„Mein Sohn wurde in der Kita misshandelt – was soll ich tun?”

Viele Eltern plagt ein schlechtes Gewissen, wenn ihre Kinder viel Zeit in der Kita verbringen. Was dann tröstet: Dass die Kleinen dort eine richtig schöne Zeit haben. Doch was ist, wenn man plötzlich Grund zur Annahme hat, dass das eigene Kind in der Kita misshandelt wurde – von den Menschen, denen man es anvertraut hat. Uns hat dazu Selma geschrieben. Selma heißt in Wirklichkeit anders, möchte aber lieber anonym bleiben. 

„Mein fünfjähriger Sohn hat Pflegegrad 2 und ist Autist. Vor wenigen Tagen habe ich abends beim Baden auf beiden Seiten seiner Oberarme große blaue Flecke entdeckt. Am Donnerstagmorgen waren sie noch nicht da. Ich muss ihm morgens beim Anziehen helfen und hätte die Hämatome ansonsten bereits dabei bemerkt.

Er hat mir sofort erzählt, dass seine Inklusionshilfe in der Kita ihm diese zugefügt hat. Er sei zu schnell mit einem Bobbycar gefahren und in einem Nebenraum hätte sie ihn als Baby betitelt und zu ihm gesagt, er solle sich nicht wie ein Baby benehmen.

Dabei habe sie ihn so doll festgehalten, dass die Hämatome entstanden sind.

Ich habe meinem Sohn natürlich geglaubt und den Vorfall und seine Aussage in der Kita gemeldet. Er hatte mir schon ein paar Mal erzählt, dass sie ihn schon öfter als Baby betitelt hat, aber da wurde es so abgetan, dass es wohl beim Vater-Mutter-Kind-Spiel gesagt worden wäre. Am nächsten Tag waren wir auch bei der Kinderärztin zur Dokumentation. Auch die Ärztin meinte, diese Hämatome können nicht von einem anderen Kind kommen.

Mein Sohn ist auch so, dass er vieles über Wochen wiederholt. Einmal hat ihn ein anderes Kind in der Kita gekratzt und das hat er mir über Wochen immer wieder erzählt. Sprich, er ist nicht in der Lage, so zu lügen oder jemanden zu Unrecht zu beschuldigen. Zunächst war die Kita erschüttert und hat Hilfe zugesagt.

Nun leugnet die Inklusionshilfe den Übergriff natürlich.

Der Träger der Inklusionshilfe hat uns daraufhin den Vertrag gekündigt und möchte uns nicht mehr als Kunden, so als wären wir jetzt die Übeltäter. Die Kita behauptet, der Vorfall hätte nicht in der Kita stattgefunden, da diese personell gut aufgestellt gewesen sei an diesem Tag und die Inklusionshilfe nie alleine mit meinem Sohn sei.

Alle Erzieherinnen weisen von sich, etwas gesehen zu haben oder die beiden alleine gelassen zu haben. Mein Sohn weicht nicht von seiner Aussage ab. Indirekt beschuldigt die Kita jetzt mich, diese Verletzungen selbst verursacht zu haben.

Die blauen Flecken sind jeweils auf beiden Seiten hinten an den Armen.

Also sie sind wirklich so positioniert, als wäre er mit Gewalt festgehalten worden. Man sieht auch, dass es Finger sind und teilweise sogar Nagelspitzen. Die Kinderärztin hat selber ihre Hände darauf gelegt und gesagt, dass es zu erwachsenen Händen passt.

Man sieht auch, dass es frische Verletzungen sind, denn ältere Hämatome verfärben sich irgendwann. Problem ist nun, dass mein Sohn gerne wieder in die Kita möchte und deswegen total traurig ist… Eigentlich war auch unser kleiner Sohn für nächstes Jahr angemeldet. Diese Anmeldung haben wir schon zurückgezogen.

Es fällt mir schwer, die Kita zu verlassen, da mein Sohn dort nun Vorschulkind ist.

Er ist darauf sehr stolz und hat dort Freunde. Außerdem werde ich wahrscheinlich für die 10 Monate vor der Einschulung keinen anderen Platz mehr finden. Es ist furchtbar belastend für ihn, aber auch für mich. Ich bin sehr enttäuscht. Die Inklusionshilfe werde ich anzeigen.”


Liebe Selma (echter Name ist der Redaktion bekannt), vielen Dank, dass wir deine Geschichte erzählen durften. Wir wünschen dir und deiner Familie alles Liebe für die Zukunft!

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Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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Ela
Ela
11 Tage zuvor

Liebe Selma,
erst ein Mal spreche ich dir meinen Respekt aus, dich zu äußern. Es ist wichtig, dass wir alle darüber sprechen. Jede Form der Gewalt, egal zu wem, darf nicht unausgesprochen bleiben. Ich kann dir nicht so viele gute Hinweise geben, wie meine Vorrednerin, ABER, ich möchte dir Mut aussprechen. Hole dir rechtlichen Beistand. Wende dich an die Geschäftsführung des Trägers. Erstatte Anzeige. Mach Trubel so laut es eben nur geht. Sei hartnäckig und vor allem, wie du es schon getan hast, höre auf dein Kind. Es ist wichtig, dass jemand, der sich um andere Menschen kümmert und mit einigen Situationen nur schwer umgehen kann, es lernt. Auch ausgebildete Pädagogen, haben sicher mal harte Momente. Aber wenn das passiert, müssen sie lernen als Erwachsene, zurechnungsfähige Personen, die Konsequenzen zu tragen. Ich wünsche dir alle die Kraft, die nächsten Monate durchzustehen. Beste Grüße Ela

Hannah
Hannah
12 Tage zuvor

Liebe Selma,

ICH bin pädagogische Fachkraft und gerade in der Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft.

Wow, da ist euch echt was passiert, das tut mir unglaublich leid für deinen Sohn und Euch als Familie.

Super, dass die Verletzungen offiziell dokumentiert wurden!

Ich würde mich nicht vom Kindergarten oder der Leitung vor Ort einschüchtern lassen. Das sie direkt eine Verletzung ausschließen, ist sehr unseriös. Zum Einen ist NIEMAND niemals unbeaufsichtigt. Zum Zweiten MÜSSEN sie in so einem Fall tätig werden.
Alle Verletzungen, auch kleinste Schnitte im Finger müssen dokumentiert werden im Verbandbuch.
Zweitens stellt so eine Verletzung eine Kindeswohlgefährdung nach Paragraph 8a SGB VIII dar.
Wende ich an den Träger d.h. die Fachbereichleitung oder die Geschäftsführung.
Darüber hinaus kannst du dich am das örtliche Jugendamt bzw. das KVJS wenden. Und hole dir unbedingt eine Rechtsberatung. Lass dir keine Angst machen, mit der Behauptung, die Verletzungen hättest du zugefügt.
Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe. Möglicherweise ist dein Sohn nicht das erste Kind was in dieser Einrichtung verletzt wird.
Normalerweise findet erst einmal ein Gespräch mit der Leitung und den Eltern statt. Der Träger, der die Eingliederungshilfe bezahlt ist übrigens nach Paragraph 8a SGBVIII ebenso verpflichtet, diesem Vorfall nachzugehen, um sicherzugehen dass hier das Kinddswohl nicht durch die Inklusionskraft verletzt wurde!
Es gab in den letzten Jahren immer wieder Gerichtsverfahren, wo Erzieher*innen verurteilt wurden. Oft kam dabei heraus, dass sie schon lange Zeit vorher mit Fehlverhalten aufgefallen sind.
Wichtig:
Es ist unglaublich hart dir das zu sagen! Aber solche Verletzungen entstehen nur durch eine enorme Kraftausübung. Je kleiner das Kind, desto höher ist die Verletzungsgefahr. Aber solche Hämatome entstehen nicht durch bloßen „Festhalten“. Hier wurde kräftig und über einen längeren Zeitraum fest zugedeckt. Das ist kein „Unfall“ sonder eine Körperverletzung!