Mutter löst Polizeieinsatz an Wasserspielplatz aus, weil ihre Brüste „stören”

Eine Frau hat in Berlin einen Polizeieinsatz ausgelöst, weil sie mit nacktem Oberkörper an einem Wasserspielplatz saß, wo ihr sechsjähriger Sohn gerade spielte. Laut der Parkaufsicht sei das „störend” gewesen, deswegen wurde die Mutter des Geländes verwiesen.

Sollten Frauen genau wie Männer ihren Oberkörper öffentlich nackt zeigen dürfen? Genau diese Frage wird nach dem Vorfall an einem Berliner Wasserspielplatz diskutiert. Verschiedene Medien hatten berichtet, dass die Frau am 20. Juni den Kinderspielplatz „Plansche” mit ihrem Sohn, einem Freund und dessen Tochter besucht hatte. Laut ihrer eigenen Angaben, machte es sich die Mama auf einer Picknickdecke bequem und zog ihr T-Shirt aus.

Sicherheitsdienst fordert Mama mehrfach auf, sich anzukleiden

Doch das blieb nicht unbemerkt, der Sicherheitsdienst forderte die Besucherin mehrfach auf, sich zu bedecken. Das Personal überwacht laut Bezirk im Auftrag des Straßen- und Grünflächenamts die eingezäunte Anlage. Die barbusige Dame war dem Sicherheitsdienst dabei ganz offensichtlich ein Dorn im Auge.

Auf die Frage der Frau, wieso sie sich auf der Anlage nicht wie die Männer mit unbekleidetem Oberkörper zeigen dürfe, antwortete ihr die Parkaufsicht: „Weil Sie Brüste haben, das ist störend.” Das konnte die Mama nicht akzeptieren, sie kam der Aufforderung nicht nach. Daher habe der Wachschutz die Polizei alarmiert. Die Beamten sprachen länger mit der Mama und sagten dann: „Entweder Sie ziehen einen BH an oder Sie müssen das Gelände verlassen.”

Das Bezirksamt denkt über mögliche Reaktionen nach

Letztendlich fügte sich die Mama der Anweisung nicht und verließ stattdessen den Wasserspielplatz. Trotzdem fühlte sie sich ungerecht behandelt. Nach dem Vorfall habe sie sich deswegen schriftlich an das Ordnungsamt und an die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gewandt. Das Bezirksamt denkt nun über mögliche Reaktionen nach.

Zum Beispiel gäbe es Überlegungen, bei dem Spielplatz eine Freikörperzone zu erstellen oder die Besuchsregeln dort klarer zu definieren. Ein Schild am Eingang beinhalte etwa keine FKK-Freigabe. Zu einem FKK-Verbot stehe darauf aber auch nichts, sagte eine Sprecherin.

Nackter weiblicher Oberkörper ist „grob ungehörige Handlung”

Das Sicherheitspersonal habe nichts falsch gemacht, weil es auf Grundlage des Paragraphen 118 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes gehandelt hätte. Demnach ist der nackte Oberkörper der Frau eine „grob ungehörige Handlung“, die geeignet sei, „die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen“.

Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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