Masern-Impfpflicht gilt ab dem 1. März

Stichtag für die Masern-Impfpflicht: Ab dem 1. März müssen Eltern von Kita- und Schulkindern nachweisen, dass ihr Kind ausreichend gegen Masern geimpft ist. Andernfalls kann die Kita den Betreuungsvertrag kündigen und den Eltern drohen Geldstrafen von bis zu 2.500 €.

Masern-Impfpflicht verpflichtet Eltern zum Nachweis

Ende 2019 haben Bundestag und Bundesrat die Einführung einer Masern-Impfpflicht für alle Kinder beschlossen, die in einer Kita oder Schule betreut werden. Zum 1. März tritt die neue Regelung jetzt in Kraft. Das heißt, ab sofort sind Eltern verpflichtet, die Masern-Impfung ihrer Kinder nachzuweisen. Praktisch heißt das, dass sie bei der Anmeldung in der Kita oder Schule den aktuellen Impfausweis vorlegen müssen.

Wenn das Kind schon eine Kita besucht, haben Eltern noch bis zum 31.07.21 Zeit, den Nachweis über die Impfungen nachzureichen.

Für wen gilt die Masern-Impfpflicht?

Die Impfpflicht gilt für alle Kinder ab einem Jahr, die eine öffentliche Kita, Schule oder Tagespflegeeinrichtung besuchen. Außerdem müssen auch alle Erwachsenen, die dort arbeiten, nachweisen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft sind. Also Erzieher, Lehrer, Azubis, Praktikanten und alle anderen Mitarbeiter.

Das gleiche gilt für öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäuser oder Arztpraxen. Und auch in Gemeinschaftsunterkünften wie zum Beispiel Flüchtlingsheimen greift die neue Regelung.

Wie kann ich nachweisen, dass mein Kind gegen Masern geimpft ist?

Am einfachsten geht das, indem du einfach den gelben Impfausweis in der Kita vorlegst. Dort hat der Kinderarzt alle Impfungen eingetragen, die dein Kind bekommen hat. So kann man auf einen Blick sehen, ob der Impfschutz gegen Masern ausreichend ist. Auch im U-Heft für die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen wird der Impfstatus vermerkt.

Alternativ kannst du auch deinen Kinderarzt bitten, dir ein Attest auszustellen, das die Impfung belegt. Das gleiche gilt übrigens, wenn dein Kind schon an Masern erkrankt war.

Bis wann muss ich nachweisen, dass mein Kind gegen Masern geimpft ist?

Für Kinder, die neu in die Kita oder in die Schule kommen bzw. die Schule wechseln, gilt die Masern-Impfpflicht ab sofort. Das heißt, du musst den Nachweis schon bei der Anmeldung vorlegen.

Wenn dein Kind schon in der Kita oder Schule ist, hast du bis zum 31.07.2021 Zeit, den Nachweis zu erbringen. Bei einem Schulwechsel kann die bisherige Schule dir auch schriftlich bestätigen, dass du die Impfung dort nachgewiesen hast.

Besonders Babys sollen durch die Masern-Impfpflicht geschützt werden.

Besonders Babys sollen durch die Masern-Impfpflicht geschützt werden.
Foto: Bigstock

Was droht Eltern, die ihr Kind nicht gegen Masern impfen lassen?

Wenn Eltern sich weigern, ihr Kind gegen Masern impfen zu lassen oder die Impfung nachzuweisen, darf die Kita das Kind nicht mehr aufnehmen. Wenn das Kind schon eine Kita besucht, gibt es die Möglichkeit, den Betreuungsvertrag zu kündigen. Für die Eltern kann es außerdem teuer werden: Sie müssen mit einem Bußgeld bis zu 2.500 € rechnen.

Übrigens muss auch eine Kitaleitung, die ein nicht geimpftes Kind aufnimmt oder betreut, mit einer Geldstrafe rechnen. Das gleiche gilt, wenn Personal ohne Masern-Impfung eingestellt wird.

Schüler ohne Impfnachweis müssen nicht ganz so harte Konsequenzen fürchten. Denn die neue Regelung besagt, dass im Zweifel die Schulpflicht wichtiger ist als die Masern-Impfung. Es wird also kein Kind von der Schule ausgeschlossen. Bei Lehrern sieht das allerdings anders aus: Sie dürfen ohne ausreichenden Impfschutz nicht mehr unterrichten.

Warum gibt es die Masern-Impfpflicht?

Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, die mit grippeähnlichen Symptomen startet, bevor der typische Hautausschlag auftritt. Bei etwa 10 bis 20 % der Betroffenen führt die Masern-Infektion zu Komplikationen, die lebensbedrohlich sein können. Im schlimmsten Fall kann es zu einer tödlich verlaufenden Gehirnentzündung kommen. Besonders betroffen sind Kinder unter 5 Jahren und Erwachsene, die älter als 20 sind. Die Ansteckung erfolgt über Tröpfcheninfektionen, zum Beispiel beim Husten, Niesen oder auch Sprechen.

Um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, müssten 95 % der Bevölkerung durch eine Impfung immun sein. Diese Quote wird aktuell in Deutschland leider noch nicht erreicht. Zwar werden etwa 97 % aller Kinder mindestens einmal gegen Masern geimpft. Die wichtige zweite Impfung bekommen aber nur noch 93 %. Dadurch sind besonders Babys und Kleinkinder gefährdet, die noch zu jung für die Impfung sind. Und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.

Die Masern-Impfpflicht soll dazu beitragen, auch diese Menschen zu schützen und die Krankheit soweit wie möglich auszurotten.

Mehr Infos zur Masern-Impfflicht findest du auch beim Bundesgesundheitsministerium.

Wiebke Tegtmeyer
Nordisch bei nature: Als echte Hamburger Deern ist und bleibt diese Stadt für mich die schönste der Welt. Hier lebe ich zusammen mit meinem Mann und unseren beiden Kindern. Nach meinem Bachelor in Medienkultur an der Uni Hamburg, einem Volontariat zur Online-Redakteurin und einigen Jahren Erfahrung als (SEO-)Texterin bin ich nach meiner zweiten Elternzeit bei Echte Mamas gelandet. Hier kann ich als SEO-Redakteurin meine Leidenschaft für Texte ausleben, und auch mein Herzensthema Social Media kommt nicht zu kurz. Dabei habe ich mich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema Ernährung von der Schwangerschaft über die Stillzeit bis hin zum Babybrei beschäftigt. Und wenn ihr auf der Suche nach einem Vornamen für euer Baby seid, kann ich euch garantiert passende Vorschläge liefern. Außerdem nutze ich die Bastel-Erfahrungen mit meinen beiden Kindern für einfache DIY-Anleitungen. Wenn der ganz normale Alltags-Wahnsinn als 2-fach Mama mich gerade mal nicht im Griff hat, fotografiere ich gern, gehe meiner Leidenschaft für Konzerte nach oder bin im Volksparkstadion zu finden.

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