Das Jahr 2025 neigt sich langsam dem Ende zu, und das neue Jahr bringt für Familien einige Änderungen mit sich. Viele davon sollen uns Eltern finanziell entlasten. Klingt doch erst mal gut, oder? Was konkret für Kindergeld, Unterhalt und Co. geplant ist, und welche Änderungen für Familien 2026 die neuen Gesetze noch mit sich bringen, verraten wir euch hier.
Kindergeld: Minimale Erhöhung zum 1. Januar 2026
Wie schon zum Start diesen Jahres gibt es auch zum 1. Januar 2026 eine Erhöhung beim Kindergeld. Diese fällt mit 4 € pro Monat und Kind zwar eher dürftig aus, aber besser als nichts! Heißt, ihr bekommt im neuen Jahr statt der bisherigen 255 € jetzt 259 € monatlich für jedes Kind.
Wann das Geld jeweils auf eurem Konto landet, erfahrt ihr hier: Kindergeld 2026: Alle Auszahlungstermine im Überblick
Kinderfreibetrag sorgt für steuerliche Entlastung
Der Kinderfreibetrag steigt im neuen Jahr deutlich mehr an als das Kindergeld: Bisher lag er bei 9.600 €, ab 2026 wird er auf 9.756 € pro Kind angehoben. So viel können Eltern von ihrem zu versteuernden Brutto-Einkommen abziehen. Kleiner Haken: Das Finanzamt prüft erst bei der Steuererklärung. ob der Freibetrag oder das Kindergeld sich für dich mehr lohnen. Das heißt, der Kinderfreibetrag wirkt sich erst rückwirkend für das letzten Jahr aus.
Grundfreibetrag für Einkommenssteuer steigt
Ab Januar 2026 dürfen Mamas und Papas und auch alle anderen 12.336 € pro Jahr verdienen, ohne dass sie Einkommenssteuer zahlen müssen. Bei verheirateten Paaren liegt die Grenze dementsprechend bei 24.672 €. Das ist ein ordentlicher Sprung, denn im Vergleich zu 2025 steigt der Freibetrag um 240 € bzw. 480 € für Verheiratete.
Umgerechnet heißt das, als Mama darfst du durchschnittlich 1.028 € pro Monat verdienen, ohne Einkommenssteuer zu zahlen, als verheiratetes Paar sind es 2.056 € monatlich.
Kinderkrankengeld: Regelung für 2026 verlängert
Nach der Corona-Pandemie wurde der Anspruch auf bezahlte Kinderkrankentage auf 15 Arbeitstage pro Elternteil und Kind bzw. 30 Arbeitstage für Alleinerziehende festgelegt. Die Regelung galt zunächst nur für die Jahre 2024 und 2025 – wurde jetzt aber für 2026 verlängert. Das heißt, auch im kommenden Jahr hast Du Anspruch auf 15 bzw. 30 Tage Kinderkrankengeld pro Kind.
Wohngeld & Kinderzuschlag: Antrag wird einfacher
Wohngeld und Kinderzuschlag sollen ab Januar 2026 zusammengelegt werden – das macht den Antrag um einiges einfacher. Außerdem sollen Eltern den Antrag auch digital stellen können, um die Bürokratie möglichst gering zu halten. Erhöht werden die beiden Zahlungen allerdings nicht, der Kinderzuschlag für Familie mit niedrigem Einkommen bleibt bei bis zu 297 € pro Monat.
Unterhalt: Leichter Anstieg beim Mindestsatz
Zu den Änderungen für Familien 2026 gehört auch ein leichter Anstieg beim Mindestunterhalt – genau wie beim Kindergeld um jeweils 4 € pro0 Altersstufe. Das bedeutet, die neuen Sätze sehen folgendermaßen aus:
- Altersstufe 1, 0 bis 5 Jahre: 486 € (bisher 482 €)
- Altersstufe 1, 6 bis 11 Jahre: 558 € (bisher 554 €)
- Altersstufe 3, 12 bis 18 Jahre: 653 € (bisher 649 €)
Bei diesen Beträgen handelt es sich um den Mindestunterhalt. Je nach Verdienst des Ex-Partners bzw. der Ex-Partnerin kann der tatsächliche Betrag auch höher ausfallen.
Achtung: Im Normalfall wird die Hälfte des Kindergeldes von diesem Betrag abgezogen. Ab Januar 2026 wären das 129,50 €.
Elektroautos: Förderung für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen
In diesem Fall bekommen Familien zwar nicht direkt Geld, aber trotzdem finanzielle Unterstützung: Ab 2026 soll es für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen möglich sein, reine Elektrofahrzeuge (kein Hybrid) über staatlich geförderte Leasing-Verträge zu nutzen – ohne hohe Anschaffungskosten. Damit möchte der Staat die klimafreundliche Mobilität unterstützen.
Zusätzlich ist für alle eine Kaufprämie bis zu 4.000 € für Elektrofahrzeuge geplant, die neu maximal 45.000 € kosten. Neu ist dass ab 2026 erstmals auch der Kauf von gebrauchten E-Fahrzeugen unterstützt werden soll.
Außerdem wurde auch die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert. Das heißt, wer sein Elektroauto bis zum 31.12.2030 zum ersten Mal zulässt, muss bis zum 31.12.2035 oder für bis zu maximal 10 Jahre keine Steuern dafür zahlen.
Was ist mit der geplanten Frühstart-Rente für Kinder?
Vielleicht erinnerst du dich noch an die Pläne zur so genannten Frühstart-Rente für Kinder. Der Plan war, dass der Staat für jedes Kind ab der Geburt bis zum 18. Geburtstag jeden Monat 10 € auf ein Depot einzahlt, als Startkapital für die Altersvorsorge. Aus diesem Plan ist bisher nichts Konkretes geworden. Dass die Frühstart-Rente Anfang 2026 startet, ist also äußerst unwahrscheinlich.
Was sagst du zu den geplanten Änderungen für Familien 2026: Helfen sie dir? Oder welche Maßnahmen würdest du dir wünschen?
Quellen:
Fokus Sozialrecht, Anspruchsdauer für Kinderkrankengeld 2026, 05.11.25
finanz.de, Kinderfreibetrag 2026, 05.11.25
buerger-geld.org, Neue Zuschüsse 2026, 05.11.25
chip.de, Kinderstartgeld, 05.11.25
wiest-group.de, E-Auto-Förderung, 05.11.25



