Hartz IV: Hier gibt es Unterstützung für die KiTa-Gebühren

Es ist keine schöne Situation, aber leider doch sehr häufig: Mit Kindern vom Arbeitslosengeld II in den Bezug von Hartz IV zu rutschen, bedeutet oft einen drastischen Einschnitt in den Familienalltag.

Besonders Alleinerziehende sind häufig betroffen, leben oft am Existenzminimum. Leidtragende sind nicht nur die Erwachsenen, sondern vielmehr auch die Kinder. Familienausflüge sind nicht mehr drin, neue Klamotten auch nur noch sehr selten und sogar das Essen kann manchmal knapp werden.

Die möglichen Folgen

Das kann zu Lebensumständen führen, die psychisch schwer zu verkraften sind und auch zu sozialer Ausgrenzung.

Der Kindergarten-Besuch ihres Nachwuchses wird für Hartz IV-Empfänger oft zu einer Ausgabe, die sie nicht mehr bewältigen können. Doch dadurch kann ein Teufelskreis entstehen: Einerseits werden die Kinder nicht zusätzlich gefördert und haben noch weniger soziale Kontakte. Andererseits können die Eltern auch nicht intensiv auf Jobsuche gehen, wenn sie den ganzen Tag ihren Nachwuchs betreuen.

Hier sind Berlin und Hamburg klare Vorreiter. In der Hansestadt hat jedes Kind über einem Jahr Anspruch auf fünf Stunden kostenlose Betreuung pro Tag. Auch in Berlin ist es kostenlos, sein Kind fremdbetreuen zu lassen. In manchen anderen Bundesländern wie Hessen und Niedersachsen sind ebenfalls bestimmte Altersgruppen gebührenbefreit.

Das ist toll; was aber, wenn man in einem anderen Teil Deutschlands wohnt?

Hilfe bei der Zahlung der KiTa-Gebühren

Dann sollte man sich darauf verlassen können, dass die Betreuungskosten niedrig genug sind, um sie bezahlen zu können. Zwar gibt es keine Regelung, die alle Bundesländer betrifft, aber grundsätzlich müssen die Gebühren nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt sein. Das bedeutet, dass Eltern mit höherem Einkommen mehr bezahlen, während die Kosten für Kinder aus Hartz IV-Familien deutlich geringer sein müssen.

Ist auch dieser Betrag für eine Familie zu viel, gibt es eine weitere Hilfe. Die kommt allerdings nicht vom Jobcenter, obwohl das normalerweise der erste Ansprechpartner für Hartz IV-Empfänger ist.

Wenn es um KiTas geht, ist es nämlich etwas komplizierter. Das Jobcenter ist zwar zuständig für die Regelungen zur Kinderbetreuung, die Kostenübernahme hingegen läuft über das Jugendamt. Wer also möchte, dass die KiTa für die Kinder bezahlt wird, muss einen etwas höheren bürokratischen Aufwand betreiben und einen Antrag beim Jugendamt einreichen.

Dabei muss natürlich wieder die finanzielle Situation offengelegt werden, um die gerechte Förderungshöhe bestimmen zu können. Wird der Antrag bewilligt, dann werden ein Teil oder auch alle Kosten übernommen.

Kosten die Mahlzeiten in der KiTa extra, kann z. B. das Jobcenter einspringen. Foto: Bigstock

Das gilt allerdings nur für die Gebühren, nicht aber für Mittagessen, Ausflüge etc. Das kostet in manchen KiTas nochmal extra, fällt aber nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes.

Das ist wieder Sache des Jobcenters – oder des Pakets für Bildung und Teilhabe. Um an diese Hilfe zu kommen, muss man sich je nach Wohnort an unterschiedliche Stellen wenden, die man beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales findet. Die Regelung sieht vor, dass im Rahmen dieses Pakets eine Essenspauschale von 20 Euro pro Monat pro Kind bezahlt werden kann.

Weitere Informationen…

…rund um das Thema „Hartz IV“ finden Sie unter https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-kindergarten-bezahlen/

Rebecca
Schon seit rund einer Dekade jongliere ich, mal mehr, mal weniger erfolgreich, das Dasein als Schreiberling und Mama. Diese zwei Pole machen mich aus und haben eines gemeinsam: emotionale Geschichten!

Alle Artikel

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
2 Comments
Neueste
Älteste Beliebteste
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Gina
Gina
1 Jahr zuvor

Wenn die Kita-Gebühren auf das Einkommen der Eltern angepasst wird,gilt das auch wenn man eine Aufstockung vom Jobcenter erhält.? Ich gehe Teilzeit arbeiten und bekomme Aufstockung vom Jobcenter,und muss 144 Euro monatlich an die Kita meines Sohnes zahlen. Zudem ist er ein zwischen Kind und wird erst im November 3 Jahre alt,das heißt für mich drei Monate die 144 Euro zahlen. Das ist leider nicht machbar bei 4 Kindern,er hätte die Möglichkeit nachstest Jahr nach den Sommerferien zu gehen aber solange wollen wir nicht warten.

Nora
Nora
3 Jahre zuvor

Gut zu wissen, dass die Gebühren nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt sein sollen. Das finde ich ganz gerecht. Ich bin auf der Suche nach einer Kita für mein Kind und lese zum Thema, um einen besseren Überblick über die Vergabe und die Kosten zu bekommen. Danke für den Beitrag!