Rechte und Pflichten von Kindern: Diese Punkte sind per Gesetz geregelt!

„Muss ich wirklich schon ins Bett?“ und „Warum muss ich den Tisch decken?“ sind nur zwei der Fragen, die Eltern ständig zu hören bekommen. Die Antwort „Weil ich es sage!“ liegt dann nahe, besonders um der ewigen Diskussion zu entgehen. Können die Kinder schon lesen, so könnte man stattdessen eigentlich einfach ein paar Absätze aus dem Gesetzbuch ausdrucken und an die Küchenwand pinnen. Denn tatsächlich gibt es einige Rechte und Pflichten von Kindern, die per Gesetz festgeschrieben sind.

Das für das Zusammenleben wohl relevanteste findet sich in Paragraph 1619 des Bürgerlichen Gesetzbuches: „Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.“

Alles klar 😉 ?

Rechte und Pflichten von Kindern: Im Haushalt helfen

Das heißt also, dass Kinder sehr wohl dazu verpflichtet sind, im Haushalt ihren Beitrag zu leisten. Was und wie groß genau dieser ist, liegt im elterlichen Ermessen. Zu viel darf es aber nicht sein, denn es muss immer noch genügend Zeit für Hausaufgaben und Spielen bleiben. Denn Eltern müssen sich ihrerseits an die Verordnung über den Kinder- bzw. Jugendarbeitsschutz halten.

Die verbietet Kindern unter 13 Jahren und solchen, die Vollzeit in die Schule gehen, die Arbeit in der gewerblichen Wirtschaft, der Produktion und im Handel. Explizit von diesem Gesetz ausgenommen, also erlaubt, sind „geringfügige Hilfeleistungen […] aufgrund familienrechtlicher Vorschriften“. Voraussetzung ist aber, dass die Aufgaben dem Alter und Können angemessen sind. Als Richtwert gilt die von einem Gericht erklärte Angabe, dass 3,5 bis 7 Wochenstunden für ein 12-Jähriges Kind zumutbar sind.

Dabei können schon die ganz Kleinen mithelfen, und in den meisten Fällen machen sie das sogar gerne. Gerade Kleinkinder helfen doch mit Vorliebe dabei, Wäsche zu verräumen oder den Boden zu saugen. Je älter sie werden, desto weniger Lust haben sie meistens darauf, einen Beitrag zum Familienleben zu leisten.

Dennoch sollten Eltern sie dann nicht komplett aus der Pflicht lassen. Denn zum einen zeigen Studien, dass Kinder, die im Haushalt mithelfen, später erfolgreicher sind. Zum anderen sagt der Gesetzgeber, dass es die Aufgabe der Eltern sei, ihre Kinder zu lehren, Verantwortung zu übernehmen und Pflichten zu erledigen.

Übrigens: Was die Bettzeit angeht, gibt es keine klaren Vorschriften. Allerdings sind Kinder dazu verpflichtet, sich an die Regeln zu halten, die die Eltern aufstellen.

Rechte und Pflichten von Kindern: Privatsphäre

Ganz anders sieht es bei der Privatsphäre aus. Da heißt es klar: Auch Kinder dürfen alleine sein. Das heißt, dass sie theoretisch auch ihre Tür abschließen dürfen. Besser wäre aber wohl, mit ihnen zu vereinbaren, dass es reicht, wenn die Tür zugemacht wird. Aber Eltern haben dann anzuklopfen und ein „Nein!“ zu respektieren. Eine Ausnahme wäre, wenn sie begründete Sorge um Leib und Leben des Kindes haben.

Das gilt ebenfalls für WhatsApp-Nachrichten, SMS, Mails und Briefe. Auch bei Kindern greift nämlich das Briefgeheimnis. Eltern dürfen also nicht einfach die Nachrichten ihrer Kinder durchsehen. Bei Diensten wie WhatsApp sollte allerdings ohnehin die Altersbeschränkung beachtet werden. Und die sagt ganz klar, dass man mindestens 13 Jahre alt sein muss, um die App zu benutzen.

Kinder haben kein Recht auf Taschengeld

Wer WhatsApp hat, ist also auch schon fast alt genug für ein Piercing. Das ist tatsächlich schon mit 14 Jahren erlaubt, aber nur im Beisein der Eltern. Ab 16 genügt eine schriftliche Einwilligung und ab 18 darf man ja sowieso (fast alles) machen, was man möchte.

Fast alles, was man möchte, darf man auch mit seinem Taschengeld anstellen (auf das es aber keinen gesetzlichen Anspruch gibt). Ab sieben Jahren dürfen Kinder Rechtsgeschäfte eingehen, wie Artikel 110 des BGB besagt. Das heißt, sie dürfen beispielsweise Bücher oder CDs kaufen. Größere Beträge, die nicht unter den sogenannten „Taschengeldparagraphen“ fallen, sind davon ausgeschlossen, genauso wie Dinge, die Folgekosten nach sich ziehen. Dazu zählt sowohl ein Haustier als auch ein Handyvertrag…

UN-Kinderrechtskonvention

Außerdem gibt es noch einige Kinderrechte, die nicht im Grundgesetz verankert sind. Sie stehen in der UN-Kinderrechtskonvention. Noch in diesem Jahr könnte es aber einen Formulierungsvorschlag einer Arbeitsgruppe geben, um diese auch im Grundgesetz zu verankern.

Einige dieser Rechte sind:
&

  • Jedes Kind hat das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Benachteiligung.
  • Alle Kinder haben das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit.
  • Das Wohl der Kinder hat Vorrang, wenn es um politische Entscheidungen geht.
  • Alle Kinder haben das Recht auf ein gesundes Leben und medizinische Betreuung.
  • Alle Kinder haben das Recht auf körperliche und geistige Entwicklung und Zugang zu Bildung und Ausbildung.
  • Alle Kinder haben Meinungsfreiheit, dürfen also ihre Meinung sagen.
  • Jedes Kind hat das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
  • Kein Kind darf missbraucht oder misshandelt werden.
  • Jedes Kind hat das Recht auf Hilfe in Notlagen und auf Schutz vor Missbrauch, Ausbeutung und Misshandlung.
  • Alle Kinder haben die gleichen Rechte und dürfen nicht benachteiligt werden – unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Sprache, Religion, Hautfarbe oder Behinderung.
Rebecca
Schon seit rund einer Dekade jongliere ich, mal mehr, mal weniger erfolgreich, das Dasein als Schreiberling und Mama. Diese zwei Pole machen mich aus und haben eines gemeinsam: emotionale Geschichten!

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8 Comments
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Anonym
Anonym
Antworten  Uta
1 Jahr zuvor

Traurig das du behauptest es läge qm Geiz. Ich verdiene und arbeite vollzeit, gerade mal ein kleines bißchen mehr als 1500 Euro im Monat. Davon muss ich alles bezahlen, was es so an Fixkosten gibt.
Wovon soll ich meinem kind viel Taschengeld geben? Ja, es gibt Armut in deutschland, damit es Reiche geben kann

Mimi alahribahim
Mimi alahribahim
1 Jahr zuvor

was soll ich machen mein sohn macht nichts was ich ihm sagen er hat zwar kein schlechtes zeugniss aber er könnte weniegstens in haushalt mithelfen

Katinka
Katinka
1 Jahr zuvor

Hi Uta, wird ja später schwer den Standard zu halten, den Du Ihnen gerade ermöglichst. Ich wünsche Deinen Kinder, dass sie nicht zu sehr auf die Schnauze fallen. Letztendlich glaube ich eher, dass Du nur provozieren wolltest mit Deinen Statements 😉 Im Hinblick auf Kindeswohl wird man da bei Dir da schon hellhörig ☺️

Uta
Uta
2 Jahre zuvor

Halihallo ihr Lieben!
Erstmal vielen Dank für die 15 Likes!
Inzwischen ist ja schon einige Zeit vergangen, also wollte ich euch auf den neusten Stand bringen.
Meine Kinder bekommen inzwischen 1500€ Taschengeld pro Woche, da die Inflation leider zugeschlagen hat. Sie müssen schließlich auch genug Geld für Süßigkeiten haben. Kleidung, Schuhe und Schulausrüstung bezahle ich natürlich weiterhin für sie.
Ich hoffe, dass ihr bald zur Besinnung kommt und euren Kindern nicht mehr so geizig gegenübertretet!
Ganz, ganz liebe Grüße!
Uta

peter
peter
2 Jahre zuvor

sehr gut meine kinder bekommen 10 bis 20 tausend pro monat

Krupsky Steve
Krupsky Steve
2 Jahre zuvor

Nächstes Jahr werd ich ihnen 700 Euro geben lol

Uta
Uta
2 Jahre zuvor

Meiner Meinung nach sollten Kinder ein Recht auf Taschengeld haben. Sie sollten im Monat mindestens 200-300€ bekommen. Meine beiden Kinder bekommen jeweils 400€ und sind damit sehr zufrieden. Nächstes Jahr werde ich ihnen allerdings 700€ geben da das Geld für sie allmählich knapp wird.
Ganz, ganz liebe Grüße, Uta!

Anonym
Anonym
2 Jahre zuvor

Hey Rebecca,

das BGB ist ein ganz normales Bundesgesetzes. Es muss Paragraph heißen. Der Begriff Artikel kommt im Grundgesetz vor. Das wurde gemacht um die Gewichtung dieses wichtigen Regelwerkes zu untermauern und zu würdigen. Das BGB ist das Handbuch des Privatrechtes. Vielleicht willst du noch auf §§ 145 ff. BGB verweisen.–