Gute Nachrichten: Bald sollen bei lesbischen Paaren offiziell beide „Mutter“ sein

Gute Nachrichten für alle lesbischen Paare, die in der Zukunft zusammen Kinder bekommen: Das Bundesjustizministerium will künftig beide Frauen gleichstellen.

Wie sieht es das Recht bisher vor?

Bisher gilt folgender Abschnitt zur Mutterschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch (im Absatz 1): „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“

Nun liegt der Deutschen Presseagentur (DPA) ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der einen ergänzenden Absatz vorsieht: „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz eins verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat.“

Dem Bericht zufolge muss dieser Entwurf jetzt noch in der Regierung abgestimmt werden.

Was würde sich für die Mamas ändern?

Kommt dieses neue Gesetz, würden beide Frauen auch ohne aufwendiges Adoptionsverfahren ganz offiziell, vor dem Gesetz, Mutter des Kindes sein. Diese Regelung gilt bereits in anderen Ländern, z. B. in den Niederlanden oder Finnland.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sagte dazu gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“: Ein Adoptionsverfahren durchlaufen zu müssen – und das auch, wenn es sich bei dem Baby um ein absolutes Wunschkind handle – würde von lesbischen Paaren zu Recht als diskriminierend empfunden. „Eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen!“

Ist noch keiner vorher auf die Idee gekommen?

Übrigens hatte sich bereits die Vorgängerin von Justizministerin Lambrecht, Katarina Barley, an einer ganz ähnlichen Reform versucht. Im Entwurf dazu, der im Frühjahr 2019 in Berlin veröffentlicht wurde, hieß es: Die Partnerin der Frau, die ein Kind zur Welt bringt, soll automatisch als „Mit-Mutter“ mit allen Rechten und Pflichten anerkannt werden. Der Entwurf wurde nicht durchgewunken.

Bei der neuen, geplanten Reform von Christine Lambrecht ist von einer „Mit-Mutterschaft“ nicht mehr die Rede, hier herrscht auch in ihrer offiziellen Bezeichnung völlige Gleichberechtigung unter den Müttern.

Drücken wir die Daumen, dass der Gesetzesentwurf schon bald seinen Weg ins Bürgerliche Gesetzbuch findet!

Laura Dieckmann
Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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Endlich richtig glücklich: Die 3 Outings einer Regenbogen-Familie
3 Jahre zuvor

[…] Statt geschockt zu sein oder auszuflippen, wie es sicherlich viele andere Frauen getan hätten, reagierte Jenni verständnisvoll. Und überraschte Sarah ihrerseits mit einem Geständnis. „Mir war plötzlich klar, warum ich mich immer so stark zu ihr hingezogen fühlte: Es lag einfach daran, wer sie im Innern war – nämlich eine Frau. Ich drehte mich zu ihr um und sagte: ,Das ist okay – ich glaube, ich bin lesbisch’.“ […]

Stark H.
Stark H.
3 Jahre zuvor

So schön sich dieser Gesetzentwurf liest, er ist schlichtweg Diskriminierung pur.
Wenn man oder frau bedenkt, wer von diesem Entwurf ausgenommen ist: Väter und Männer.
Zitat: „Eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen!“ Aber ein Mann schon? Denn dieser Gesetzentwurf soll nur lesbische Partnerschaften nicht aber schwule Partnerschaften betreffen. Warum dies?
Und das Gemeinsame Sorgerecht automatisch ab Geburt bzw. ab Anerkennung der Vaterschaft bleibt ebenso den Vätern verwehrt und bedarf der Zustimmung der Mutter bzw. einen Gerichtsbeschluss.
Zitat: „Bei der neuen, geplanten Reform von Christine Lambrecht ist von einer „Mit-Mutterschaft“ nicht mehr die Rede, hier herrscht auch in ihrer offiziellen Bezeichnung völlige Gleichberechtigung unter den Müttern.“ Leider nicht bei den gegengeschlechtlichen, biologischen Eltern.