Machtlosigkeit vor Gericht: Mütter und Kinder werden vorschnell getrennt

Die Ergebnisse einer Studie zur Praxis der Gerichte und Jugendämter sind alarmierend: Mütter und Kinder wurden offenbar in vielen Fällen zu schnell auseinandergerissen. Besonders alleinerziehende Mamas seien gefährdet, dass ihnen das Kind weggenommen wird – mit dramatischen Folgen für die Kleinen.

Die Studie „Familienrecht in Deutschland” wurde vom Soziologen Wolfgang Hammer geleitet, sie basiert auf über 1.000 Fällen. Der Hamburger Wissenschaftler kritisiert auch die langen und belastenden Gerichtsverfahren, denen Kinder in Deutschland ausgesetzt werden. Für die Studie wurde die Rechtsprechung in den vergangenen 20 Jahren analysiert, etliche der Fälle gelten als „hochkonflikthaft”.

Kinder wurden Müttern zu Unrecht wegen „zu enger Mutter-Kind-Bindung” weggenommen

Die Ergebnisse der Untersuchung sind erschreckend: In 90 Prozent der 692 von Wolfgang Hammer geprüften Fälle wurden aufgrund „mangelnder Erziehungsfähigkeit“ veranlasste Inobhutnahmen mit einer „zu engen Mutter-Kind-Bindung“ begründet. Das sei aber kein Grund für eine Kindeswegnahme, sagt Hammer, der selber früher leitend in einer Behörde tätig war und die Studie mit zwei Wissenschaftlerinnen schrieb.

Laut Hammer würde der Anspruch der Gleichberechtigung missbraucht und die Besonderheit der Mutter-Kind-Beziehung kleingeredet und heruntergespielt. Im schlimmsten Fall werden Mütter, die eine enge Bindung zu ihrem Kind haben, sogar Vorwürfen ausgesetzt, dass diese Bindung „symbiotisch” sei. Also so eng, dass sie dem Kind schaden könnte. Unterstellungen und Annahmen, für die es keinerlei wissenschaftliche Belege gäbe.

Verzweifelte Mütter trauen sich nicht, über ihre Erfahrungen zu sprechen

„Ich kann darüber nicht reden, ich habe Angst um die Kinder.“, „Bitte behandeln Sie meinen Fall vertraulich.“, „Mir glaubt keiner, dass so etwas möglich ist.“ So oder so ähnlich äußern sich die Mütter, mit denen Hammer und die beiden Wissenschaftlerinnen zu Recherchezwecken in Kontakt getreten sind. Und offenbar bestehen ihre Sorgen nicht ohne Grund.

Besonders die alleinerziehenden Mütter seien „erheblichen Risiken” ausgesetzt. Im Umfeld von Familiengerichten gäbe es die Annahmen, dass Mütter ihre Kinder von Vätern „entfremden“. Dass diese nur Kinder und Geld wollten und deswegen sogar Gewalt und Missbrauch erfänden. Es existiere die Einstellung, dass nur eine „50:50-Aufteilung“ der Betreuungszeit die Kinder gesund aufwachsen ließe.

Wechselmodelle würden um jeden Preis durchgesetzt

Die Realität zeige stattdessen längst, dass ein Wechselmodell um jeden Preis oft eine „Entwurzelung” der Kinder bedeute. Letztendlich sei ein Kind eben kein „teilbares Objekt”. Die gleichberechtigten Modelle könnten nur gut funktionieren, wenn sie auf Freiwilligkeit beruhen. Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass das oft nicht der Fall ist.

Sogar bei gewalttätigen Vätern käme es zu „Umplatzierungen” der Kinder zu den Männern, wie die taz berichtet. Teilweise hätte das Jugendamt sich mit einer fragwürdigen Begründung für den gewalttätigen Vater ausgesprochen. Er habe „nur” die Mutter und (bisher) nicht das Kind geschlagen. Doch es kommt noch dicker: Selbst in Fällen, bei denen es einen „Pädophiliehintergrund” gibt, wurde vom Gericht für ein 50:50 Modell entschieden.

Mehrheit der Kinder leidet psychisch durch die Verfahren

Noch schockierender sind die Folgen für die betroffenen Kinder: „Immer wieder zeigt sich eindrücklich, dass eine Vielzahl der Kinder vor Verfahrensbeginn psychisch und physisch gesund und sozial gut integriert in Kita und Schule ist. Ihre langjährig erfolgreich gelebten Lebensmodelle werden mit der gerichtlichen Anordnung von Inobhutnahmen, Umplatzierungen und Wechselmodellen aller Art aufgelöst”, ist in der Studie nachzulesen.

Die Mehrzahl der Kinder leide den größten Teil ihres Lebens unter den Verfahren und den Entscheidungen der Justiz. Es käme bei vielen zu schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten und Störungen der Persönlichkeitsentwicklung. Die Durchsetzung der Wechselmodelle um jeden Preis stünden damit im Gegensatz zum Recht der Kinder auf eine unbeschwerte Kindheit.

„Es besteht dringender Handlungsbedarf.”

Wolfgang Hammer appelliert deswegen an die Politik, sofort zu handeln: „Es besteht dringender Handlungsbedarf. Was hier in Deutschland geschieht, steht im Widerspruch zum Grundgesetz, zur UN-Kinderechtskonvention, zur Istanbul-Konvention und zum Kinder- und Jugendhilfegesetz.

 

Lena Krause
Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach! Bevor ich bei Echte Mamas gelandet bin, habe ich Literatur und Medienwissenschaften studiert und nebenbei in einer Agentur als Texterin gearbeitet. Danach habe ich im Lokaljournalismus angefangen und sogar mit meinem Team den „Vor-Ort-NRW-Preis” gewonnen. Die große Nähe zu Menschen und Lebensrealitäten habe ich dort lieben gelernt und das lasse ich jetzt in unsere Echten Geschichten einfließen. Die sind mir nämlich eine Herzensangelegenheit, genauso wie die Themen Vereinbarkeit, Female Empowerment und Psychologie.

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3 Comments
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Ulli Abele
Ulli Abele
8 Monate zuvor

Wichtig wäre, Eltern freiwillige Angebote an die Trennung anzubieten, indem sie informiert, beraten und unterstützt werden – z.B. Grundbedürfnisse von Kindern, Rechte und Pflichten von Kindern und Eltern. Gewalt muss klar benannt werden, um die betroffenen Personen zu schützen und sie zu stärken, ihr Leben in einem stabilen Umfeld leben zu können.

Wildmannova
Wildmannova
1 Jahr zuvor

Hallo mir war mein 3.5jahrige Sohn weggenommen. Ich habe mich von den Vater getrennt weil ich arbeite und bin tschechische Herkunft hat das familien Gericht entschieden dass Kind bleibt bei dem Vater

Irena
Irena
1 Jahr zuvor

Meine 4Kinder kommten in Obhut 2 davon gestillte aufgrund obdachlossigkeit in muenchen.das letzte wurde das Recht auf Leben untersagt mit schaltung Palliativ ab zweiten Lebenstag.Luminal und Morhium 3 Monate lang veordnet jede std bis Atemauslass.kontraindikationen 4 locher in Herz Gefasse eine davon Dektus.Amtsgericht und Jugendamt somit haben dad Kind gefoltert und getotet.