Adoption rückgängig machen: Geht das?

Viele Menschen mit einem unerfüllten Kinderwunsch können sich grundsätzlich vorstellen, ein Kind zu adoptieren. Aber manchmal kommt vielleicht doch die Frage auf: Was tun, wenn es nicht funktioniert? Kann ich eine Adoption auch wieder rückgängig machen? Die Antwort und alle wichtigen Infos dazu findest du hier.

1. Das Wichtigste auf einen Blick

  • Grundsätzlich gibt es keine Möglichkeit, eine Adoption einfach rückgängig zu machen.
  • Eine Ausnahme ist es, wenn das Wohl des Kindes durch die Adoption gefährdet wird, oder wenn eine der vorgegebenen Voraussetzungen nicht erfüllt wurde.
  • Falls du dein Stiefkind adoptiert hast und dich von deinem Partner trennst, bleibt die Adoption trotzdem bestehen.
  • Und auch wenn du selbst adoptiert wurdest, kannst du das als Erwachsener nur in sehr seltenen Ausnahmefällen wieder rückgängig machen.

2. Adoption: Kann ich sie rückgängig machen?

Grundsätzlich solltet ihr euch bei einem Adoptionswunsch darüber im Klaren sein, dass eine Aufhebung der Adoption nicht vorgesehen ist. Schließlich geht es darum, einem Kind eine neue Familie zu geben, und als Familie ist man füreinander verantwortlich, auch wenn es gerade mal nicht rund läuft. Außerdem steht bei Adoptionsverfahren immer das Wohl des Kindes im Vordergrund. Das ist natürlich hochgradig gefährdet, wenn die neuen Adoptiveltern spontan entscheiden können, dass sie keine Lust mehr auf das Kind haben.

Trotzdem gibt es manchmal Ausnahmen, zum Beispiel dann, wenn die Eltern das Wohl des adoptierten Kindes gefährden. Dass das in diesem Fall zu seinen biologischen Eltern zurückkehrt, ist in diesem Fall allerdings nicht vorgesehen.

3. In welchen Ausnahmefällen lässt sich eine Adoption rückgängig machen?

Wenn ihr eine Adoption rückgängig machen möchtet, müsst ihr zunächst berücksichtigen, dass es einen Unterschied macht, ob ihr ein minderjähriges Kind oder einen Erwachsenen adoptiert habt.

Wie kann ich die Adoption eines minderjährigen Kindes rückgängig machen?

Die Adoption eines minderjährigen Kindes lässt sich nur aufheben, wenn nach § 1760 BGB Grundvoraussetzungen der Adoption gefehlt haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Einwilligung der leiblichen Eltern fehlt, oder die Eltern keinen Adoptionsantrag gestellt haben.

Außerdem ist auch eine Aufhebung aus schwerwiegenden Gründen möglich, die das Kindeswohl gefährden. Gemäß § 1763 BGB wird die Adoption dann ebenfalls vom Familiengericht aufgelöst. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn das Kind von den Adoptiveltern misshandelt wird.

Wie lässt sich die Adoption eines volljährigen Kindes aufheben?

Die Adoption eines volljährigen Kindes kann nur rückgängig gemacht werden, wenn beide Seiten einen entsprechenden Antrag einreichen und ein wichtiger Grund vorliegt. Das heißt, sowohl das Adoptivkind als auch die Adoptiveltern müssen eine Aufhebung der Adoption fordern. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel dann vor, wenn es einer der Seiten bei der Adoption nachweislich nur um aufenthaltsrechtliche, erbschaftssteuerliche oder sonstige wirtschaftliche Vorteile ging

4. Kann ich eine Stiefkind-Adoption nach einer Scheidung wieder aufheben?

Wenn der Partner bereits Kinder mit in die Ehe bringt, dann entscheiden sich mittlerweile viele für eine Stiefkindadoption. Doch was ist, wenn das Paar sich plötzlich wieder trennt – ist die Adoption des Kindes damit automatisch aufgehoben? Nein, die Scheidung oder Trennung der Adoptiveltern ist kein ausreichender Grund, um eine Adoption rückgängig zu machen. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei allen anderen Adoptionsformen.

5. Kann ich als Erwachsener meine eigene Adoption rückgängig machen?

Da viele Kinder als Minderjährige adoptiert werden, liegt der Gedanke womöglich nahe, dass sie berechtigt sind, ihre Adoption als Erwachsene wieder rückgängig zu machen. Doch das ist nicht der Fall: Die genannten Bedingungen zur Aufhebung einer Adoption gelten natürlich nicht nur für die Adoptiveltern als „Annehmende”, sondern auch für die „Angenommenen”. Das heißt, dass auch die Adoptivkinder selbst ihre Adoption nur in extremen Ausnahmefällen rückgängig machen können.

6. Fazit: Adoption lässt sich nur in seltenen Fällen rückgängig machen

Eine Adoption ist nicht darauf ausgelegt, dass ihr sie wieder rückgängig machen könnt. Schließlich ist das Adoptivkind ein Teil der Familie. Ebenso wie bei leiblichen Kindern kann man die Elternschaft also nicht einfach wieder aufheben. Nur wenn schwerwiegende Gründe dafür sprechen, kommt diese Möglichkeit überhaupt in Frage.

Anstatt darauf zu spekulieren, dass sich die Adoption irgendwann wieder rückgängig machen lässt, solltet ihr also vorher gründlich prüfen, ob ihr euch wirklich vorstellen könnt, ein solches Band zu knüpfen – für ein Leben lang.

Ihr möchtet mehr zum Thema Adoption erfahren? Hier erfahrt ihr alles zum Ablauf des Adoptionsverfahrens.

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Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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Gottlieb Christina
Gottlieb Christina
3 Jahre zuvor

Adoption, angeblich mit meiner Zustimmung, RAin hatte mir den Beschluss nicht zugeschickt, auf meine Anschreiben Anrufe keine Reaktion, zugesagten Rückrufe werden nicht eingehalten.
Habe ich als Mutter keine Rechte?