Infektionsschutzgesetz geändert: „Mehr Macht für Merkel“

Eilmeldung: Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.

Das berichtet jetzt u.a. MOPO.

Der Bund soll damit nun mehr Durchgriffsrechte erhalten – mit der Zustimmung des Bundesrates. Die Rechtsverordnungen sind dabei jeweils an die Überschreitung einer Inzidenz von 100 geknüpft. So soll dem Bund ein größerer Spielraum gegeben werden, die einheitliche Steuerung der Corona-Maßnahmen auch umzusetzen.

Demnach steht im geänderten Gesetz folgendes:

In den vorausgehenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern war für den Fall einer Inzidenz über 100 vorgesehen worden, dass der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung von 21 bis 5 Uhr (bis auf Ausnahmen) untersagt wird. 

In weiten Teilen Deutschlands sollten wir uns jetzt also auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.

Die verbindliche „Bundes“-Notbremse

Sie war an sich schon längst beschlossen. Sie soll immer dann greifen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz über 100 liegt – also binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen.

Ab 200 Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohnern müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen.

Weitere Details:

• Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.

• Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.

Sollten in einem Gebiet bereits diese strengere Maßnahmen gelten, bestehen diese fort.

Sinkt in einem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt die Inzidenz unter den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, tritt die Notbremse am übernächsten Tag wieder außer Kraft.

Ab wann kommt die „Bundes-Notbremse“?

So schnell wie möglich! Nach wochenlangem Lockdown-Hickhack will die Regierung nun Tempo: Nach dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetz in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.

Laura Dieckmann
Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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Geplante „Bundes-Notbremse“: Das würde auf uns zukommen
3 Jahre zuvor

[…] Tagen ist die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes in aller Munde: Kommt sie wirklich und mit ihr die […]