Ende 2022 schossen die Energiepreise in die Höhe und stellten für viele von uns eine große finanzielle Belastung dar. Immerhin ließ die Regierung die privaten Haushalte damit nicht alleine und beschloss die Gas- und Strompreisbremse. Seit dem 1. März ist sie in Kraft getreten und im besten Fall ist schon eine Rückzahlung bei euch auf dem Konto gelandet.
Nun kann sich auch eine weitere Gruppe über eine Finanzspritze freuen!
Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar werden von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt. Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst ebenfalls rückwirkend die Monate Januar und Februar. Genaueres dazu findet ihr auf den Seiten der Bundesregierung.
Wenn ihr um zu heizen weder auf Gas noch auf Strom zurückgreift, habt ihr diese Meldungen bisher vermutlich relativ neutral aufgenommen. Doch auch für andere Verbraucher gibt es Unterstützung!
Viele wissen nicht, dass ihnen ein Bonus zusteht, wenn sie mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen.
Nach dem Plan der Ampel-Fraktionen sollen Haushalte, die mit so genannten „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen” heizen, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden, wie zum Beispiel br.de berichtet. Dabei können Rückzahlungen bis zu 2.000 Euro für euch rausspringen.
Die Bundesregierung will dafür insgesamt 1,8 Milliarden Euro bereitstellen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Bewältigung der Energiekrise. Laut dem Eckpunktepapier der Koalition sollen die Hilfen über die Bundesländer abgewickelt werden.
Doch es gibt einen Haken
Verbraucher müssen dafür selbst aktiv werden. Ihr müsst einen Antrag stellen und eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen. Die Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern. Diese Anträge können allerdings noch nicht bei allen Ländern gestellt werden, da sich die Umsetzung teilweise verzögert.
Außerdem ist eine Voraussetzung, dass die Verbraucher mindestens das Doppelte des üblichen Preises zahlen mussten. Wenn weniger als das Doppelte bei euch angefallen ist, erhaltet ihr also keine Unterstützung vom Staat. Bei allen zusätzlichen Kosten will der Bund 80 Prozent übernehmen, vorausgesetzt, die Bedingungen für einen Zuschuss von mindestens 100 Euro sind erfüllt.
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