Corona und Besuchsrecht – das sind die Regeln

Die Corona-Krise hat uns alle fest im Griff. Wir sollen möglichst viel zuhause bleiben und draußen einen Mindestabstand zu anderen Menschen halten. Dazu kommt das Kontaktverbot, nach dem sich nicht mehr als zwei Personen treffen dürfen, die nicht in einem Haushalt leben. Soweit, so gut – aber was bedeutet das eigentlich für getrennte Paare mit gemeinsamen Kindern? Haben die Maßnahmen gegen Corona Auswirkungen auf das Besuchsrecht? Oder anders gesagt: Darf dein Kind aktuell trotzdem noch zu Papa (oder Mama)? Alle Infos dazu findest du hier.

1. Besuchsrecht – was ist das eigentlich?

Wenn Eltern sich trennen, bleibt das Kind in den meisten Fällen bei einem der Ex-Partner wohnen. Häufig ist das die Mutter, weshalb ich in diesem Text von diesem Fall ausgehe. Für Papas gilt aber natürlich das gleiche! Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, bekommt in der Regel ein Besuchsrecht. Es regelt, wann und wie oft (und gegebenenfalls auch wo) er sein Kind sehen darf. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Kind trotz Trennung weiterhin Kontakt zu beiden Elternteilen hat. Auch wenn Mama und Papa sich vielleicht gar nicht mehr verstehen.

2. Was bedeuten die aktuellen Maßnahmen gegen Corona für das Besuchsrecht?

Eine der Maßnahmen, um die weitere Verbreitung des Corononavirus zu stoppen, ist die Kontaktsperre. Das bedeutet, es dürfen sich nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig treffen, die nicht zum gleichen Haushalt gehören. Und genau da kann es theoretisch für getrennte Partner schwierig werden. Denn wenn zum Beispiel die Mama das gemeinsame Kind zum Papa bringt, sind es schon drei Personen. Bei mehreren Kindern sogar mehr als drei.

Auf der anderen Seite ändert laut Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz auch Corona nichts daran, dass Kinder auf ihre Eltern angewiesen sind – und zwar auf beide. Deshalb hat das Kind trotzdem ein Recht darauf, beide Elternteile regelmäßig zu sehen. Corona als generelles Argument einzusetzen, um das Besuchsrecht zu umgehen, wird deshalb nicht funktionieren – zum Glück für die Kinder!

3. Soziale Kontakte vermeiden – gilt das auch für das Besuchsrecht?

Generell lautet die offizielle Empfehlung, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Das gilt allerdings nicht für die „Kernfamilie“, also alle Personen, die zum engsten Familienkreis gehören, wie Mutter, Vater und Kinder. Dabei spielt es keine Rolle, ob beide Eltern gemeinsam mit den Kindern in einem Haushalt leben oder nicht. Das bedeutet, auch wenn die Eltern getrennt sind, und der Papa vielleicht ausgezogen ist, hat er trotzdem das Recht, seine Kinder regelmäßig zu sehen.

Falls es eine gerichtlich festgelegte Regelung zum Besuchsrecht gibt, gilt diese auch während der Corona-Krise. Allerdings sollten beide Elternteile sich Gedanken darüber machen, wie man die Besuche am besten organisiert. Das Kind sollte nämlich möglichst nicht mit der Bahn fahren und auf dem Weg zum Treffen mit möglichst wenig anderen Menschen in Kontakt kommen.

4. Corona: Darf mein Ex-Partner sein Besuchsrecht trotzdem wahrnehmen?

Wie gesagt: Generell ändert auch Corona nichts am Besuchsrecht. Falls es aus verschiedenen Gründen notwendig ist, die Besuche für eine gewisse Zeit auszusetzen oder zu verschieben, sollten die Ex-Partner versuchen, sich auf friedlichem Weg zu einigen. Und eine Regelung finden, die für ihr gemeinsames Kind am besten ist.

Ist das nicht möglich, könnt ihr euch auch während der Corona-Krise an das Familiengericht wenden.

5. In welchen Fällen kann das Besuchsrecht aktuell nicht eingehalten werden?

Erst einmal gilt: Nur weil ein Elternteil angibt, sich wegen Corona Sorgen zu machen, ist das noch kein Grund, das Besuchsrecht auszusetzen. Außerdem ist der Ex-Partner auch nicht zu einem Nachweis verpflichtet, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist.

Allerdings gibt es trotzdem einige Situationen, in denen das Besuchsrecht (zumindest vorübergehend) eingeschränkt werden sollte. In diesen Fällen dient das dazu, die Gesundheit des Kindes und aller Beteiligten nicht zu gefährden. Das ist der Fall, wenn:

  • Das Kind selbst mit dem Coronavirus infiziert ist.
  • Eines der Elternteile sich nachweislich mit Corona angesteckt hat.
  • Eine Person, die im Haushalt des Ex-Partners lebt, infiziert ist oder Symptome hat, die Hinweis für eine Corona-Infektion sein können.
  • Der Ex-Partner stark erkältet ist, hustet und schnieft.
  • Das Kind, ein Elternteil oder eine andere Person aus beiden Haushalten zu einer Risikogruppe gehört, für die eine Infektion mit dem Coronavirus gefährlich werden könnte.
  • Der Ex-Partner engeren Kontakt zu einer infizierten Person hatte, zum Beispiel bei der Arbeit.

6. Was bedeutet es für mein Kind, wenn mein Ex-Partner wegen Corona sein Besuchsrecht nicht einhalten kann?

Generell ist es für dein Kind am besten, wenn es deinen Ex-Partner weiterhin sehen kann wie vor der Corona-Krise. Denn viele Kinder sind im Moment sowieso schon verunsichert, weil sich in ihrem direkten Umfeld soviel verändert hat. Sie können nicht in die Kita (oder Schule), dürfen ihre Freunde nicht treffen, nicht zum Sport oder auf den Spielplatz. Gerade jetzt ist es wichtig, dass sie sich wenigstens innerhalb der Familie auf ihre vertrauten Abläufe verlassen können.

Deshalb sollten möglichst alle bisherigen Besuchszeiten auch weiterhin im gewohnten Rhythmus stattfinden, wie Annette Habert, Gründerin von „Mein Papa kommt“, gegenüber Spiegel Online sagt. Besonders kleine Kinder könnten es noch nicht verstehen, warum Papa auf einmal nicht mehr kommt. Sie würden sich dann Gedanken und Sorgen machen, weil sie noch keine Verbindung zum Coronavirus herstellen können.

Falls ihr wegen Corona das Besuchsrecht trotzdem nicht einhalten könnt, kann es eurem Kind helfen, regelmäßig mit dem anderen Elternteil zu telefonieren. Noch besser ist natürlich ein Videoanruf per Skype, WhatsApp oder Facebook. Wichtig ist, dass die Besuche wieder stattfinden, sobald es kein Risiko mehr für eine Infektion mit Covid-19 gibt.

7. Wir können das Besuchsrecht aktuell nicht einhalten – und jetzt?

Zunächst einmal: Wenn wirklich Corona Schuld daran ist, dass euer Kind deinen Ex-Partner im Moment nicht besuchen kann, musst du auch bei einer gerichtlichen Regelung nicht mit einem Ordnungsgeld rechnen. Allerdings musst du dafür glaubwürdig erklären, dass es nicht deine Schuld ist, dass das Besuchsrecht aktuell nicht umgesetzt werden kann.

Im besten Fall kannst du dich natürlich auch ohne Gericht mit deinem Ex-Partner einigen. Ihr solltet beide versuchen, eurem Kind die Situation so angenehm wie möglich zu machen. Tipps dafür können sein:

  • Dem Kind gemeinsam erklären, warum es Papa (oder Mama) gerade nicht besuchen kann. Und dabei klarstellen, dass es nicht an eurem Kind und auch an keinem von euch liegt – und dass ihr darüber genauso traurig seid wie euer Kind,.
  • Regelmäßige Telefonate oder Videotelefonate mit Papa (oder Mama), damit der Kontakt nicht so lange unterbrochen wird.
  • Ein Kinderbuch, das ihr beide kauft und eurem Kind während eines Videoanrufs vorlest.
  • Postkarten, die euer Ex-Partner dem Kind schreibt.
  • Päckchen mit Kleinigkeiten, die eurem Kind zeigen, dass Papa (oder Mama) an es gedacht hat.
  • Wenn die Gefahr durch eine Corona-Infektion endlich gebannt ist, könnt ihr versuchen, die ausgefallenen Besuche nachzuholen. So weiß euer Kind, dass euch die gemeinsame Zeit genauso wichtig ist wie ihm selbst.

8. Ist während der Corona-Krise Besuchsrecht mit begleitetem Umgang möglich?

Theoretisch ja. Bei begleitetem Umgang holt ein Mitarbeiter des Jungendamtes das Kind zuhause ab, bringt es zu deinem Ex-Partner und später wieder zurück. Wenn es nötig (und so festgelegt) ist, bleibt er auch während des Treffens dabei. Daran ändert sich eigentlich auch während der Corona-Krise nichts.

Praktisch sieht es leider so aus, dass aktuell nicht alle Jungendämter genug Mitarbeiter haben, um die Begleitung zu gewährleisten. Falls du also das Recht auf einen begleiteten Umgang mit deinem Kind hast, aber niemand da ist, der euch begleiten kann, kannst du leider nicht viel machen. Das Jugendamt ist zwar verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der begleitete Umgang stattfindet – und zwar auch während der Corona-Krise. Aber selbst, wenn du dein Besuchsrecht gerichtlich einklagst: Wenn die entsprechenden Mitarbeiter fehlen, lässt sich das leider nicht umsetzen.

9. Was kann ich tun, wenn mein(e) Ex Corona als Vorwand nutzt, um das Besuchsrecht nicht einzuhalten?

Auch wenn ihr auch als Paar trennt, sollte für euch beide das Wohl eures Kindes immer im Vordergrund stehen. Leider ist das nicht immer der Fall, und einige Ex-Partner/innen versuchen, das Kind als Druckmittel einzusetzen, oder dem anderen bewusst wehzutun, indem sie sich nicht an Besuchsreglungen halten.

Wenn das schon vor Covid-19 der Fall war, kann es passieren, dass dein(e) versucht, Corona als Vorwand zu nutzen, um das Besuchsrecht einzuschränken. In diesem Fall solltest du erst einmal versuchen, ein klärendes Gespräch zu führen, in dem du klar machst, dass es nicht um euch beide geht – sondern um euer Kind.

Hilft das nicht, kannst und solltest du dir Unterstützung vom Jugendamt holen. Es kann dir dabei helfen, dein Recht einzufordern. Notfalls kannst du dich auch ans Gericht wenden, um die Einhaltung des Besuchsrechts einzuklagen.

Mehr Informationen zum Thema Coronavirus für uns Mamas (und alle Papas) findest du übrigens hier:

Statement zur Corona-Krise von Echte Mamas

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Wiebke Tegtmeyer
Nordisch bei nature: Als echte Hamburger Deern ist und bleibt diese Stadt für mich die schönste der Welt. Hier lebe ich zusammen mit meinem Mann und unseren beiden Kindern. Nach meinem Bachelor in Medienkultur an der Uni Hamburg, einem Volontariat zur Online-Redakteurin und einigen Jahren Erfahrung als (SEO-)Texterin bin ich nach meiner zweiten Elternzeit bei Echte Mamas gelandet. Hier kann ich als SEO-Redakteurin meine Leidenschaft für Texte ausleben, und auch mein Herzensthema Social Media kommt nicht zu kurz. Dabei habe ich mich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema Ernährung von der Schwangerschaft über die Stillzeit bis hin zum Babybrei beschäftigt. Und wenn ihr auf der Suche nach einem Vornamen für euer Baby seid, kann ich euch garantiert passende Vorschläge liefern. Außerdem nutze ich die Bastel-Erfahrungen mit meinen beiden Kindern für einfache DIY-Anleitungen. Wenn der ganz normale Alltags-Wahnsinn als 2-fach Mama mich gerade mal nicht im Griff hat, fotografiere ich gern, gehe meiner Leidenschaft für Konzerte nach oder bin im Volksparkstadion zu finden.

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Marina
Marina
4 Jahre zuvor

Wenn der Vater des Kindes jetzt mehrere Wochen auf Reha war und und da nicht die Schutzmaßnahmen so perfekt gegeben waren und er meinen Sohn jetzt sehen möchte muss ich dem zustimmen? Hinzu kommt dass gleichzeitig seine Tochter aus einer anderen Beziehung auch dann da wäre die in den letzten sechs Wochen viel rumgereicht würde. Das passt mir ehrlich gesagt gar nicht und macht mir große Sorgen. Muss ich trotzdem mein Kind dann zu ihn lassen?

KelDuetly
KelDuetly
4 Jahre zuvor

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