Sicherheitsdienst fordert Mama mehrfach auf, sich anzukleiden
Doch das blieb nicht unbemerkt, der Sicherheitsdienst forderte die Besucherin mehrfach auf, sich zu bedecken. Das Personal überwacht laut Bezirk im Auftrag des Straßen- und Grünflächenamts die eingezäunte Anlage. Die barbusige Dame war dem Sicherheitsdienst dabei ganz offensichtlich ein Dorn im Auge.
Auf die Frage der Frau, wieso sie sich auf der Anlage nicht wie die Männer mit unbekleidetem Oberkörper zeigen dürfe, antwortete ihr die Parkaufsicht: „Weil Sie Brüste haben, das ist störend.” Das konnte die Mama nicht akzeptieren, sie kam der Aufforderung nicht nach. Daher habe der Wachschutz die Polizei alarmiert. Die Beamten sprachen länger mit der Mama und sagten dann: „Entweder Sie ziehen einen BH an oder Sie müssen das Gelände verlassen.”
Das Bezirksamt denkt über mögliche Reaktionen nach
Letztendlich fügte sich die Mama der Anweisung nicht und verließ stattdessen den Wasserspielplatz. Trotzdem fühlte sie sich ungerecht behandelt. Nach dem Vorfall habe sie sich deswegen schriftlich an das Ordnungsamt und an die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gewandt. Das Bezirksamt denkt nun über mögliche Reaktionen nach.
Zum Beispiel gäbe es Überlegungen, bei dem Spielplatz eine Freikörperzone zu erstellen oder die Besuchsregeln dort klarer zu definieren. Ein Schild am Eingang beinhalte etwa keine FKK-Freigabe. Zu einem FKK-Verbot stehe darauf aber auch nichts, sagte eine Sprecherin.
Nackter weiblicher Oberkörper ist „grob ungehörige Handlung”
Das Sicherheitspersonal habe nichts falsch gemacht, weil es auf Grundlage des Paragraphen 118 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes gehandelt hätte. Demnach ist der nackte Oberkörper der Frau eine „grob ungehörige Handlung“, die geeignet sei, „die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen“.
Mutter löst Polizeieinsatz an Wasserspielplatz aus, weil ihre Brüste „stören”
Von
Lena Krause
8. Juli 2021