Schwanger und Azubi: „Oh je, muss ich meine Ausbildung abbrechen?“

Du bist schwanger und Azubi? Du fragst dich, ob du jetzt gekündigt wirst oder deine Ausbildung unterbrechen musst? Wie das mit der Elternzeit ist? Hier die wichtigsten Antworten und Tipps für Azubis bzw. solche, die es werden wollen:

Situation 1: Du bist schwanger und bewirbst dich um eine Ausbildung

Dein Traumjob winkt, aber du bist schwanger? Laut Gesetz musst du dem potenziellen Ausbildungsbetrieb nichts von deiner Schwangerschaft erzählen, solange du in der Bewerberphase bist. Falls er dich fragt, musst du nicht antworten bzw. darfst sogar offiziell lügen. Das gilt übrigens bei Job-Bewerbungen jeder Art.

Situation 2: Du bist schwanger und Azubi und überlegst, wann du es dem Chef sagst

Wenn du weißt, dass du schwanger bist, solltest du deinen Ausbildungbetrieb schnell informieren. Viele Mamas warten noch die zwölfte SSW ab, weil danach das Risiko einer  Fehlgeburt sinkt. Auch steht zu diesem Zeitpunkt die erste große Ultraschall-Untersuchung beim Arzt an, bei der die Gesundheit deines Kindes gecheckt wird.

Eine frühzeitige Meldung der Schwangerschaft soll vor allem dir und dem ungeborenen HInd helfen. Denn sobald der Arbeitgeber weiß, dass du Nachwuchs bekommst, muss er sich an die strengen Vorschriften rund um Arbeitszeit und Arbeitsschutz einhalten. Das gilt vor allem in Berufen, in denen man viel heben oder lange stehen muss oder in denen man Gefahrenstoffen oder vermehrt Krankheitserregern ausgesetzt ist. Das kann soweit gehen, dass du von der Arbeit freigestellt werden musst.

Situation 3: Du bist schwanger und Azubi und hast Angst vor einer Kündigung

Diese Sorge musst du nicht haben. Es gilt ein generelles Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und für die ersten Monate nach der Geburt. Als Azubi darf dir der auszubildende Betrieb sowieso nur außergewöhnlich kündigen, also aus sehr wichtigen Gründen. Dauerndes Zuspätkommen, Blaumachen oder Stehlen sind zum Beispiel welche.

Arbeiten in der Ausbildung kann sehr anstrengend sein. Dein Arbeitgeber muss aber auf deine Schwangerschaft Rücksicht nehmen. Foto: Bigstock

Situation 4: Der Geburttermin naht und du möchtest wissen, wann dein letzter Arbeitstag ist
Der Mutterschutz für Auszubildende ist wie für andere Schwangere auch, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen: Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen danach sind Schwangere bzw. Mütter von der Arbeit befreit. In der Zeit kannst du dich schonen, auf die Geburt vorbereiten und letzte Dinge erledigen. Das Beschäftigungsverbot muss vor der Geburt nicht in Kraft treten, falls du das nicht möchtest.
Situation 5: Du fragst dich, wie mit deinem Azubi-Gehalt eine Familie ernähren kannst
Die Frage ist berechnet, schließlich sind die meisten Azubi-Gehälter nicht sehr hoch. Zumindest hast du Anspruch auf die gleichen finanziellen Leistungen wie andere Eltern auch – also Kindergeld, Elterngeld, eventuell einen Kinderzuschlag und weitere Zuschläge zum Beispiel für die Wohnung. Es lohnt sich also, sich danach zu erkundigen Wichtig zu wissen: Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zum Beispiel entfällt in der Elternzeit, stattdessen muss das Sozialamt einspringen.
Situation 6: Du hast dein Kind bekommen und möchtest Elternzeit nehmen und/ oder Teilzeit arbeiten
Mamas und natürlich auch Papas haben als Azubis einen Anspruch auf Elternzeit (bis zu drei Jahren). Die Ausbildung pausiert in dieser Zeit. Die verpassten Monate kann man nachholen. Vielleicht fragst du deinen Arbeitgeber auch, ob du deine Ausbildung in Teilzeit machen kannst? Du arbeitest dann weniger Stunden pro Woche als normal, dafür verlängert sich deine Ausbildungzeit maximal um ein Jahr.
Alles Gute!
Tamara Müller
Als süddeutsche Frohnatur liebe ich die Wärme, die Berge und Hamburg! Letzteres brachte mich vor sieben Jahren dazu, die Sonne im Herzen zu speichern und den Weg in Richtung kühleren Norden einzuschlagen. Ich liebe die kleinen Dinge im Leben und das Reisen. Und auch wenn ich selbst noch keine Kinder habe, verbringe ich liebend gerne Zeit mit ihnen.

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