Rückkehr zum Präsenzunterricht: MÜSSEN Kinder wieder in die Schule?

Nach der letzten Corona-Schalte von Bund und Ländern am 10. Februar kündigten die meisten Bundesländer an, dass sie die Schulen ab dem 22. Februar wieder öffnen wollen.

Doch wie ist das dann eigentlich mit der Anwesenheitspflicht in der Schule, wenn Familien Angst vor einer Corona-Ansteckung haben?

Noch gibt bei den Schulöffnungen große Unterschiede zwischen den Ländern – viele Fragen sind noch offen. Während einige Eltern sich über den (zumindest teilweise) wiedereinsetzenden Präsenzunterricht freuen, gibt es aber auch die, die ihr Kinder lieber noch nicht zurück in die Schule schicken möchten. In Familien mit vorerkrankten Kindern oder gefährdeten Angehörigen herrscht Angst, dass sich die Kinder dort mit Corona anstecken.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine Schulpflicht

Grundsätzlich herrscht in Deutschland Schulpflicht bzw. Präsenzpflicht. Vor Corona war das vermutlich allen klar. Doch durch die Pandemie wurden die bisherigen Regelungen ganz schön durcheinander geworfen. Gibt es jetzt also die Möglichkeit, die Kinder nicht am Präsenzunterricht teilnehmen zu lassen? Die pauschale Antwort auf diese Frage lautet nein. Ist die Schule geöffnet, müssen Kinder dort auch erscheinen.

Doch ganz so einfach ist es nicht.

Das Haller Kreisblatt hat sich mit entsprechenden Gerichtsurteilen der vergangenen Monate auseinandergesetzt. Diese zeigen: Wer eine Befreiung vom Unterricht erreichen will, muss zumindest einige Hürden überwinden. Bisher sind schon einige Anträge von Schülern auf Befreiung des Unterrichts vor Gericht gescheitert.

Infektionsrisiko gehöre zum Lebensrisiko

So wies das Ver­wal­tungs­ge­richt Neu­stadt einen Schüler mit Asthma darauf hin, dass seine Schule ein Co­ro­na-Hy­gie­ne­kon­zept um­set­ze. Er hatte geklagt, weil er selbst sowie einige Angehörige zur Risikogruppe gehören. Am weitreichendsten ist die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie formuliert, dass ein „gewisses Infektionsrisiko mit dem neuartigen Corona-Virus derzeit für die Gesamtbevölkerung zum allgemeinen Lebensrisiko gehöre“. Daher lasse sich ein Recht auf Befreiung vom Präsenzunterricht nicht aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit herleiten.

Ein anderer Antrag kommt von zwei Schwestern aus Niedersachsen, deren Mutter zur Risikogruppe gehört. Doch auch hier ist das Urteil eindeutig. In diesem Fall war es das Verwaltungsgericht Osnabrück, das den Antrag ablehnte. Es begründete diese Entscheidung mit dem Verweis auf die allgemeine Schulpflicht.

In NRW haben Eltern mehr Mitspracherecht

Ein etwas anderes Bild zeigt sich aber in NRW. Hier hat das Schulministerium vorgegeben, dass Eltern selbst entscheiden können, ob der Schulbesuch für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung darstellen könnte. Dabei wird die Rücksprache mit einem Arzt empfohlen. Außerdem müssen die Eltern belegen, dass durch eine Vorerkrankung des Kindes eine erhöhte Gefährdung besteht. Die Schule darf dann in manchen Fällen ein Attest einfordern oder sogar ein amtsärztliches Gutachten einholen.

Selbstverständlich entfällt auch in NRW nur die Präsenzpflicht für den betroffenen Schüler – und nicht die Schulpflicht. Das Kind muss also am Distanzunterricht teilnehmen und ist auch verpflichtet, an den Prüfungen teilzunehmen.

Es scheint also länderabhängig zu sein, wie solche Anträge von Eltern angenommen werden.

Wer sein Kind gerne länger zu Hause behalten möchte, sollte sich als erstes an seine Schule wenden und fragen, wie diese das handhabt, ob es Ausnahmeregelungen gibt etc.

Wie sieht das bei euch aus? Freut ihr euch über den wiedereinsetzenden Präsenzunterricht oder habt ihr auch Bedenken, eure Kinder in die Schule zu schicken?

Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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