Schwanger und Beschäftigungsverbot: Diese Berufe betrifft es

Unser Mutterschutzgesetz ist eine tolle Sache. Es stellt sicher, dass Du vor und nach dem gesetzlichen Mutterschutz als Schwangere und frischgebackene Mama erwerbstätig bleiben kannst, ohne dass dadurch ein gesundheitliches Risiko für dich oder dein Baby entsteht. Ist das Risiko unvermeidbar und du bekommst ein Beschäftigungsverbot, so ist dein Lohn durch das Gesetz trotzdem gesichert. Doch schwanger und Beschäftigungsverbot: Welche Berufe betrifft das eigentlich?

Unter welchen Bedingungen besteht ein gesundheitliches Risiko für Schwangere? Und welche Alternativen gibt es zum kompletten Arbeitsverbot? Wir haben uns den aktuellen „Leitfaden zum Mutterschutz“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einmal genauer angesehen und das Wichtigste daraus hier für euch zusammengetragen.

Was sind die Verpflichtungen meines Arbeitgebers, wenn ich schwanger bin?

Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Schwangere am Arbeitsplatz keinen gesundheitlichen Schaden nehmen. Sogar dann, wenn gerade gar keine Mitarbeiterin schwanger ist, muss der Arbeitgeber regelmäßig überprüfen, ob es in seinem Betrieb Arbeitsbedingungen gibt, die für eine Schwangere ein Risiko darstellen könnten. Denn nur wenn dies zu jedem Zeitpunkt klar ist, können bei Bekanntwerden der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin unverzüglich entsprechende Maßnahmen getroffen werden.

Wenn du schwanger bist, hast du zudem das Recht, die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen bei Hebamme oder Frauenarzt auch während der Arbeitszeit in Anspruch zu nehmen. Die Zeit, die du dafür freigestellt wirst, musst du nicht nacharbeiten und sie darf nicht von deinen Pausen abgezogen werden. Außerdem darf dir deswegen auch nicht weniger Gehalt ausgezahlt werden.

 

Darüber hinaus ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dass der sogenannte betriebliche Gesundheitsschutz gewahrt bleibt. Dazu gehört, dass

  1. …dein Arbeitgeber deinen Arbeitsplatz so einrichtet oder umgestaltet, dass deine physische und psychische Gesundheit sowie die deines Kindes zu jeder Zeit geschützt bleiben.
  2. …du deine Tätigkeiten jederzeit unterbrechen und auch Pausen von deiner Arbeit machen kannst, ohne dass dadurch für dich oder andere eine Gefahr entsteht.
  3. …du keinerlei Arbeitsbedingungen ausgesetzt bist, die für dich aufgrund deiner Schwangerschaft zur besonderen gesundheitlichen Gefahr werden, so wie etwa langes Stehen (Thrombosegefahr!), schweres Heben (u.a. Gefahr einer Plazentaablösung!) oder auch die Notwendigkeit eines Beschäftigungsverbots, die durch die Veränderungen in deinem Immunsystem während der Schwangerschaft einen besonders ernsten Verlauf nehmen und direkt oder indirekt auch deinem Baby schaden können (z.B. Hepatitis E und Röteln).

Wie viel und wie lange darf ich arbeiten?

Den Umfang und die Dauer deiner Tätigkeiten während der Schwangerschaft gibt der arbeitszeitliche Gesundheitsschutz vor. Eine Schwangerschaft ist schließlich körperlich anstrengend und deswegen steht es dir zu, dass du entsprechende Pausen machen kannst und ausreichend lange Ruhezeiten bekommst.

Dein Arbeitgeber muss dir beispielsweise Räumlichkeiten zum Ausruhen zur Verfügung stellen, in denen du dich setzen oder hinlegen kannst. Nach einem Arbeitstag stehen dir außerdem mindestens 11 Stunden ununterbrochener Ruhezeit zu.

Schwangere dürfen generell nicht nachts arbeiten. Von Arbeiten zwischen 20 und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen muss dich dein Arbeitgeber freistellen, es sei denn, du erklärst dich ausdrücklich dazu bereit und auch dein Arzt hat nichts dagegen einzuwenden. Dies muss er sogar mit einem ärztlichen Zeugnis offiziell bestätigen. Wenn du an Sonn- und Feiertagen arbeiten darfst und möchtest, hast du direkt im Anschluss an deine 11-stündige Ruhezeit Anspruch auf einen vollen Ersatzruhetag.

Dein Arbeitgeber muss neben all diesen Kriterien zudem sicherstellen, dass du und dein Baby keiner sogenannten „unverantwortbaren Gefährdung“ durch Alleinarbeit ausgesetzt seid. Das heißt, du musst jederzeit Hilfe erreichen können, wenn etwas sein sollte.

Schwanger und Beschäftigungsverbot: Wann und in welchen Berufen ist das nötig?

Wenn es deinem Arbeitgeber nicht möglich ist, Arbeitsbedingungen zu schaffen, in denen deine Gesundheit und die deines Babys ungefährdet sind, so darf er dich deine Tätigkeiten nicht weiter ausüben lassen. Das gilt insbesondere, wenn du bei deiner Arbeit einem oder mehreren der folgenden Faktoren ausgesetzt bist:

  • gefährliche Chemikalien und fruchtbarkeitsschädigende Stoffe
  • Viren, Bakterien und Pilzen*
  • Strahlungen
  • Vibrationen oder Erschütterungen
  • Lärm
  • Hitze, Kälte oder Nässe*
  • sauerstoffarme Luft oder Überdruck
  • körperliche Belastung oder Belastungen durch mechanische Einwirkungen
  • Tätigkeiten, die in einem vorgegebenen Tempo erledigt werden müssen

Die mit einem * gekennzeichneten Faktoren gelten nur dann als gefährdend, wenn du diesen in deinem Arbeitsumfeld stärker ausgesetzt bist, als im alltäglichen Umfeld, wie etwa beim Einkaufen im Supermarkt.

Schwanger und Beschäftigungsverbot: Welche Berufe sind betroffen?

Anhand der oben genannten Faktoren kannst du vermutlich schon erahnen, ob für deinen Job ein Beschäftigungsverbot wahrscheinlich ist oder nicht. Wenn du zum Beispiel im Krankenhaus, in einem Labor oder in einer (Zahn-) Arztpraxis arbeitest, bist du nicht nur Viren, Bakterien und Pilzen ausgesetzt, sondern in manchen Fällen auch Strahlungen und Chemikalien.

Auch Lehrerinnen, Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen haben ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, da sie an ihrem Arbeitsplatz ebenfalls vermehrt Viren und Bakterien ausgesetzt sind und auch häufig unter Lärm leiden.

Erzieherinnen sind durch ihre kleinen Schützlinge vermehrt Viren und Bakterien ausgesetzt. Foto: Bigstock

Ähnliches gilt für Altenpflegerinnen, die neben Viren und Bakterien zwar weniger großem Lärm, dafür aber durch das Heben, Betten und Stützen ihrer Patienten schwerer körperlicher Arbeit ausgesetzt sind.

Was in die Kategorie „schwere körperliche Arbeit“ fällt, legt das Mutterschutzgesetz genau fest. Dabei handelt es sich nämlich um Tätigkeiten, bei denen eine Schwangere „ohne mechanische Hilfe regelmäßig Lasten von mehr als 5 Kilogramm oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 Kilogramm Gewicht von Hand heben, halten, bewegen oder befördern“ muss oder deren „körperliche Beanspruchung der von solchen Arbeiten entspricht“.

Schwanger und Beschäftigungsverbot, das gilt meist auch für Berufe wie Lageristin, Landschaftsgärtnerin, Paketbotin oder Mitarbeiterin im Supermarkt.

Wenn du in deinem Job lange Zeit ohne viel Bewegung stehen musst, wie etwa hinter einem Verkaufsschalter oder in einer Großküche, oder wenn du eine bestimmte Haltung einnehmen und etwa überwiegend in der Hocke, gebückt oder gestreckt arbeiten musst, dann greift das Beschäftigungsverbot ebenfalls.

In manchen Fällen wird auch der Arbeitseinsatz auf Beförderungsmitteln untersagt, da er als „unverantwortbare Gefährdung“ von Mutter und Kind eingestuft wird. So wird unter Umständen zum Beispiel auch Busfahrerinnen, Pilotinnen, Zugführerinnen sowie Flug- und Zugbegleiterinnen ein Beschäftigungsverbot erteilt.

Schwanger mit Beschäftigungsverbot: Auch Berufe, die eine erhöhte Unfallgefahr durch Fallen, Ausrutschen oder Stürzen mit sich bringen, müssen höchstwahrscheinlich durch ein Beschäftigungsverbot pausiert werden. Nicht zuletzt fallen auch zahlreiche Berufe unter das Beschäftigungsverbot, in denen Akkord- oder Fließarbeit in einem vorgegebenen Tempo verlangt wird.

Ich bin schwanger: Wer entscheidet jetzt, ob ich in meinem Job ein Beschäftigungsverbot erhalte?

Bist du in einem der oben genannten Berufe tätig oder einem der aufgeführten Risikofaktoren ausgesetzt, kannst du dich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde informieren, ob das Beschäftigungsverbot in deinem Fall angebracht ist.

Auch dein Arzt oder deine Ärztin kann mit einem entsprechenden ärztlichen Zeugnis die Notwendigkeit eines Beschäftigungsverbots bescheinigen. Aus einem solchen sogenannten ärztlichen Beschäftigungsverbot muss für deinen Arbeitgeber hervorgehen, was genau die gesundheitsgefährdenden Faktoren deiner Arbeit sind, deretwegen du nicht weiter tätig sein sollst.

Schwanger Beschäftigungsverbot Berufe: Muss ich gleich komplett zuhause bleiben, oder gibt es Alternativen?

Es muss nicht immer gleich das volle Beschäftigungsverbot sein. Wenn es beispielsweise möglich ist, dein Arbeitsumfeld durch geeignete Schutzmaßnahmen sicher für dich und dein Baby zu machen, dies aber durch Umbauten oder Umstrukturierungen einige Zeit in Anspruch nimmt, so kannst du auch ein vorläufiges Beschäftigungsverbot erhalten. Auf diese Weise kannst du wieder einsteigen, sobald alle Arbeitsbedingungen passen.

Dein Arbeitgeber kann dir außerdem einen alternativen Arbeitsbereich zuteilen, in dem du keinen Gefahren mehr ausgesetzt bist. Das kann zum Beispiel eine Arbeit am Computer oder Telefon sein.

Manchmal helfen auch schon wechselnde Tätigkeiten oder längere beziehungsweise häufigere Pausen, dir den Arbeitsalltag deutlich zu erleichtern.

Auch kannst du mit deinem Arzt oder deiner Ärztin besprechen, ob nicht schon eine Reduzierung der Stunden eine ausreichende Entlastung für dich mit sich brächte. So musst du nicht gleich alles stehen und liegen lassen, wenn du eigentlich gern weiter arbeiten würdest.

Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot: Was ist in meiner Situation besser?

Neben dem schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbot gibt es natürlich noch die Möglichkeit, sich einfach krankschreiben zu lassen. Bei der sogenannte krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit wird jedoch dein Gehalt nur bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Danach gibt es zwar das sogenannte Krankengeld, aber das liegt nur bei 70 Prozent deines Bruttolohns und nicht höher als 90 Prozent deines Nettolohns. Bei einem Beschäftigungsverbot, das sich auf deine Schwangerschaft bezieht, bekommst du dagegen unbefristet deinen vollen Lohn ausbezahlt.

Es gibt jedoch eine Ausnahme, bei der eine Krankschreibung besser ist: Wenn du gerade arbeitslos gemeldet bist, giltst du bei einem Beschäftigungsverbot als nicht vermittelbar und verlierst demnach sofort keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In dem Fall solltest du also gut abwägen und die Krankschreibung unter Umständen vorziehen.

Laura Dieckmann

Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

Alle Artikel