Ungeimpfte Kinder dürfen dann in Kitas nicht mehr aufgenommen werden.
Kinder und das Personal in den betroffeneren Einrichtungen, die schon in einer Kita, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, wenn das Gesetz in Kraft tritt, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen.
Vorreiter der Masern-Impfpflicht war übrigens Brandenburg.
Der Spiegel zitiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren.“ Das soll mit der Masern-Impfpflicht erreicht werden.
Der ernste Hintergrund dieser drastischen Maßnahme: Weltweit steigen die Masernfälle in der letzten Zeit an.
So wurden in Deutschland im vergangenen Jahr 543 Fälle gemeldet – und auch in den ersten Monaten dieses Jahres schon mehr als 400 Fälle.

Das ist ein echtes Problem! Die meisten Menschen erholen sich zwar komplett von einer Masern-Erkrankung, bei 10-20% führt sie allerdings zu weiteren Komplikationen – vor allem bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen über 20 Jahren. Durch das noch mehrere Wochen geschwächte Immunsystem kann es zu weitaus schwereren Erkrankungen kommen, die bis hin zum Tod führen können: zum Beispiel Hirnhautentzündungen, aber auch Schwellungen des Gehirns, Lungenentzündungen oder Leber-Infektionen. Mehr über die lebensbedrohlichen Folgen der Masern lest ihr hier.
Wichtig zu wissen: Um einen kompletten Schutz zu gewährleisten, muss die Masern-Impfung aber zweimal durchgeführt werden, diese Wiederholung ist entscheidend!
Nach dem Kabinett muss jetzt noch der Bundestag der Masern-Impfpflicht zustimmen.
[…] wir schon vor Kurzem berichtet haben, hatte das Bundeskabinett Mitte des Jahres das Gesetz zur Masern-Impfpflicht auf den Weg […]