Kindergelderhöhung 2025: Gibt es bald bis zu 377 Euro pro Kind?

Finanzminister Christian Lindner stellt in Aussicht, dass es im kommenden Jahr  eine Erhöhung des Kindergeldes geben wird. Doch bisher war unklar, wie hoch diese Erhöhung ausfallen soll. Nun gibt es erste Forderungen und Schätzungen dazu.

SPD und Grüne hatten eine Anhebung bereits für Anfang 2024 gefordert, das lehnte Lindner ab: „Das Kindergeld wurde bereits 2023 sehr stark und überproportional erhöht, um Familien zu entlasten. Das war ein großer Erfolg. Deshalb steht aber erst 2025 die nächste Erhöhung an“, sagte der FDP-Politiker dem RND.

Wie viel mehr Geld haben Eltern ab 2025 auf dem Konto?

Die Erhöhung des Kindergeldes wird sich nach dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Existenzminimumbericht richten. Denn: das Kindergeld soll, wie auch der Kinderfreibetrag, das Existenzminimum des Kindes sichern. Das Internetportal Buerger-geld.org gibt nun eine erste Schätzung ab: „Eine Anhebung auf 300 Euro” dürfte demnach „nicht unwahrscheinlich sein.”

Der Paritätische Wohlfahrtsverband und andere Wohlfahrtsverbände hatten sogar eine Kindergelderhöhung auf 377 Euro pro Kind und Monat gefordert.

Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags geplant

Die Erhöhung des Kindergeldes ist nicht die einzige Maßnahme, mit der Lindner dem Konto von Eltern Erleichterung verschaffen möchte. „Zusammen mit einer Kindergelderhöhung wird es 2025 auch eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags in der Lohn- und Einkommensteuer geben“, sagte Lindner dem RND. Das Entlastungsvolumen dieser Steuersenkungen zum Abbau der kalten Progression bezifferte er auf einen „einstelligen Milliardenbetrag“.

Eltern können entweder das Kindergeld nutzen oder den Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Was günstiger für sie ist, prüft das Finanzamt von sich aus. Der Kinder-Freibetrag ist nur bei höheren Einkommen günstiger als das Kindergeld.

Kindergeld wird zur Kindergrundsicherung

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich pro Kind und pro Monat 250€. Eine Staffelung nach der Anzahl der Kinder wie früher gibt es seit der Neuerung nicht mehr. Die staatliche Leistung muss schriftlich beantragt werden und wird an die Person ausgezahlt, bei der das Kind im Haushalt lebt und die für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommt. Meist also die Mama oder der Papa.

Ab dem 1. Januar 2025 soll das bestehende Kindergeld-System mit einzelnen Zusatzleistungen durch die sogenannte Kindergrundsicherung ersetzt werden.

Lena Krause
Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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