Adriana Smith ist schwanger – und seit drei Monaten hirntot. Aber sterben darf sie nicht, denn die Klinik will nicht gegen das strenge Abtreibungsgesetz verstoßen, dass in dem amerikanischen Bundesstaat Georgia gilt. Deshalb hatte Adrianas Familie bei der Entscheidung auch kein Mitspracherecht.
Hirnblutung in der 9. Schwangerschaftswoche
Nach Angaben ihrer Mutter April Newkirk war Adriana in der 9. Woche schwanger, als sie mit starken Kopfschmerzen ins Krankenhaus ging. Statt eines CTs bekam die Krankenpflegerin dort ein Rezept für Medikamente – und wurde wieder nach Hause geschickt.
Eine schlimme Fehldiagnose, denn am nächsten Tag erleidet die 30-Jährige eine Hirnblutung und wird mit mehreren Blutgerinseln wieder in die Klinik eingeliefert. Aber die Ärzte konnten nichts mehr für die Mutter eines Sohnes tun – und erklärten sie für hirntot.
Abtreibung „ab erstem messbaren Herzschlag“ verboten
Das ist jetzt ungefähr drei Monate her, und seitdem wird Adriana künstlich am Leben gehalten. Die Klinik beruft sich dabei auf die strengen Abtreibungsgesetze, die von Donald Trump nach seiner Amtseinführung noch einmal verschärft wurden. Dabei gilt im Bundesstaat Georgia das so genannte „Herzschlag-Gesetz“. Das bedeutet, dass Schwangerschaftsabbrüche nach dem ersten messbaren Herzschlag des Fötus verboten sind. Normalerweise also ungefähr ab der 6. Schwangerschaftswoche.
Familie der Schwangeren hat kein Mitspracherecht
Genau gegen dieses Gesetz wollen die Verantwortlichen der Klinik nicht verstoßen. Deshalb halten sie Adriana seit rund 90 Tagen künstlich am Leben. Inzwischen ist die 30-Jährige in der 21. Schwangerschaftswoche.
Dabei wurde ihre Familie nicht einmal gefragt, was sie sich für ihre Tochter wünschen, wie Mama April gegenüber dem lokalen Fernsehsender WXIA-TV sagt. „Diese Entscheidung hätte uns überlassen werden sollen“, findet sie. Und ergänzt: „Ich sage nicht, dass wir uns für einen Abbruch ihrer Schwangerschaft entschieden hätten. Ich sage nur: Wir hätten die Wahl haben sollen.“
Die Mutter hätte sich einfach nur gewünscht, dass die Familie die Wahl gehabt und eine Entscheidung für Adriana hätte treffen können.
„Ich sehe meine Tochter atmen, aber sie ist nicht da“
Für April ist es eine Qual, ihre Tochter seit 90 Tagen so zu sehen, erzählt sie gegenüber people.com. Sie besucht Adriana täglich und bringt oft auch deren Sohn mit, um seine Mutter zu sehen. Ihr Enkel denke bis heute, seine Mama würde nur schlafen, und es bricht April jedes Mal das Herz.
Dazu kommt, dass die Ärzte sich offenbar gar nicht sicher sind, ob sie die Schwangerschaft überhaupt bis zur Geburt des Babys aufrecht erhalten können. Geplant ist es, Adriana bis zur 32 Schwangerschaftswoche künstlich am Leben zu halten. Für die Familie ist das einfach nur grausam.
Muss die Klinik wirklich so handeln?
Dabei ist scheinbar gar nicht 100%ig klar, ob die Klinik mit dem Ausschalten der Geräte wirklich gegen das Gesetz verstoßen würde. Adrianas Mutter sagt, aufgrund des Hintods sei ihre Tochter kein medizinischer Notfall – und eine Abtreibung verboten. Andere Expert*innen gehen davon aus, dass die Gesetze auf so einen Fall gar nicht ausgelegt sind.
Gesetz hin oder her, April hat eine sehr deutliche Meinung zu dem Thema: „Ich denke, jede Frau sollte das Recht haben, ihre eigene Entscheidung zu treffen“, sagt sie. „Und wenn sie es nicht kann, dann ihr Partner oder ihre Eltern.“
Dem können wir uns nur anschließen!
Wie ist das Abtreibungsrecht eigentlich bei uns in Deutschland geregelt?
Auch bei uns in Deutschland gibt es immer wieder Diskussionen um den so genannten Paragraf 218. Dort ist geregelt, dass Abtreibungen grundsätzlich verboten und sogar strafbar sind. So kann zum Beispiel der Arzt bzw. die Ärztin, die eine Abtreibung durchführt, zu einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden. Eine Schwangere, die den Abbruch selbst durchführt, muss ebenfalls mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen.
Allerdings gibt es Ausnahmen:
Wenn die Schwangere sich innerhalb der ersten zwölf Wochen beraten lässt und eine bestimmte Wartezeit einhält, ist ein Abbruch der Schwangerschaft möglich. Auch nach einer Vergewaltigung, oder wenn die Schwangerschaft eine gesundheitliche Gefahr (körperlich oder seelisch) für die Schwangere darstellt, bleibt eine Abtreibung straffrei. Bei schweren Fehlbildungen des Kindes können sich Eltern auch nach der 12. SSW noch für einen Abbruch entscheiden.
In den letzten Jahren gibt es immer mehr Widerstand gegen den Paragraf 218. Die Gegner fordern die Abschaffung des Paragrafen und damit die Legalisierung der Abtreibung in den ersten 12 Wochen – für mehr Selbstbestimmung der Frau. Die Befürworter begründen ihre Haltung mit dem Schutz des ungeborenen Lebens.