Masern-Impfpflicht von Bundeskabinett beschlossen

Ein heißes Thema: Sollen wichtige Impfungen vom Gesetzgeber zur Pflichtbehandlung bei Kinder ernannt werden? Zumindest die deutschlandweite Masern-Impfpflicht steht jetzt direkt vor der Tür: Das Bundeskabinett hat jetzt das Gesetz für die Masern-Impfpflicht auf den Weg gebracht. Ab März 2020 sollen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen müssen, dass diese geimpft sind. Sind die Kleinen ungeimpft, drohen ihren Eltern Bußgelder bis zu 2500 Euro. Die Impfpflicht wird dann auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in medizinischen sowie Gemeinschaftseinrichtungen gelten.

Ungeimpfte Kinder dürfen dann in Kitas nicht mehr aufgenommen werden.

Kinder und das Personal in den betroffeneren Einrichtungen, die schon in einer Kita, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, wenn das Gesetz in Kraft tritt, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen.

Vorreiter der Masern-Impfpflicht war übrigens Brandenburg.

Der Spiegel zitiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren.“ Das soll mit der Masern-Impfpflicht erreicht werden.

Der ernste Hintergrund dieser drastischen Maßnahme: Weltweit steigen die Masernfälle in der letzten Zeit an.

So wurden in Deutschland im vergangenen Jahr 543 Fälle gemeldet – und auch in den ersten Monaten dieses Jahres schon mehr als 400 Fälle.

Kind mit Masern

Wieder weit verbreitet: Masern. Ihre Ausbreitung soll durch die Masern-Impfpflicht verhindert werden. Foto: Bigstock

Das ist ein echtes Problem! Die meisten Menschen erholen sich zwar komplett von einer Masern-Erkrankung, bei 10-20% führt sie allerdings zu weiteren Komplikationen – vor allem bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen über 20 Jahren. Durch das noch mehrere Wochen geschwächte Immunsystem kann es zu weitaus schwereren Erkrankungen kommen, die bis hin zum Tod führen können: zum Beispiel Hirnhautentzündungen, aber auch Schwellungen des Gehirns, Lungenentzündungen oder Leber-Infektionen. Mehr über die lebensbedrohlichen Folgen der Masern lest ihr hier.

Wichtig zu wissen: Um einen kompletten Schutz zu gewährleisten, muss die Masern-Impfung aber zweimal durchgeführt werden, diese Wiederholung ist entscheidend! 

Nach dem Kabinett muss jetzt noch der Bundestag der Masern-Impfpflicht zustimmen.

Laura Dieckmann
Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

Alle Artikel

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
1 Kommentar
Neueste
Älteste Beliebteste
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
trackback
Masern-Impfpflicht kommt: Gesetz wurde heute verabschiedet!
4 Jahre zuvor

[…] wir schon vor Kurzem berichtet haben, hatte das Bundeskabinett Mitte des Jahres das Gesetz zur Masern-Impfpflicht auf den Weg […]