Neues Bürgergeld-Gesetz: Das gilt ab 1. Juli!

Bürgergeld statt Hartz IV — das gilt bereits seit Anfang des Jahres.  Doch am 1. Juli treten zusätzliche Regelungen in Kraft, die im Bürgergeld-Gesetz festgehalten wurden. Welche das sind, fassen wir hier für euch zusammen:

Mehr Geld in der Tasche

  • Wer zwischen 520 und 1000 Euro im Monat verdient, darf davon zukünftig 30 Prozent davon behalten, bislang waren es nur 20 Prozent.
  • Schüler/Studenten/Auszubildende, die nicht mehr verdienen, als die Minijob-Grenze vorsieht (aktuell 520 Euro im Monat), dürfen ihr Geld behalten. Das gleiche gilt für diejenigen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren. Schüler-Ferienjobs bleiben ganz unberücksichtigt.
  • Ehrenamtliche dürfen bis zu 3000 Euro Aufwandsentschädigung im Jahr behalten.
  • Mutterschaftsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet.
  • Erbschaften gelten als Vermögen, nicht mehr als Einkommen.

Bessere Zusammenarbeit und persönliche Unterstützung

  • Kooperation auf Augenhöhe zwischen Behörde und Antragsteller? Bislang Fehlanzeige. Letztere fühlen sich oft als lästige Bittsteller. Statt der Eingliederungsvereinbarung gibt es deshalb nun einen Kooperationsplan, in dem die nächsten Schritte gemeinsam festgelegt werden – und zwar ohne Rechtsfolgenbelehrung, dafür mit so wenig Bürokratie-Deutsch wie möglich.
  • Gibt’s dabei Unstimmigkeiten, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden, in dem beide Seiten zu Wort kommen.
  • Nicht eine Methode für alle! Mit individuellen Coachings sollen Arbeitssuchende unterstützt werden, eventuelle Probleme anzugehen und den eigenen Stärken zu folgen.

Weiterbildung wird stärker gefördert

  • Weiterbildung wird in Zukunft nicht nur mit besseren Jobaussichten, sondern auch mit Extra-Kohle belohnt. Monatlich 150 Euro sind als Weiterbildungsgeld drin. Wer erfolgreich eine Zwischenprüfung ablegt, erhält als Prämie 1000 Euro. Nach einer bestandenen Abschlussprüfung gibt es zusätzlich 1500 Euro.
  • Für andere Maßnahmen, die vielleicht nicht auf einen Abschluss abzielen, aber trotzdem wichtige Qualifikationen für die Zukunft vermitteln (z.B. Sprach- oder Computerkurse), gibt es einen Bürgergeldbonus von 75 Euro/Monat.
  • Fehlende Grundkompetenzen (z.B. Lese- oder Mathekenntnisse) können leichter nachgeholt werden.
  • Das Nachholen eines Berufsabschlusses wird zukünftig auch unverkürzt gefördert. Bislang musste die Ausbildungsdauer meist um ein Drittel verkürzt sein, um anerkannt zu werden.

Übrigens: Wer jetzt eine Anhebung des Bürgergeldes fordert, lest ihr HIER.

Jana Stieler
Ich lebe mit Mann und Sohn im Süden Hamburgs – am Rande der Harburger "Berge" (Süddeutsche mal kurz weghören: Der höchste Punkt misst immerhin sagenhafte 155 Meter ü. M.). Wenn ich nicht gerade einen Text verfasse, liebe ich Outdoor-Abenteuer mit meiner Familie, lange Buch-Badewannen-Sessions mit mir allein und abendliches Serien-Binge-Watching.

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