexualisierte Darstellungen von Kindern verbreitet, plötzlich wieder mit weniger als mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen? Das wirkt zunächst wie ein Rückschritt. Allerdings gibt es gute Gründe für diese Entscheidung.

In den vergangenen drei Jahren war es wegen der Heraufsetzung der Mindeststrafe nicht mehr ohne Weiteres möglich, von einer Bestrafung abzusehen. Denn Taten, die im Strafgesetzbuch mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis belegt sind, gelten als Verbrechen. Was zunächst konsequent klingt, hatte aber auch Folgen, die bei der Entscheidung 2021 nicht vollumfänglich berücksichtig wurden.

„Zahlreiche Probleme in der Praxis.”

Die Tagesschau nutzt folgendes Beispiel, um das zu verdeutlichen: „Deshalb musste etwa auch eine Mutter mit einer Haftstrafe rechnen, wenn sie beispielsweise ein Nacktfoto vom Handy ihres Sohns an andere Eltern weiterleitet, um diese zu alarmieren.”

Justizminister Maro Buschmann fasst zusammen: „Was gut gemeint war, hat zu zahlreichen Problemen in der Praxis der Strafverfolgung geführt.”

Lena Krause
Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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