Mutterschutz bei Frühgeburt: Alles, was Eltern wissen müssen

Eine Frühgeburt kann viele Fragen aufwerfen, insbesondere in Bezug auf den Mutterschutz. Wichtig ist dabei vor allem zu wissen, dass sich die Mutterschutzfrist bei einer Frühgeburt auf 12 Wochen nach der Geburt verlängert. Insgesamt erhöht sich die Schutzfrist von 14 auf 18 Wochen. Was ihr sonst noch über den Mutterschutz nach der Frühgeburt wissen müsst, erfahrt ihr hier.

Mutterschutz bei Frühgeburt: Was ist der sogenannte Mutterschutz überhaupt?

Der Mutterschutz ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die das Wohl von Mutter und Kind vor und nach der Geburt schützt. Diese Regelung verbietet die Arbeit in der Zeit unmittelbar vor und nach der Geburt, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu gewährleisten.

Die Mutterschutzfrist beginnt normalerweise 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Insgesamt spricht man also von einer Schutzfrist von 14 Wochen. Bei besonderen Umständen wie beispielsweise einer Frühgeburt oder einer Mehrlingsgeburt, kann sich diese Frist verlängern.

Zudem schützt der Mutterschutz die Mutter vor einer unberechtigten Kündigung und sichert ihr Einkommen während dieser Zeit.

Wann beginnt der Mutterschutz im Falle einer Frühgeburt?

Bei einer Frühgeburt beginnt der Mutterschutz grundsätzlich mit dem Tag der Geburt. Dies bedeutet, dass die reguläre Schutzfrist von sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, die bei einer termingerechten Geburt vorgesehen ist, nicht in Anspruch genommen wird. Stattdessen wird dieser nicht genutzte Zeitraum zum Mutterschutz nach der Geburt hinzugerechnet. So verlängert sich die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt auf mindestens 12 Wochen, kann aber je nach Frühgeburtstermin auch auf bis zu 18 Wochen ausgedehnt werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Verlängerung nicht automatisch erfolgt. Der Arbeitgeber sowie die zuständige Krankenkasse müssen über die Frühgeburt informiert werden, um die verlängerte Schutzfrist in Anspruch nehmen zu können.

Was ist eine Frühgeburt im Sinne des Mutterschutzgesetzes?

Eine Frühgeburt im Kontext des Mutterschutzgesetzes ist definiert als eine Geburt, bei der das Kind – oder bei Mehrlingsgeburten das schwerste Kind – ein Geburtsgewicht von weniger als 2.500 Gramm hat. Dies kann auch der Fall sein, wenn das Kind trotz eines höheren Geburtsgewichts aufgrund von noch nicht vollständig ausgebildeten Reifezeichen oder einer vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft einer besonderen Versorgung bedarf. Hierbei ist zu beachten, dass eine Geburt vor der Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche ebenfalls als Frühgeburt eingestuft wird.

Ab wann gibt es bei einer Frühgeburt das Mutterschutzgeld?

Das Mutterschutzgeld wird in der Regel zur finanziellen Unterstützung während der Mutterschutzfrist gezahlt. Bei einer Frühgeburt beginnt die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes ab dem Tag der Entbindung. Das bedeutet, dass die Mutter ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf das Mutterschaftsgeld hat. Dieses wird für den Entbindungstag selbst und die ersten acht Wochen nach der Geburt gezahlt. Bei Frühgeburten verlängert sich die Zahlung des Mutterschaftsgeldes von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag.

Es ist zu beachten, dass der Anspruch auf Mutterschaftsgeld bestimmten Bedingungen unterliegt. So muss die Mutter zum Beispiel gesetzlich krankenversichert sein und vor Beginn der Mutterschutzfrist gearbeitet haben. Bei privat Versicherten oder Familienversicherten besteht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Mutterschutz und Mutterschutzfrist?

Der Mutterschutz und die Mutterschutzfrist sind eng miteinander verbunden, aber sie sind nicht dasselbe. Der Mutterschutz bezieht sich auf die gesetzlichen Regelungen, die zum Schutz von Mutter und Kind vor, während und nach der Geburt eingeführt wurden. Er umfasst unter anderem ein Beschäftigungsverbot für die Mutter und Schutz vor Kündigung.

Die Mutterschutzfrist hingegen ist der konkrete Zeitraum, in dem die Regelungen des Mutterschutzes gelten. Sie beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei besonderen Umständen, wie einer Frühgeburt, kann sich die Mutterschutzfrist verlängern.

  • Mutterschutz: Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Mutter und Kind
  • Mutterschutzfrist: Zeitraum, in dem die Regelungen des Mutterschutzes gelten

Und ab wann erhält man bei einem Frühchen Elterngeld?

Die Berechtigung für das Elterngeld beginnt mit dem tatsächlichen Geburtstermin des Kindes. Seit der Elterngeldreform im Jahr 2021 wurden die Regeln für Frühchen angepasst: Wenn das Baby mindestens sechs Wochen oder mehr vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, besteht Anspruch auf zusätzliche Monate des Elterngeldes. Je nachdem, wie viele Wochen vor dem errechneten Termin Ihr Kind geboren wurde, können bis zu vier zusätzliche Monate des Basiselterngeldes möglich sein. Diese Regelung gilt für alle Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden.

Welche Nachweise und Dokumente brauche ich, um den Mutterschutz bei einer Frühgeburt zu verlängern?

Um den Mutterschutz bei einer Frühgeburt zu verlängern, benötigt die Krankenkasse normalerweise folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde: Diese bestätigt den tatsächlichen Geburtstag des Kindes und dient als Nachweis für die Frühgeburt.
  • Ärztliches Attest: Ein ärztlicher Nachweis über die Frühgeburt und das Geburtsgewicht des Babys wird ebenfalls benötigt. Dieser muss von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgestellt werden.
  • Antrag auf Verlängerung der Mutterschutzfrist: Diesen Antrag muss bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dabei ist es wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.

Die genauen Anforderungen können je nach Krankenkasse variieren. Es ist daher empfehlenswert, sich bei der Krankenkasse über die genauen Anforderungen zu informieren.

Ilona Utzig
Hey, mein Name ist Ilona, ich bin Rheinländerin, lebe aber seit vielen Jahren im Hamburger Exil. Mit meiner Tochter wage ich gerade spannende Expeditionen ins Teenager-Reich, immer mit ausreichend Humor im Gepäck. Wenn mein Geduldsfaden doch mal reißt, halte ich mich am liebsten in Küstennähe auf, je weiter nördlich, desto besser. Am liebsten direkt in Skandinavien - denn dank eines sehr langen Skandinavistik-Studiums spreche ich fließend Schwedisch, habe sehr viel Zeit im hohen Norden verbracht und liebe diesen Landstrich. Bei Echte Mamas bin ich Senior SEO-Redakteurin. Nach langen Jahren als Finanz-Redakteurin liegen mir heute noch die Themen Vorsorge, Vereinbarkeit und Care-Arbeit ganz besonders am Herzen.

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