Corona: Wie Eltern bei Verdienstausfall Hilfe bekommen

Seit Wochen betreuen wir wegen Corona unsere Kinder zuhause und müssen gleichzeitig arbeiten. Da das nicht immer möglich ist, haben viele Eltern leider finanziell inzwischen zu kämpfen. Manch einer setzt seine Hoffnungen auf die Steuererklärung. Aber bekommen wir durch Corona wirklich mehr Geld zurück? Wir verraten euch, wo ihr Steuern sparen könnt.

Mehr als 20 % aller Mütter mussten wegen Corona ihre Arbeitszeit reduzieren

Ganz ehrlich? Im Moment bin ich einfach nur erschöpft. Mehrere Wochen – inzwischen sind es ja eher Monate – im Homeoffice mit beiden Kindern, das strengt auf Dauer wirklich an. Denn einen Großteil meiner Arbeit mache ich abends, wenn die Kinder (endlich) schlafen. Dabei habe ich das große Glück, dass ich einen Teilzeitjob habe, bei dem ich von zuhause aus arbeiten kann, und das auch noch zeitlich flexibel.

Aber das ist längst nicht bei allen Mamas (und Papas) der Fall. Laut Wirtschaftswoche arbeiten 20 % aller Mütter wegen Corona weniger – und verdienen dadurch natürlich auch weniger Geld. Bei vielen fällt das Einkommen sogar ganz weg. Dabei ist es ja nicht so, dass sie frei hätten. Nur bezahlt es einem leider niemand, wenn man die Kinder zuhause betreut, mit ihnen die Schulaufgaben durchgeht und gleichzeitig arbeitet. Deshalb haben betroffene Mütter auf Twitter die Aktion #CoronaElternRechnenAb gestartet. Sie stellen der Regierung detailliert aufgelistete Rechnungen über all ihre Ausgaben, um auf alle unbezahlten „Arbeitsstunden“ aufmerksam zu machen.

Natürlich stehen die Chancen leider schlecht, dass jemand die Rechnung bezahlt. Die gute Nachricht ist aber:

Einen Teil des Verdienstausfalls durch Corona könnt ihr zurückbekommen

1. Gehalt trotz „vorübergehender Verhinderung“

Wenn du nicht arbeiten kannst, weil du die Kinder betreuen musst, und auch niemand anderes einspringen kann, kannst du bei deinem Arbeitgeber einen Antrag auf „vorübergehende Verhinderung“ stellen. Er muss dann dein Gehalt trotzdem weiterzahlen, allerdings nur für eine sehr begrenzte Zeit. In den meisten Fällen sind es nicht mehr als 5 Tage. Und bisher ist auch nicht vollständig geklärt, ob du den Anspruch nutzen kannst, wenn vorher absehbar ist, dass es zu dieser „Verhinderung“ kommt. Das wäre bei den Kita-Schließungen wegen Corona ja inzwischen leider der Fall. Am besten sprichst du also einmal mit deinem Arbeitgeber darüber.

2. Entschädigungsanspruch für Eltern

Seit Ende März gibt es den so genannten „Entschädigungsanspruch“, wenn du wegen der Kinderbetreuung einen Verdienstausfall hast. Und zwar nicht nur für Angestellte, sondern auch für Freiberufler und Selbstständige. Du kannst ihn in Anspruch nehmen, wenn dein Kind jünger als 12 Jahre ist, bei behinderten Kindern auch länger. Wenn du Anspruch auf die Entschädigung hast, bekommst du 67 % deines Nettogehalts gezahlt, maximal 2.160 €. Allerdings musst du vorher sämtliche Überstunden abbauen, wenn du ein Überstundenkonto hast.

Bei Angestellten wird die Entschädigung über den Arbeitgeber ausgezahlt. Wenn du freiberuflich oder selbstständig arbeitest, kannst du sie bei deinem zuständigen Landesverband beantragen – in vielen Fällen auch online. Die Regelung gilt zwar (vorerst) nur für 6 Wochen, das heißt, so lange wird dir die Entschädigung gezahlt. Allerdings haben beide Elternteile einen Anspruch darauf, also ingesamt 12 Wochen lang.

Wenn dein Arbeitgeber dich bezahlt freistellt, damit du deine Kinder betreuen kannst, bekommst du die Entschädigung natürlich nicht. Das gleiche gilt, wenn du Kurzarbeitergeld bekommst.

Alle Infos zum Entschädigungsanspruch bekommst du beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

3. Sparen bei der Steuererklärung:

Theoretisch kannst du bis zu 6.000 € Betreuungskosten pro Kind und Jahr beim Finanzamt einreichen, und davon werden 2/3 angerechnet, also maximal 4.000 €. Die schlechte Nachricht: Wenn du deine Kinder selbst betreust, interessiert das das Finanzamt leider nicht. Das heißt, dass du keinerlei Kosten dafür absetzen kannst. Und für die Zeit, in der die Kita geschlossen ist und du keine Beiträge zahlen musst, gilt das leider auch.

Immerhin: Der Kinderfreibetrag wurde auf 7.812 € pro Ehepaar erhöht. Dieser Betrag wird pro Kind von unserem Einkommen abgezogen, da wir keine Steuern darauf bezahlen müssen. Jedenfalls theoretisch. Denn praktisch bekommen wird das Kindergeld von diesem Freibetrag abgezogen. Und nur, wenn wir durch den Freibetrag mehr Steuern sparen würden, als wir Kindergeld bekommen, können wir davon profitieren. Laut Wirtschaftswoche sparen durch den Kinderfreibetrag also nur Eltern, die mit einem Kind mehr als 60.000 € im Jahr versteuern müssten.

Aber was können Eltern denn nun absetzen, wenn sie ihre Kinder zuhause betreuen?

Arbeitszimmer und Arbeitsmittel

Wenn du im Homeoffice arbeitest und dir ein Arbeitszimmer einrichten oder Arbeitsmittel kaufen musstest, kannst du zumindest das bei der Steuererklärung angeben. Das Arbeitszimmer wird allerdings nur anerkannt, wenn du es ausschließlich zum Arbeiten nutzt. Der Schreibtisch im Wohnzimmer oder der Computer auf dem Küchentisch zählen leider nicht dazu. Außerdem sollte dein Arbeitgeber dir am besten eine Bescheinigung ausstellen, dass du deinen Arbeitsplatz wegen der Coronakrise aktuell nicht nutzen konntest. Oder du begründest es damit, dass du gleichzeitig deine Kinder zuhause betreuen musstest. Wenn das Finanzamt das Arbeitszimmer anerkennt, darfst du auch anteilig die Kosten für Miete und Nebenkosten angeben – und die dürften zumindest für Strom und Wasser durch die lange Zeit zuhause vermutlich in diesem Jahr steigen. Pro Jahr kannst du so bis zu 1.250 € als Werbungskosten eintragen. Dazu muss man allerdings wissen, dass du eine Pauschale von 1.000 € sowieso angeben kannst. Du solltest also vorher einmal ausrechnen, was günstiger für dich ist.

Unkostenpauschale des Arbeitsgebers

Wenn dein Arbeitgeber mitspielt, kannst du auch eine so genannte Unkostenpauschale aushandeln. Zum Beispiel, wenn du deinen privaten Telefonanschluss nutzt, um berufliche Gespräche zu führen, oder an deinem privaten Computer arbeitest. Dein Arbeitgeber darf dir bis zu 1.500 € steuerfrei und ohne Abzüge für die Sozialversicherung auszahlen – und zwar bis Dezember 2020.

Auch wenn du also vermutlich leider keinen kompletten Ausgleich für deinen Dienstausfall bekommen wirst, kannst du dir zumindest einen Teil über die Steuer zurückholen. Und das ist doch auch schon mal was!

Wiebke Tegtmeyer
Nordisch bei nature: Als echte Hamburger Deern ist und bleibt diese Stadt für mich die schönste der Welt. Hier lebe ich zusammen mit meinem Mann und unseren beiden Kindern. Nach meinem Bachelor in Medienkultur an der Uni Hamburg, einem Volontariat zur Online-Redakteurin und einigen Jahren Erfahrung als (SEO-)Texterin bin ich nach meiner zweiten Elternzeit bei Echte Mamas gelandet. Hier kann ich als SEO-Redakteurin meine Leidenschaft für Texte ausleben, und auch mein Herzensthema Social Media kommt nicht zu kurz. Dabei habe ich mich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema Ernährung von der Schwangerschaft über die Stillzeit bis hin zum Babybrei beschäftigt. Und wenn ihr auf der Suche nach einem Vornamen für euer Baby seid, kann ich euch garantiert passende Vorschläge liefern. Außerdem nutze ich die Bastel-Erfahrungen mit meinen beiden Kindern für einfache DIY-Anleitungen. Wenn der ganz normale Alltags-Wahnsinn als 2-fach Mama mich gerade mal nicht im Griff hat, fotografiere ich gern, gehe meiner Leidenschaft für Konzerte nach oder bin im Volksparkstadion zu finden.

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